"Wir kommen in Teufels Küche": Band fordert Kiliani-Besucher zum "Layla"-Singen auf

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Würzburg: Band fordert Kiliani-Besucher zum "Layla"-Singen auf - "kommen in Teufels Küche"
"Layla"-Gesänge auf Würzburger Kiliani-Volksfest: "Wir dürfen es nicht", betont ein Mitglied der Band und fragt die Besucher: "Aber wie schaut's bei euch aus?!"
Würzburg: Band fordert Kiliani-Besucher zum "Layla"-Singen auf - "kommen in Teufels Küche"
Screenshot Twitter
Obwohl "Layla" auf dem Kiliani-Volksfest nicht gespielt werden darf, ist der umstrittene Ballermann-Hit mitunter dennoch zu hören.
Kiliani-Volksfest in Würzburg
Karl-Josef Hildenbrand (dpa)

Obwohl der Partyhit "Layla" auf dem Würzburger Kiliani-Volkfest nicht gespielt werden darf, ist er teils dennoch zu hören. Auf einem Konzert grölten Dutzende Besucher den umstrittenen Hit in einem Bierzelt - die Band auf der Bühne war daran nicht ganz unschuldig.

  • Trotz Verbannung: Partyhit "Layla" wird auf Kiliani-Volksfest in Würzburg gesungen
  • Video zeigt Konzert in Bierzelt: Band animiert Publikum indirekt zum Singen 
  • "Wir kommen in Teufels Küche, wenn wir das verbotene Lied in Würzburg singen.“
  • Rechtsanwalt klärt über vermeintliches "Verbot" auf - und kritisiert Justizminister scharf

Obwohl der Ohrwurm "Layla" auf dem Würzburger Kiliani-Volksfest auf Initiative der Stadt Würzburg nicht gespielt werden darf, ist der umstrittene Ballermann-Hit auf dem Fest mitunter dennoch zu hören. Ein im Netz veröffentlichtes Video zeigt augenscheinlich, dass der Partysong in einem Bierzelt dutzendfach von Gästen lautstark gesungen und mitgegrölt wird. Nicht ganz unschuldig ist daran indes die auf der Bühne stehende Band: Sie spielt im Video das Lied zwar nicht an, fordert aber indirekt das Publikum dazu auf. 

"Layla" auf Würzburger Kiliani-Volkfest: Besucher singen lautstark umstrittenen Ballermann-Hit

"Wir kommen in Teufels Küche", erklärt ein Mitglied der Band merklich augenzwinkernd per Mikrofon. "Wir kommen in Teufels Küche, wenn wir das verbotene Lied in Würzburg singen." Die feierwütige Menge bricht daraufhin in lauten Beifall aus. Zugleich gibt es auch zahlreiche Buhrufe, die augenscheinlich der Stadt Würzburg gelten. Diese hatte im Vorfeld angeordnet, dass der Song "Layla" aufgrund seines umstrittenen Textes auf dem Kiliani von den Bands nicht gespielt werden solle. 

Wegen seines Inhalts schlägt der Schlager "Layla" derzeit hohe Wellen. In dem Lied heißt es wörtlich: "Ich hab' 'nen Puff und meine Puffmama heißt Layla. Sie ist schöner, jünger, geiler (...) Die schöne Layla, die geile Layla. Das Luder Layla, unsre Layla (...)." Trotz dieser von manchen als sexistisch empfundenen Zeilen, erklingt der Partyhit offensichtlich auch auf dem Kiliani-Festgelände auf der Würzburger Talarvera. Doch genau dies wollte die Stadt Würzburg eigentlich verhindern.

"Wir dürfen es nicht", betont der Musiker im Video - und wendet sich sodann an die Konzertbesucher: "Aber wie schaut's bei euch aus?!" Nach der unausgesprochenen Aufforderung steigen die Feiernden dutzendfach in den Refrain des heiß diskutierten Mallorca-Schlagers ein. "Hier sieht man ganz gut, wie gut das mit dem 'Verbot' von Layla in Würzburg klappt. Nämlich gar nicht", schreibt der Nutzer, der das Konzert-Video bei Twitter hochgeladen hat. "Man animiert die Leute eher noch mehr." Sein Fazit über das Vorgehen der Stadt: "Von vorne bis hinten eine dumme Entscheidung."

"Unseriös": Anwalt klärt über vermeintliches Verbot auf - scharfe Kritik an Justizminister 

Der Würzburger Rechtsanwalt Chan-jo Jun weist indessen darauf hin, dass es sich im vorliegenden Fall aus juristischer Sicht gar nicht um ein Verbot handele. "Wenn wir genauer hinsehen, stellen wir fest: Es gibt gar kein behördliches Verbot, keinen Verwaltungsakt, keine Allgemeinverfügung", betont der Jurist in einem Twitter-Video, das er auf dem Kiliani-Areal aufgenommen hat. Vielmehr handele es sich "lediglich um die Auswahl der Playlist durch den Veranstalter selbst, nämlich die Stadt Würzburg".

Dies mache aus gesetzlicher Sicht einen Unterschied. Für ein Verbot müsse man Artikel 5, Absatz 3, des Grundgesetzes zur Kunstfreiheit beachten. Chan-jo Jun übt diesbezüglich scharfe Kritik an Bundesjustizminister Marco Buschmann. Dieser hatte sich unlängst in der "Layla"-Debatte zu Wort gemeldet. "Man muss Schlagertexte nicht mögen. Man kann sie sogar doof oder geschmacklos finden", schrieb der FDP-Politiker am Dienstagabend (12. Juli 2022) bei Twitter. "Sie aber behördlich zu verbieten, finde ich, ist eins zu viel."

Der Würzburger Anwalt wirft dem Justizminister diesbezüglich vor, "unseriös" agiert zu haben. Chan-jo Jun spricht in dem Zusammenhang von "Quatsch-Jura", das "einem Juristen nicht passieren" solle.

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