Gefährliche Bakterien: Chlorung und Abkochgebot für Trinkwasser angeordnet

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Im Landkreis Würzburg werden Schutzmaßnahmen für das Trinkwasser angekündigt. Die Behörden informieren über aktuelle Untersuchungen und geben praktische Hinweise für den Alltag.

Das Gesundheitsamt für Stadt und Landkreis Würzburg hat am Donnerstag, 12. Februar 2026, ein Abkochgebot für das Trinkwasser in Erbshausen-Sulzwiesen angeordnet. Zusätzlich wird das Wasser gechlort. Grund für diese Maßnahme ist der Nachweis von Enterokokken bei einer Routineuntersuchung, wie das Landratsamt Würzburg mitteilt.

Erbshausen-Sulzwiesen ist ein Ortsteil der Gemeinde Hausen im Landkreis Würzburg in Unterfranken. Die Gemeinde liegt etwa 15 Kilometer östlich von Würzburg im fränkischen Maindreieck. Das betroffene Versorgungsgebiet umfasst die beiden zusammengehörenden Ortsteile Erbshausen und Sulzwiesen.

Nachweis von Enterokokken: Abkochgebot für Trinkwasser in Erbshausen-Sulzwiesen erlassen

Für Enterokokken im Trinkwasser gilt dem Landratsamt Würzburg zufolge ein Grenzwert von 0/100 Milliliter. Das bedeutet, dass sich in 100 Millilitern Wasser keine Bakterien befinden dürfen. Bei der Routineuntersuchung wurde dieser Grenzwert mit einem Nachweis von 1/100 Milliliter überschritten. Die Gemeinde ist vom Gesundheitsamt aufgefordert worden, die Ursache für die Verunreinigung zu ermitteln.

Parallel zu den angeordneten Maßnahmen werden am Freitag, 13. Februar 2026, Nachuntersuchungen stattfinden. Das Abkochen des Wassers ist laut Landkreis Würzburg so lange notwendig, bis im gesamten Versorgungsgebiet ein ausreichender Chlornachweis erfolgt ist.

Zusätzlich sind unauffällige bakteriologische Befunde des Trinkwassers erforderlich, bevor das Abkochgebot aufgehoben werden kann.

Anleitung zum Abkochen des Trinkwassers

Zum Abtöten von Krankheitserregern muss das Trinkwasser einmalig sprudelnd aufgekocht und langsam über zirka zehn Minuten abgekühlt werden. Das Landratsamt Würzburg empfiehlt hierfür die Verwendung eines Wasserkochers. Das Wasser kann auch am Vortag abgekocht werden und sollte nach dem langsamen Abkühlen kühl in einem geschlossenen Behälter gelagert werden. Eine Alternative zu abgekochtem Trinkwasser ist die Versorgung mit Flaschenwasser aus dem Handel.

Das Abkochen des Trinkwassers ist gemäß Landkreis Würzburg insbesondere in folgenden Fällen notwendig:

  • Trinken und Getränkezubereitung (zum Beispiel Eiswürfel)
  • Zubereitung von Lebensmitteln
  • Waschen von Obst, Gemüse, Salat oder anderen Lebensmitteln
  • Medizinische Zwecke (zum Beispiel Wundreinigung, Nasenspülen)
  • Zähneputzen
  • Geschirrabwasch von Hand
  • Trinkwasser für empfindliche Haustiere

Keine konkrete Gesundheitsgefährdung

Das Landratsamt Würzburg betont, dass von keiner konkreten Gesundheitsgefährdung auszugehen ist. Es handelt sich um eine Vorsichtsmaßnahme. Sobald das Gesundheitsamt das Abkochgebot aufhebt, werden die betroffenen Haushalte umgehend von ihrem Versorger informiert.

Für Kinder und Schwangere gelten keine besonderen Maßnahmen – abgekochtes Wasser kann unbedenklich verzehrt und genutzt werden.

Für die Körperpflege wie Waschen, Duschen und Baden kann das Leitungswasser dem Landkreis Würzburg zufolge ohne Bedenken weiter genutzt werden. Lediglich zum Zähneputzen sollte abgekochtes oder abgepacktes Wasser verwendet werden. Wunden sollten vor Wasserkontakt wasserdicht abgedeckt werden.

Hinweise für Haushalt und Küche

Das Landratsamt Würzburg gibt folgende Hinweise für die Verwendung des Trinkwassers im Haushalt:

  • Putzen: Das Wasser kann grundsätzlich verwendet werden. Bei Arbeitsflächen, die zur Lebensmittelherstellung genutzt werden, sollte abgekochtes oder abgepacktes Wasser zur Reinigung verwendet werden.
  • Waschmaschine: Das Wasser kann verwendet werden, die Waschtemperatur sollte dabei mindestens 40 Grad betragen.
  • Geschirrspüler: Geschirr aus dem Geschirrspüler ist unbedenklich, sofern das Gerät mit Temperaturen über 60 Grad spült und trocknet.
  • Kaffeemaschine: Maschinen, die das Wasser auf mindestens 82 Grad erhitzen, können genutzt werden. Wird diese Temperatur nicht erreicht oder ist sie nicht bekannt, sollte die Kaffeemaschine nur mit abgekochtem oder abgepacktem Wasser betrieben werden.
  • Säuglingsnahrung: Es sollte nur abgekochtes oder abgepacktes Wasser verwendet werden.
  • Eiswürfel: Eiswürfel sollten nur mit abgekochtem oder abgepacktem Wasser hergestellt werden. Crush- und Würfeleismaschinen sollten während der Dauer des Abkochgebotes nicht verwendet werden.

Hinweise für Gastronomie und Gewerbe

Für gastronomische Betriebe und gewerbliche Anwendungen hat das Landratsamt Würzburg folgende Regelungen erlassen:

  • Schankanlagen: Das Wasser darf nicht zur Reinigung von Schankanlagen verwendet werden.
  • Besteck, Geschirr, Gläser: Das Wasser kann nur in abgekochtem Zustand oder beim Einsatz von gewerblichen Geschirrspülmaschinen verwendet werden, die der DIN 10512 entsprechen und gemäß Herstellerangaben gewartet sind. Die DIN 15012 fordert eine Temperatur von 80 bis 85 Grad für die Frischwasser-Klarspülung.
  • Getränke- und Kaffeeautomaten: Bei einer Erhitzung von mindestens 82 Grad können Heißgetränkeautomaten das Wasser nutzen. Für die Herstellung von Kaltgetränken ist abgekochtes oder abgepacktes Wasser zu verwenden.
  • Trinkwassersprudler: Für die Herstellung von Sprudelwasser ist abgekochtes oder abgepacktes Wasser zu verwenden.

Haustiere können das Wasser in der Regel trinken, da sie über ein robustes Immunsystem verfügen, so das Landratsamt Würzburg. Im Zweifelsfall sollten sich Tierhalter an das zuständige Veterinäramt wenden.

Was sind Enterokokken und für wen sind sie gefährlich?

Enterokokken sind kugelförmige Bakterien, die natürlicherweise im Darm von Menschen und Tieren vorkommen. Sie gehören zur Gruppe der Milchsäurebakterien und sind in der Umwelt weit verbreitet. Im Trinkwasser dienen Enterokokken als sogenannte Indikatorbakterien: Ihr Nachweis deutet auf eine mögliche fäkale Verunreinigung des Wassers hin, zum Beispiel durch eindringendes Abwasser oder tierische Ausscheidungen. Da Enterokokken in der Umwelt sehr widerstandsfähig sind und lange außerhalb des Körpers überleben können, gelten sie als zuverlässiger Hinweis auf eine Kontamination.

Für gesunde Menschen mit einem intakten Immunsystem stellen Enterokokken in der Regel keine ernsthafte Gefahr dar. Bei einer geringen Keimbelastung, wie sie im Fall von Erbshausen-Sulzwiesen nachgewiesen wurde, ist das Risiko einer Erkrankung gering. Dennoch können Enterokokken bei empfindlichen Personengruppen Infektionen verursachen, darunter Harnwegsinfektionen, Wundinfektionen, Herzinnenhautentzündungen oder in seltenen Fällen auch Blutvergiftungen. Besonders gefährdet sind dem Bayerischen Rundfunk zufolge Menschen mit geschwächtem Immunsystem, ältere Menschen, Säuglinge und Kleinkinder sowie Personen mit chronischen Erkrankungen.

Das Landratsamt Würzburg weist darauf hin, dass das Abkochgebot eine reine Vorsichtsmaßnahme darstellt. Durch das Abkochen des Wassers werden Enterokokken und andere möglicherweise vorhandene Krankheitserreger zuverlässig abgetötet. Die Chlorung des Trinkwassers im Versorgungsnetz sorgt zusätzlich für eine Desinfektion. Sobald die Nachuntersuchungen unauffällige Ergebnisse liefern und ein ausreichender Chlornachweis im gesamten Versorgungsgebiet erfolgt ist, wird das Gesundheitsamt das Abkochgebot aufheben.

Vorschaubild: © Ralf Welz / inFranken.de (Symbolbild)