Nach einem schönen Tag am Brombachsee eskaliert ein Streit unter jungen Leuten. Ein Jugendlicher wird erstochen. Eine junge Frau muss nun die Konsequenzen tragen.
Update vom 09.03.2026, 14.25 Uhr: Neun Jahre Jugendhaft wegen Totschlags an 15-Jährigen
Eine junge Frau ist wegen des tödlichen Messerangriffs auf einen 15-Jährigen am Brombachsee (Kreis Weißenburg-Gunzenhausen) zu einer Jugendhaftstrafe von neun Jahren verurteilt worden. Das Landgericht Ansbach wertet die Tat als Totschlag. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass die 19-Jährige den Jugendlichen im vergangenen Juni mit einem Taschenmesser umgebracht hat. "Ein junger Mensch ist schuldlos getötet worden und aus nichtigem Anlass", begründete die Vorsitzende Richterin Elke Beyer das Entscheidung.
Der gewaltsame Tod des Jugendlichen im vergangenen Juni an einer Bushaltestelle in der Nähe des Brombachsees in Mittelfranken hatte über die Region hinaus für Bestürzung gesorgt. Am Tag der Urteilsverkündung war der Gerichtssaal bis auf den letzten Platz gefüllt. Als Beyer das Urteil verkündete, ging ein Raunen durch die Zuschauermenge. Viele hatten eine Verurteilung wegen Mordes erwartet, wie es Staatsanwaltschaft und Nebenklage zuvor gefordert hatten.
Nach der Auffassung des Gerichts waren die beiden jungen Leute zufällig an jenem Abend aufeinandergetroffen, nachdem sie jeweils mit Freunden einen Tag am See verbracht hatten. Zum Streit kam es demnach, als der 15-Jährige die junge Frau auf der anderen Straßenseite nach einer Zigarette fragte. Diese habe aggressiv reagiert und beide hätten sich gegenseitig beleidigt, sagte die Vorsitzende Richterin.
Kein rassistisches Motiv
Schließlich sei die junge Frau mit ihrem Bruder über die Straße gegangen. Zuvor habe sie ein Taschenmesser aus der Handtasche ihrer Partnerin genommen, sagte Beyer. Zunächst sei es zu einem Schlagabtausch zwischen dem Jugendlichen und dem Bruder der Angeklagten gekommen. Dann habe die 19-Jährige dem Opfer kräftig mit der Faust ins Gesicht geschlagen, der Jugendliche habe zurückgeschlagen. Daraufhin habe die junge Frau ihm das Messer in den Hals gestochen.
Der 15-Jährige habe gerade noch die Hände auf die Wunde legen können, sei dann erst gegen den Zaun, dann auf den Boden gesunken. Mehrere Zeugen seien herbeigeeilt und hätten versucht, ihn zu retten. "Aber all dies hat nichts genützt", sagte Beyer. Der Junge starb noch am Tatort.
Die 19-Jährige soll den Jungen während des Streits auch rassistisch beleidigt haben. Dieser hatte die deutsche und die brasilianische Staatsangehörigkeit. "Für ein rassistisches Motiv haben wir keine Anhaltspunkte gefunden", sagte Beyer. Sie habe die Beleidigung unbedacht gerufen und der Tatablauf spreche auch nicht dafür. Gegen einen heimtückischen Mord spreche zudem, dass der Junge einen Angriff erwartet habe. Und es stehe nicht fest, ob die Angeklagte das Messer verborgen getragen habe.
Richterin mit Appell an Angeklagte
Die hohe Jugendstrafe - die Obergrenze liege bei zehn Jahren - sei eine Gelegenheit für die 19-Jährige, betonte Beyer. Diese könne in der Haft ihren Schulabschluss nachholen, eine Ausbildung machen und die Therapieangebote nutzen. "Die hohe Jugendstrafe wird es Ihnen möglich machen, diese Ziele zu erreichen", sagte sie zu der Angeklagten. Diese hat nach Angaben der Richterin einen "hohen Erziehungsbedarf" und Probleme, soziale Normen einzuhalten. Kurz vor der Urteilsverkündung wirkte sie nervös, nahm die Worte der Richterin dann aber regungslos auf.
Der Nebenklage-Anwalt Malte Magold, der die Mutter des Opfers vertritt, sagte, das Urteil sei für seine Mandantin enttäuschend. "Für die Nebenklage ist und bleibt es Mord." Außerdem sei er überzeugt davon, dass ein rassistisches Motiv bei der Tat eine Rolle gespielt habe. Auch die Staatsanwaltschaft kündigte an, die Urteilsbegründung prüfen zu wollen.
Update vom 27.02.2026, 10.37 Uhr: 15-Jährigen erstochen - Anklage fordert lange Jugendhaft
Nach der Tötung eines 15-Jährigen soll eine junge Frau nach Ansicht von Staatsanwaltschaft und Nebenklage viele Jahre in Jugendhaft verbringen müssen. Die Anklagebehörde habe eine Jugendstrafe von 14 Jahren, die Nebenklage von 15 Jahren gefordert, erklärte ein Sprecher des Landgerichts Ansbach auf Nachfrage. Die Verteidigung der 19-Jährigen habe auf eine Jugendstrafe von nicht mehr als fünf Jahren wegen Totschlags plädiert. Die Kammer wird am 9. März ein Urteil fällen.
Der gewaltsame Tod des Jugendlichen hatte im vergangenen Sommer für große Betroffenheit gesorgt. Die Staatsanwaltschaft beschuldigt die Angeklagte, den Jugendlichen an einer Bushaltestelle in der Nähe des Brombachsees in Mittelfranken mit einem Taschenmesser erstochen zu haben.
Den Ermittlungen zufolge waren die beiden zuvor in einen Streit geraten und hatten sich über die Straße hinweg gegenseitig beleidigt. Dabei soll die 19-Jährige den Jungen auch rassistisch beschimpft haben. Dieser hatte die deutsche und die brasilianische Staatsangehörigkeit. Aus Sicht der Ermittler war Rassismus dennoch nicht das Motiv für die Tat.
Frau soll Opfer zunächst geschlagen haben
Schließlich sei die junge Frau mit ihrem Bruder über die Straße gegangen, das Taschenmesser in ihrer Hand verborgen. Der Jugendliche habe zuerst den Bruder der Angeklagten geschlagen. Dann habe diese dem Opfer kräftig mit der Faust ins Gesicht geschlagen und ihm das Messer in den Hals gestoßen.
Update vom 22.01.2025, 11.24 Uhr: Angeklagte entschuldigt sich - doch die Reaktion ist deutlich
Die junge Frau hat sich vor Gericht bei der Mutter des Opfers für die Tat entschuldigt. "Es tut mir leid", sagte die 19-Jährige am ersten Verhandlungstag vor dem Landgericht in Ansbach.
Die Staatsanwaltschaft beschuldigt die Deutsche, den Jugendlichen bei einem Disput an einer Bushaltestelle in der Nähe des Brombachsees in Mittelfranken mit einem Taschenmesser erstochen zu haben. Die Mutter lehnte die Entschuldigung der Angeklagten ab: "Mein Kind ist tot. Er kommt nie wieder", sagte sie.
Stockend und unter Tränen schilderte die Angeklagte vor Gericht, was aus ihrer Perspektive an jenem Abend im vergangenen Juni passiert ist. An die Tat selbst könne sie sich nicht erinnern, sagte sie. An dieser Darstellung gibt es laut der Vorsitzenden Richterin jedoch Zweifel. "Aufgrund der Schwere der Verletzung war eine Rettung des Geschädigten von vorneherein unmöglich", sagte Eberlein.
Erstmeldung vom 22.01.2026, 07.50 Uhr: Toter 15-Jähriger am Brombachsee: Öffentlichkeit darf Prozess beiwohnen
Beide Gruppen gerieten in einen Streit. Dabei soll die 19-Jährige den Jugendlichen rassistisch beleidigt haben. Dieser besaß die deutsche und brasilianische Staatsangehörigkeit. Aus Sicht der Ermittler war Rassismus dennoch nicht das Motiv für die Tat. Schließlich soll die junge Frau über die Straße zu der anderen Gruppe gegangen sein.
In ihrer Hand soll sie dabei versteckt ein Taschenmesser gehalten haben. Der Staatsanwaltschaft zufolge schlug sie dem 15-Jährigen erst mit der Faust ins Gesicht und stach ihm dann das Messer in den Hals. Für den Jugendlichen kam jede Hilfe zu spät. Die wohl größte Überraschung: Die Öffentlichkeit ist nach Angaben eines Gerichtssprechers zu der Verhandlung zugelassen.
Nach der Verlesung der Anklage hat die junge Frau die Möglichkeit, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Für den Nachmittag hat die Jugendkammer mehrere Zeugen aus dem Bekanntenkreis der Angeklagten geladen, die bei der Tat anwesend waren.
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