Druckartikel: Kind (4) bei Corona-Demo verletzt: Stadt Schweinfurt reagiert auf unangemeldete "Corona-Spaziergänge"

Kind (4) bei Corona-Demo verletzt: Stadt Schweinfurt reagiert auf unangemeldete "Corona-Spaziergänge"


Autor: Redaktion

Schweinfurt, Dienstag, 28. Dezember 2021

Wenige Tage nachdem es bei einer Corona-Demonstration in Schweinfurt zu gewalttätigen Angriffen auf Polizeibeamte gekommen war, reagiert die Stadt und erlässt eine Allgemeinverfügung. Unangemeldete "Spaziergänge" sollen damit beschränkt werden.
In Schweinfurt fand am zweiten Weihnachtsfeiertag erneut eine unangemeldete Corona-Demonstration statt, die von der Polizei begleitet wurde.


Immer mehr bayerische Städte erlassen Allgemeinverfügungen gegen die sogenannten "Corona-Spaziergänge". Wenige Tage, nachdem eine solche Corona-Demonstration in Schweinfurt eskaliert ist, will auch die Stadt Beschränkungen für nicht angemeldete Versammlungen einführen.

Anonyme Aufrufe in den Sozialen Medien hatten an den vergangenen vier Sonntagen zu den als Spaziergängen "getarnten" Protesten gegen die geltenden Corona-Maßnahmen und Schutzimpfungen eingeladen, teilt die Stadt Schweinfurt am Dienstagabend (28. Dezember 2021) mit. Doch bereits das Nichtanmelden solcher Versammlungen sei ein Verstoß gegen das Bayerische Versammlungsgesetz. Zudem habe die Polizei festgestellt, dass mehrere Teilnehmer bei jeder der Versammlungen den Mindestabstand nicht eingehalten hatten.

Corona-Demonstration in Schweinfurt eskaliert: Angriffe auf Polizisten

Bei den Versammlungen am 12. Dezember und 26. Dezember sei es zusätzlich zu "Aggressionen, Gewalt und letztendlich auch Straftaten" gekommen, schreibt die Stadtverwaltung. "Allein am vergangenen Sonntag, 26. Dezember, wurden durch Widerstandshandlungen insgesamt acht Polizeibeamte verletzt, es mussten 51 Ordnungswidrigkeitsverfahren und neun Strafverfahren eingeleitet werden." In einem beschleunigten Verfahren hatte das Schweinfurter Amtsgericht bereits einen Tag nach der Demonstration mehrere Teilnehmer verurteilt, unter anderem zu Geld- und Haftstrafen wegen Widerstands- und Körperverletzungsdelikten.

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Die Polizei konnte jedoch noch keinen konkreten Veranstalter ermitteln, der zu den Versammlungen aufgerufen und die "Leitungsfunktion" übernommen hat. "Dennoch wurde in Erfahrung gebracht, dass diese Art von Märschen künftig an jedem Sonntag geplant ist, mutmaßlich auch wieder am bevorstehenden Sonntag, 2. Januar. Wie zuvor ohne Veranstalter/Leiter und mit einer geschätzten Teilnehmerzahl von um die 2500 Personen", so die Stadt Schweinfurt in einer Pressemitteilung.

"Nachdem es nicht möglich ist, mit den anonymen Initiatoren der Versammlungen gemeinsame Abstimmungen zu treffen, wie das sonst im kooperativen Verfahren üblich ist, bleibt die Lage schwer einschätzbar. Die Veranstalter wollen sich also ganz bewusst abseits unserer Rechtsordnung stellen."

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Aus diesem Grund sehe sich die Stadt Schweinfurt als Versammlungsbehörde und nach Rücksprache mit der Polizeiinspektion Schweinfurt dazu gezwungen, eine Allgemeinverfügung zu erlassen. Diese legt für nicht angemeldete Versammlungen folgende Anordnungen fest:

  • Zwischen den Versammlungsteilnehmern muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden.
  • Die Teilnehmer müssen während der Versammlung durchgängig einen Mund-Nasen-Schutz (OP-Maske oder FFP2-Maske) tragen. Die Maske darf lediglich zu Identifikationszwecken sowie bei zwingenden Gründen (beispielsweise für Redebeiträge im Rahmen der Ausübung des Versammlungsrechts) abgenommen werden. Von der Maskenpflicht befreit sind Kinder unter sechs Jahren sowie Personen, die belegen können, dass ihnen das Tragen einer Maske aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist. Dafür ist vor Ort ein schriftliches Attest eines Arztes im Original vorzulegen, das den vollständigen Namen, das Geburtsdatum und konkrete Angaben zum Grund der Befreiung enthalten muss.
  • Die Versammlung ist ausschließlich ortsfest zulässig. Mit einem rechtzeitig gestellten Antrag können Ausnahmen erteilt werden, sofern dies im Einzelfall aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist.

Verstöße gegen diese Beschränkungen können mit einer Geldbuße von bis zu 3000 Euro sanktioniert werden, weist die Stadt Schweinfurt hin. Die Allgemeinverfügung tritt ab Mittwoch, 29. Dezember 2021, in Kraft und gilt vorerst bis einschließlich 10. Januar 2022.

Der Landkreis Haßberge hat ebenfalls eine solche Allgemeinverfügung erlassen. Auch die Behörden in München gehen schärfer gegen nicht erlaubte Corona-Proteste vor: Die Stadt hat unangemeldete "Spaziergänge" für diesen Mittwoch und Donnerstag untersagt. Die Stadt untersagte zudem einen für Mittwoch geplanten Demozug durchs Uni-Viertel mit 5000 Teilnehmenden. Der stationäre Teil der Kundgebung wurde auf die Theresienwiese verlegt und auf 2000 Teilnehmer mit Maskenpflicht und Abstandsgebot begrenzt.

mit dpa

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