Geflügelpest im Kreis Roth ausgebrochen - Seuche auf Menschen übertragbar
Autor: Fynn Partheymüller, Ralf Welz
Abenberg, Montag, 04. November 2024
Im Landkreis Roth hat es einen Ausbruch der Geflügelpest gegeben. Maßnahmen wie Schutz- und Beobachtungszonen sollen die Ausbreitung verhindern.
Vogelgrippe-Ausbrüche sind kein Einzelfall in Franken. Im vergangenen Jahr gab es etwa Fälle in Bamberg, Dettelbach (Landkreis Kitzingen) und im Forchheimer Gemeindeteil Kersbach. Aktuell ist das für Geflügel tödliche Virus in einem Geflügelbetrieb im Ortsteil von Abenberg (Landkreis Roth) nachgewiesen worden - was zur Tötung des verbleibenden Bestands von Hunderten von Tieren geführt hat. Dieser Schritt, so das Landratsamt Roth in einer Pressemitteilung, sei erforderlich, um die Ausbreitung der Krankheit zu verhindern.
Dr. Ekkehard Kurth, Leiter des Veterinäramts, bezeichnete die Maßnahmen der Behörde zufolge als "alternativlos". Sie basieren demnach auf der Geflügelpest-Verordnung, die EU-Recht umsetzt. Vor allem andere Nutz- und Haustierbestände sollen damit geschützt werden. Welche Folgen gibt es für den betroffenen Familienbetrieb? Und was müssen Menschen in der Region jetzt beachten?
Update vom 04.11.2024, 17.05Uhr: Geflügelpest im Kreis Roth - Landratsamt gibt Update
Im Raum Roth hat die Nachricht vom Ausbruch der Vogelgrippe offenbar zügig die Runde gemacht. "Der Schrecken war groß", berichtet das zuständige Landratsamt. Nach der erstmaligen Bekanntgabe der Behörden am vergangenen Donnerstag (31. Oktober 2024) melden sich die Verantwortlichen nun mit einem Update zu Wort. Nach einem Mammut-Wochenende mit vielen Untersuchungen in Geflügelbestände und Bürgergesprächen ziehen die Verantwortlichen im Landratsamt eine Zwischenbilanz.
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Demnach haben die Mitarbeiter des Veterinäramts vier Tage lang die rund 50 Betriebe begutachtet, die in der rund drei Kilometer umfassende Schutzzone um den betroffenen Hof in Obersteinbach liegen. "Sie haben die Tiere klinisch untersucht und bei den Besitzern Verhaltensveränderungen abgefragt und Proben genommen", heißt es in der aktuellen Verlautbarung. Bis jetzt (Stand Montag, 15 Uhr) gebe es keine Auffälligkeiten, berichtet Veterinäramtsleiter Dr. Ekkehard Kurth.
Neben dem Außendienst seien die Landratsamts-Bediensteten auch im Büro gefragt gewesen. Größere Betriebe können Ausnahmen vom Verkaufsverbot für Eier und Fleisch beantragen - unter bestimmten Auflagen und Vorgaben wie einer Eierpackstation. "Die meisten wissen gut Bescheid", wird der Tiermediziner zitiert. Wer wissen will, ob der "Händler seines Vertrauens" Waren verkaufen darf oder nicht, kann sich demnach beim Betrieb selbst oder dem Veterinäramt erkundigen.
Die Ausnahmen werden Kurth und seine Kollegen gleichwohl weiter beschäftigen: Ehe Tiere geschlachtet werden dürfen, müsse nach EU-Vorgaben eine Lebendtier- und eine Fleischbeschau stattfinden, so das Landratsamt. "Alles unter amtlicher Aufsicht“, betont Kurth. Verbraucher, die Martinsgangs und Co. von einem dieser Betriebe kaufen, könnten folglich beruhigt sein.
Vonseiten des Gesundheitsamtes Roth-Schwabach kann dessen Leiter Dr. Stefan Schmitzer in Sachen Geflügelpest im Hinblick auf die Gefährdung für Menschen beruhigen. "Das Risiko der Übertragung auf Menschen ist gering.“ Er rät aber - wie die Ständige Impfkommission (STIKO) - allen Personen, die direkten Kontakt mit Geflügel oder Wildvögeln haben, generell zur Impfung gegen die saisonale Grippe. Diese diene zwar nicht primär dem Schutz vor Vogelgrippe, sie könne jedoch Doppelinfektionen mit den aktuell zirkulierenden Influenzaviren verhindern. Sollte jemand innerhalb von sieben Tagen nach Kontakt mit Geflügel Fieber oder Atemwegssymptome entwickeln, sollte der Hausarzt aufgesucht und über die mögliche Exposition informiert werden.