Im Landkreis Bamberg ist ein Fall von Geflügelpest aufgetreten. Zwar ist nur der Bestand eines Hobbyhühneralters betroffen, dennoch raten die Behörden zu erhöhter Vorsicht.
Im westlichen Landkreis Bamberg ist in einer kleinen Hühnerhaltung die Geflügelpest (Aviäres Influenzavirus) ausgebrochen. Dies sei das Ergebnis virologischer Untersuchungen, teilt das Bamberger Landratsamt am Dienstag, 14. Februar 2023, mit.
Die Analyse hatte das Veterinäramt Bamberg in Auftrag gegeben, nachdem innerhalb kurzer Zeit fast der gesamte Bestand des Hobbyhühnerhalters verendet war.
Geflügelpest im westlichen Landkreis Bamberg ausgebrochen: Das rät das Landratsamt jetzt
Da es sich um einen Bestand mit weniger als 50 Tieren handele, müsse das Landratsamt Bamberg keine Schutz- und Überwachungszone mit weitergehenden Maßnahmen und Beschränkungen ausweisen, heißt es in der Mitteilung weiter.
Bei der Geflügelpest gehe die größte Gefahr von Wildvögeln (vor allem Wassergeflügel) aus, die mit dem Virus infiziert sind und den Erreger über den Kot ausscheiden können. Deshalb müssten alle Geflügelhalter weiterhin wachsam sein und dem Veterinäramt erhöhte Verendungsraten oder deutliche Leistungseinbußen melden. Bei Freilandhaltung ist darauf zu achten, Geflügel nicht im Freien zu füttern und zu tränken, da Futterreste Wildvögel anlocken. Der Fund von verendetem Wassergeflügel (Wildenten, Wildgänse oder Schwäne) sowie größeren Wildvögeln (insbesondere Greifvögel) sollte ebenfalls dem Veterinäramt gemeldet werden.
Die Geflügelpest tritt seit 2022 in Deutschland auf. Um gehaltene Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasanen, Laufvögel, Wachteln, Enten, Gänse oder andere in Gefangenschaft gehaltene Vögel vor der Geflügelpest zu schützen, hatte das Landratsamt Bamberg bereits Ende Oktober 2022 eine Allgemeinverfügung erlassen.
Halter mit einer Betriebsgröße bis einschließlich 1000 Tieren haben seitdem eine ganze Reihe von Maßnahmen hinsichtlich Biosicherheit umzusetzen. Unter anderem dürfen Unbefugte die Ställe oder sonstige Standorte der Tiere nur noch mit betriebseigener Schutzkleidung oder Einwegschutzkleidung betreten. Aufgrund steigender Fallzahlen in den Wintermonaten wurde zudem bayernweit ein Verbot für Geflügelausstellungen und Märkte erlassen.
Auch im Landkreis Wunsiedel ist ein Vogelgrippe-Fall aufgetreten. Betroffen sind mehrere Enten und Hühner eines Hobbybestands.
"Unter anderem dürfen Unbefugte die Ställe oder sonstige Standorte der Tiere nur noch mit betriebseigener Schutzkleidung oder Einwegschutzkleidung betreten"?
Hoffentlich halten sich auch alle Unbefugten an die Vorgabe.