Ab Freitagnachmittag gilt am Nürnberger Hauptbahnhof ein striktes Waffenverbot - darunter fallen auch bestimmte Alltagsgegenstände. Die Polizei kündigt umfangreiche Kontrollen an.
Bahnhöfe stehen immer wieder im Fokus, wenn es um Sicherheit im öffentlichen Raum geht. Auch der Nürnberger Hauptbahnhof gilt als Kriminalitäts-Hotspot. Erst dieses Jahr wurden Bahn-Mitarbeiter mit einem Messer bedroht. Auch eine brutale Gruppenschlägerei sorgte für Aufsehen.
Bereits Anfang des Jahres kündigten Ministerpräsident Söder und Nürnbergs OB erweiterte Sicherheitsmaßnahmen im Rahmen der "Offensive sichere Bahnhöfe" an. Jetzt führt die Bundespolizei vor Ort einen gezielten Schwerpunkteinsatz durch. Auch an weiteren Großstadtbahnhöfen wie in München erfolgen zeitgleich temporäre Waffenverbotszonen.
Bundespolizei erlässt Waffenverbotszone am Nürnberger Hauptbahnhof
Die Zahl der Gewaltdelikte an Bahnhöfen ist laut Polizeilicher Kriminalstatistik 2024 gestiegen. Nach Angaben des Deutschen Bundestags hat die Bundespolizei im ersten Halbjahr 2025 bereits 14.047 Gewaltdelikte an Bahnhöfen registriert. Auch in Nürnberg kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen.
Aufgrund der ansteigenden Gewaltdelikte unter Anwendung von gefährlichen Gegenständen erlässt die Bundespolizei ein Mitführverbot am Nürnberger Hauptbahnhof. Von Freitag (14. November 2025), 15 Uhr, bis einschließlich Sonntag (16. November 2025), 3 Uhr, ist das Mitführen von gefährlichen Gegenständen wie Messern, Reizgas oder Schlagwerkzeugen im Rahmen einer Allgemeinverfügung untersagt.
Um das Verbot durchzusetzen, sind umfangreiche Kontrollen angekündigt. Die Bundespolizei erhöht die Präsenz vor Ort und kontrolliert gezielt Reisende und Passanten.
Was ist verboten - und wer ist ausgenommen?
Verboten sind nicht nur klassische Waffen, sondern auch zahlreiche Alltagsgegenstände. Dazu zählen unter anderem Schusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen, Messer aller Art (außer Einweg-Plastik- oder Holzmesser), Scheren, Teppichmesser, Schraubenzieher, Hackwerkzeuge, Baseballschläger, Schlagstöcke, Schlagringe, Reizgas, Pfeffersprays und Wurfsterne. Auch Werkzeuge, die als Waffe dienen könnten, wie Schraubenzieher oder Brecheisen, dürfen nicht mitgeführt werden.
Vom Verbot ausgenommen sind bestimmte Personengruppen. Dazu gehören Polizei, Bundeswehr, Feuerwehr, Rettungsdienste, Sicherheitsmitarbeiter der Deutschen Bahn sowie Handwerker, wenn Werkzeuge für einen konkreten Auftrag benötigt werden. Beschäftigte und Gäste von Gastronomiebetrieben dürfen Messer im Rahmen des gastronomischen Betriebs mitführen; für weitere Ausnahmen ist ein Antrag bei der Bundespolizeidirektion München möglich.