Chaos nach Studenten-Party in Nürnberg: Am Donnerstag musste die große wirtschaftswissenschaftliche Fakultät der Friedrich-Alexander-Universität geschlossen bleiben. Angeblich hatte ein Partygast die Sprinkleranlage für Turnübungen missbraucht und dabei beschädigt.
Am Donnerstagmorgen sind die Studenten in Nürnberg vor verschlossenen Türen gestanden. Vor dem abgesperrten Gebäude der wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät konnten die verdutzten Studenten lesen, dass aufgrund einer "schweren technischen Havarie" die Uni am Donnerstag in Nürnberg geschlossen bleibt. "Die Sicherheit der Gebäudenutzer kann nicht gewährleistet werden", erklärt Dekan Matthias Wrede in der kurzen Nachricht.
Wiso-Party in Nürnberg eskalierte
Nähere Angaben hat die Universität zunächst nicht gemacht. Bei den Studenten spricht sich schnell herum, dass eine große Studenten-Party, die am Vorabend in dem gleichen Gebäude stattfand, etwas mit der Sache zu tun hat. Der RCDS (Ring Christlich-Demokratischer Studenten) hatte am Mittwochabend zur "Wiso-Party" in die Fakultät geladen. Bei der Feier sollen rund 1200 Gäste teilgenommen haben. Gegen Mitternacht müssen sich die Veranstalter bereits via Facebook bei den Partygästen "für die abrupte Beendigung des schönen Abends" entschuldigen.
Evakuierung an Uni in Nürnberg: Feuerwehr und Polizei rückt gegen 23 Uhr an
Was war geschehen? Laut Polizei löste die Brandmeldeanlage um kurz vor 23 Uhr am Mittwochabend einen Alarm aus und rief Feuerwehr und Polizei auf den Plan. Beim Eintreffen der ersten Streife seien bereits die rund 1200 Besucher der Veranstaltung aus der Uni evakuiert worden und im Freien gestanden. Die Berufsfeuerwehr Nürnberg stellte anschließend die Wasserzufuhr zur Sprinkleranlage ab und war laut Polizei mehrere Stunden mit dem Abpumpen der ausgetretenen Wassermassen beschäftigt. Auch die Stromversorgung sei durch den Wasserschaden betroffen gewesen. Über Lautsprecher informierte die Polizei die Studenten über das Ende der Veranstaltung aus Sicherheitsgründen.
Hat sich ein Student an die Sprinkleranlage gehängt?
In den sozialen Medien diskutieren die Studenten am nächsten Tag die Hintergründe des plötzlichen Endes der Party. "Stimmt das, dass sich jemand an die Sprinkleranlage gehangen hat?", fragt ein Student in die Runde.
Angeblich habe sich der "Party-Held" im Keller des Gebäudes an den Wasserleitungen der Sprinkleranlage verlustiert und beim Turnen auf derselben die Rohre unter der Decke ruiniert. Einige Besucher berichten sogar, sie seien in der Folge ziemlich nass geworden. Andere befürchten nun, dass die gesamte Hauselektronik durch die nassforsche Aktion in Mitleidenschaft gezogen sein könnte.
Das Gebäude in der Langen Gasse 20 (einschließlich Bibliothek) bleibt auch am Freitag geschlossen, da die Aufräumungs- und Instandsetzungsarbeiten noch andauern. Ob das Gebäude am Samstag wieder geöffnet werden kann, wird erst im Laufe des Freitags entschieden.
Mittlerweile ermittelt das Fachkommissariat der Nürnberger Kripo wegen des Verdachts des Herbeiführens einer Überschwemmung.
Der genaue Hergang hinsichtlich der Beschädigung des Rohrers der Sprinkleranlage ist derzeit noch Bestandteil der Ermittlungen. Die Höhe des Sachschadens stehe laut Polizei noch nicht fest. Verletzt worden sei nach bisherigen Erkenntnissen niemand.
Fahrlässigkeit bedeutet fahrlässiges Handeln. Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt (§ 276 II).
Anders als im Strafrecht stellt der zivilrechtliche Fahrlässigkeitsbegriff nicht auf die Person des Schuldners ab, sondern setzt einen objektiven Maßstab, der nach den Anforderungen im engeren Verkehrskreis der Beteiligten zu beurteilen ist. Fahrlässig handelt also derjenige, der die Sorgfalt außer Acht lässt, die von einem Angehörigen derselben Personengruppe in der jeweils konkreten Situation erwartet wird.
Ein Täter handelt unbewusst fahrlässig, wenn er sorgfaltswidrig handelt und infolgedessen den gesetzlichen Tatbestand erfüllt ohne dies jedoch zu erkennen.
Ein Täter handelt bewusst fahrlässig, wenn er es für möglich hält, dass er den gesetzlichen Tatbestand erfüllt, er jedoch pflichtwidrig auf dessen Nichterfüllung vertraut.
Vorsatz ist das Wissen und Wollen der Tatbestandsverwirklichung bei Begehung der Tat.
Es wird unterschieden zwischen den verschiedenen Formen des Vorsatzes: dolus directus 1. Grades, dolus directus 2. Grades sowie dolus eventualis (Eventualvorsatz).
Abzugrenzen ist die vorsätzliche Begehung einer Tat von der Fahrlässigkeit, bzw. der fahrlässigen Begehung einer Tat.
Viel Spaß beim Diskutieren. Offenbar seid ihr alles die brävsten Lämmer im Studium gewesen oder beim Autofahren etcetera pp
Entschuldigung, nur diese Antwort ist genau das typische Juristen blabla, sprich viel Text ohne konkrete Inhalte.
Sie kennen sich anscheinend aus. Sagen Sie doch einfach ja die Haftfplicht zahlt oder nein sie zahlt nicht.
Warum sollte die Haftpflichtversicherung nicht zahlen? Der Student hat die Leitung doch nicht absichtlich beschädigt. Er hat an einem ungeeigneten Gegenstand Turnübungen gemacht und dadurch die Leitung beschädigt und in der Folge eine Überschwemmung gemacht. Eine Vollkasko bzw Autohaftpflicht zahlt auch bei einem Unfall in Folge überhöhter Geschwindigkeit. Wenn man das Auto absichtlich gegen den Baum setzt natürlich nicht. Ganz ehrlich wenn hier die Versicherung nicht zahlt, brauche ich sie nicht und der Student wäre dann dumm sich zu melden.
@Redaktion: Macht euch doch bitte mal schlau und klärt die Leser auf wie es sich hier mit der Haftpflichtversicherung verhält.
wird das wohl keine auch noch so gute Haftpflichtversicherung übernehmen, weil das Ganze vorsätzlich geschehen ist. Schade, dass, wer immer auch der Kraftprotz war, wahrscheinlich auch keine Gelegenheit mehr haben wird, dies an dieser Uni noch zu lernen. Aber dafür hat er ja jetzt Zeit, sich einen Job zu suchen, in dem er seine Kräfte sinnvoll einsetzen kann, um für den Schaden aufzukommen...
hatte ich nicht bedacht.