Ein 41-Jähriger ist am Donnerstag wegen versuchten Mordes zu einer achtjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Das Tatmotiv sei Eifersucht gewesen.
                           
          
           
   
          Das Landgericht Nürnberg-Fürth ist im "Messerstecher-Prozess" der Auffassung der Staatsanwaltschaft weitgehend gefolgt. Richterin Barbara Richter-Zeininger sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte aus Schwabach einen Nebenbuhler aus Eifersucht mit dem Messer angegriffen hat. Auch das Tatmotiv der Heimtücke hatte sich nach Auffassung des Gerichts im Prozessverlauf bestätigt.  
Der 41-Jährige aus Schwabach hatte im Juli 2015 zusammen mit seiner Ehefrau einen geparkten Linienbus am Schwabacher Busbahnhof betreten und den Busfahrer auf das Verhältnis zu seiner Ehefrau angesprochen. Daraufhin soll es zum Streit zwischen allen Beteiligten gekommen sein. Plötzlich soll der Beschuldigte ein Messer gezogen und damit auf den Oberkörper des Nebenbuhlers eingestochen haben. 
Die Tatwaffe mit einer Klingenlänge von neun Zentimetern hatte der Angeklagte extra zu der Aussprache in den Omnibus mitgebracht. 
Erst nachdem der Angeklagte mehrmals mit seinem Messer zugestochen hatte, konnte die Ehefrau eingreifen und ihren eifersüchtigen Ehemann festhalten. Diesen Moment konnte der Geschädigte nutzen, um schwer verletzt aus dem Bus zu flüchten. Das Opfer erlitt durch den Messerangriff drei Weichteildurchtrennungen an Brust, Bauch sowie am rechten Unterarm und linken Daumen. Die Staatsanwaltschaft warf dem 41-Jährigen daher versuchten Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung vor. 
Die Verteidigung plädierte am Donnerstag dafür, den Angeklagten lediglich wegen gefährlicher Körperverletzung zu drei Jahren und neun Monaten zu verurteilen. Dagegen forderte die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe wegen versuchten Mordes in Höhe von acht Jahren. Die Vertretung der Nebenklage forderte im Auftrag des Geschädigten sogar eine Haftstrafe in Höhe von elf Jahren. Am Ende folgte das Gericht der Auffassung der Staatsanwaltschaft und verurteilte den Angeklagten zu acht Jahren Freiheitsentzug.