Im Landkreis Nürnberger Land sollen Besucher ab dem 10. Januar die 3G-Regel einhalten. Es haben also nur noch geimpfte, genesene und negativ getestete Personen Zutritt.
Aufgrund der Pandemiesituation wird ab Montag, 10. Januar 2022, für Besucherinnen und Besucher des Landratsamts Nürnberger Land und der Außenstellen die 3G-Regel eingeführt. Zutritt haben dann nur noch geimpfte, genesene oder negativ getestete Personen, teilt das Landratsamt Nürnberger Land mit.
Kinder bis zum 6. Geburtstag (beziehungsweise bis zur Einschulung) sowie Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen, seien von der Testpflicht befreit.
Auch in akuten Notfällen (z. B. Kinder und Jugendliche in akuten Krisen; Mittellosigkeit, unvorhergesehene Trennungen / Frauenhauseinweisungen, Pensionseinweisungen, Unglücksfälle wie Wohnungsbrand, Stromsperren/Androhungen, sonstige, unvorhersehbare Ereignisse) könne man ohne 3G-Nachweis ins Gebäude kommen.
Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, "nicht zu zögern, Kontakt aufzunehmen, sofern in einem unmittelbaren Notfall kein 3G-Nachweis erbracht werden kann (beispielsweise außerhalb der Öffnungszeiten der Testeinrichtungen)". Für private Anlieferungen an den Wertstoffhöfen in Neunkirchen am Sand und Altdorf genüge – wie bisher – eine FFP2-Maske. Ein Termin muss nach wie vor vorab online reserviert werden.
Die Kontrolle der 3G-Regelung erfolge für das Landratsamtsamtsgebäude in Lauf durch den Sicherheitsdienst vor Einlass ins Gebäude. In den Außenstellen übernähmen dies die Mitarbeitenden vor dem Einlass.
Als getestet gälten Besucherinnen und Besucher, die ein aktuelles negatives Corona-Testergebnis eines maximal 24 Stunden zurückliegenden Schnelltests oder maximal 48 Stunden zurückliegenden PCR-Tests vorlegen könnten. Die Durchführung von beobachteten Selbsttests vor Ort sei im Ausnahmefall vor Zutritt zum Landratsamtshauptgebäude in Lauf möglich. Für die Außenstellen könne "dieser Service für die Bürgerinnen und Bürger leider nicht ermöglicht werden", so die Behörde im Nürnberger Land.