Jährliche Hundesteuer bald fällig - Stadt Nürnberg erinnert an wichtige Frist

1 Min

Die Stadt Nürnberg erinnert an die Fälligkeit der Hundesteuer 2025 und gibt wichtige Hinweise zur Zahlung.

Die Stadt Nürnberg weist darauf hin, dass die jährliche Hundesteuer für das Jahr 2025 satzungsgemäß zum Dienstag, 1. April 2025, zur Zahlung fällig wird. Alle Zahlungspflichtigen, die keinen Lastschrifteinzugsauftrag hierfür beim Kassen- und Steueramt erteilt haben, werden daher gebeten, rechtzeitig unter Angabe des Kassenzeichens die Steuern an die Stadt Nürnberg, Bankverbindung IBAN DE33 7605 0101 0001 0084 34, BIC SSKNDE77XXX, zu überweisen.

Der Betrag und das Kassenzeichen sind im letzten Steuerbescheid ersichtlich, dieser gilt auch für folgende Jahre. Für das Jahr 2025 werden, wenn sich die Verhältnisse nicht geändert haben, keine neuen Bescheide zugesandt und es erfolgt auch keine gesonderte Zahlungsaufforderung.

Weitere Informationen zur Hundesteuer erhalten Hundehalterinnen und Hundehalter im Internet unter hundesteuer.nuernberg.de oder telefonisch beim Kassen- und Steueramt unter 09 11 / 2 31-31 08. Einzahlungsfragen beantwortet das Kasseninformationszentrum unter der Telefonnummer 09 11 / 2 31-85 50.

Bei diesem Text handelt es sich um eine Pressemitteilung. 

Vorschaubild: © Szabolcs Molnar/ Pixabay (Symbolfoto)