Ein 44-Jähriger aus Abenberg wurde von der Jugendkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt.
                           
          
           
   
          Zum Prozessauftakt hat der Angeklagte noch versucht, den sexuellen Missbrauch eines Mädchens zu relativieren. In seinen Einlassungen hat der 44-jährige Arbeitslose aus Abenberg betont, dass er das minderjährige Mädchen nicht mit Gewalt zum Geschlechtsverkehr gezwungen habe. Sie habe "alles mit sich machen lassen" und nicht gesagt, dass er aufhören solle, sagte der Angeklagte vor Gericht. Freiwillig habe das kleine Mädchen ihre Hose bis zu den Knien heruntergezogen und sich halbnackt zu ihm ins Bett gelegt. 
Nach der Aussage des Angeklagten wurde die Verhandlung unterbrochen. Hinter verschlossenen Türen versuchten sich die Parteien zu einigen. "Dem Mädchen sollte eine Zeugenaussage unbedingt erspart bleiben. Darin waren sich alle einig", erinnert sich die Vertreterin der Nebenklage, Rechtsanwältin Kerstin Herrmann aus Schwabach. Im Raum habe ein Strafmaß zwischen vier und fünf Jahren gestanden. 
  
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Der Vorwurf der Vergewaltigung wurde schließlich fallen gelassen. Der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs einer Minderjährigen wurde selbstverständlich aufrecht erhalten. Die Vertretung der Anklage forderte schließlich eine Haftstrafe in Höhe von vier Jahren und drei Monaten. Rechtsanwältin Kerstin Herrmann hat sich diesem Strafmaß im Namen der Opferfamilie für die Nebenklage angeschlossen.
 Die Verteidigung plädierte für drei Jahre und neun Monate. Der Richter verurteilte den Angeklagten schließlich zu einer Freiheitstrafe von vier Jahren. In der Haft will sich der Mann einer Therapie unterziehen. Das Urteil wurde bereits am Dienstagabend verkündet. Ursprünglich sollte der Richterspruch erst am Donnerstag erfolgen. Das schnelle Urteil kam offensichtlich auch aufgrund des beinahe vollumfänglichen Geständnisses des Angeklagten zustande.