Leserfrage: Ist Integration für Flüchtlinge überhaupt nötig?

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Foto: Hendrik Schmidt/dpa
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Die Themen Asyl und Flüchtlinge bewegen unserer Leser. Viele sind unserem Aufruf gefolgt, ihre Fragen an uns zu schicken. Wir haben Verwaltungen, Ministerien und Experten um Stellungnahmen gebeten.

"Warum wird ständig von Integration in Zusammenhang mit Asylbewerbern gesprochen, wenn doch das Asylrecht lediglich einen Schutz auf Zeit darstellt?"

Die Antwort von Stephanie Krüger, Bundesiustizministerium:

"Auch wenn der Schutz nach dem Asylrecht grundsätzlich als vorübergehend angelegt ist, wird Asylberechtigten und anerkannten Flüchtlingen nach der Genfer Flüchtlingskonvention bei unveränderter Sachlage nach drei Jahren eine Niederlassungserlaubnis erteilt. Diese berechtigt zum Daueraufenthalt in Deutschland. Die Aufenthaltsdauer von Asylberechtigten und anerkannten Flüchtlingen variiert im Übrigen stark. Diese hängt zum Beispiel davon ab, ob und wann Fluchtursachen wie z.B.
politische Verfolgung der Rückkehr dieser Menschen in ihr Heimatland nicht mehr im Wege stehen."

Anmerkung der Redaktion: "Es benötigte nur eine Mail, bis das Justizministerium reagierte. Dessen Antwort bildet die derzeit gültige Rechtslage ab und erklärt, welche Bestimmungen die Aufenthaltsdauer festlegen."