Die Themen Asyl und Flüchtlinge bewegen unserer Leser. Viele sind unserem Aufruf gefolgt, ihre Fragen an uns zu schicken. Wir haben Verwaltungen, Ministerien und Experten um Stellungnahmen gebeten.
"Warum wird ständig von Integration in Zusammenhang mit Asylbewerbern gesprochen, wenn doch das Asylrecht lediglich einen Schutz auf Zeit darstellt?"Die Antwort von Stephanie Krüger, Bundesiustizministerium:
"Auch wenn der Schutz nach dem Asylrecht grundsätzlich als vorübergehend angelegt ist, wird Asylberechtigten und anerkannten Flüchtlingen nach der Genfer Flüchtlingskonvention bei unveränderter Sachlage nach drei Jahren eine Niederlassungserlaubnis erteilt. Diese berechtigt zum Daueraufenthalt in Deutschland. Die Aufenthaltsdauer von Asylberechtigten und anerkannten Flüchtlingen variiert im Übrigen stark. Diese hängt zum Beispiel davon ab, ob und wann Fluchtursachen wie z.B.
politische Verfolgung der Rückkehr dieser Menschen in ihr Heimatland nicht mehr im Wege stehen."
Anmerkung der Redaktion: "Es benötigte nur eine Mail, bis das Justizministerium reagierte. Dessen Antwort bildet die derzeit gültige Rechtslage ab und erklärt, welche Bestimmungen die Aufenthaltsdauer festlegen."
sollte man mal auf Vordermann bringen. Wenn es nötig ist länger in einem fremden Land zu verweilen, dann muß der Flüchtling auch selbst für sein Auskommen sorgen wollen und nach so langer Zeit wenigstens die Sprache einigermaßen beherrschen und sich nicht auf Dauer zu bewirten lassen.
Integration muß nicht sein, denn die meisten wollen doch in ihre Heimat zurück. Bei den meisten Türken ist die Integration auch nicht gelungen, jedenfalls nicht in den Großstädten.