Vegane "Nürnberger Bratwürste" stoßen an EU-Recht - muss der Fleischersatz umgetauft werden?

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Mit einer Soja-Alternative will ein Konzern ein Ersatzprodukt zu Fleischgerichten schaffen. Doch zumindest bei der Namensgebung zieht das Ersatzprodukt den Kürzeren.

Der Konzern Vion Food Group hat wegen einer EU-Richtlinie den Namen seines neuen Sojaproduktes von "Nürnberger Bratwürste" zu "vegane Bratwürstchen" geändert. Wie das Unternehmen dem Fachmagazin agrarheute erklärte, sei die Bezeichnung als Nürnberger Bratwürste irreführend und nicht korrekt gewesen. Der Schutzverband Nürnberger Bratwürste kündigte gegenüber dem Magazin an: "Wir werden selbstverständlich prüfen, ob die in der Pressemitteilung mitgeteilte Absicht, Nürnberger Bratwürste aus Soja anzubieten, nach den unionsrechtlichen und nationalen Rechtsbedingungen zulässig ist."

Der Fleischhersteller Vion hatte Ende Mai erklärt, ab sofort "Nürnberger Bratwürste" aus Soja zu vertreiben. Daran sind allerdings Auflagen für die Rezeptur gebunden, da die Bezeichnung sei 2003 in der EU als geschützte geografische Angabe eingetragen ist. Diese schützt bestimmte Produktbezeichnungen und deren Rezepturen.

"Nürnberger Bratwürste" aus Soja? EU-Recht bindet Auflagen für Rezeptur 

Der Konzern bietet neben den vergangenen Bratwürsten auch vegane Alternativen für einen Leberkäse und Sauerbraten an, aus Soja, Kartoffeln und Weizen hergestellt werden. Die Rezepturen seien nach Kundenwünschen anpassbar, heißt es. Auch Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) probierte vegane Bratwürste, wie er in einem Instagram-Post zeigt.

Vion ist mit einem Marktanteil von 12 Prozent das drittgrößte Schlachtunternehmen in Deutschland und verzeichnete im vergangenen Jahr mit 5,30 Millionen Schweineschlachtungen ein Minus von 8,6 Prozent

Vorschaubild: © Daniel Karmann (dpa)