Nürnberg (ots) -
Das Parken in einer Feuerwehranfahrt zieht für einen Autofahrer doppelten Ärger nach sich. Der 29-jährige hatte am Montagabend (11.12.2023) in einer Feuerwehranfahrt in der Nürnberger Innenstadt geparkt, als Polizeibeamte feststellen mussten, dass sich der Mann überhaupt nicht hinters Steuer hätte setzen dürfen.
Ein Falschparker war in den Abendstunden ins Visier von Beamten der Verkehrspolizei Nürnberg geraten. Der 29-jährige hatte einen Mercedes Vito in einer Feuerwehranfahrt in der Ludwigstraße abgestellt, um sich in einem nahegelegenen Imbiss etwas zu Essen zu holen. Als die Polizisten den Verkehrsverstoß ahndeten, unterzogen sie auch den Fahrer einer Überprüfung und fanden heraus, dass dieser das Auto überhaupt nicht hätte fahren dürfen. Gegen den 29-jährigen Mann bestanden aufgrund anderweitiger Verkehrsverstöße bereits zwei rechtskräftige Fahrverbote.
Den Führerschein des Falschparkers behielten die Beamten an Ort und Stelle ein. Das Dokument wird nun für die nächsten zwei Monate bei der Polizei verwahrt. Neben dem für den Parkverstoß fälligen Verwarnungsgeld in Höhe von 55 Euro kommt auf den 29-jährigen Verkehrssünder auch strafrechtlicher Ärger zu. Die Polizeistreife leitete gegen den Autofahrer ein Ermittlungsverfahren wegen Fahrens trotz Fahrverbot ein.
Die Beamten entfernten den Mercedes aus der Feuerwehranfahrt und stellten diesen in einer nahegelegenen Parklücke ab. Seinen Heimweg musste der 29-Jährige indes zu Fuß antreten.
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