Nur "private Geburtstagsfeier": Dreister Veranstalter will Musik-Festival abhalten - Polizei schickt 70 Gäste heim

1 Min

Obwohl es ihm untersagt war, wollte ein Veranstalter ein Musik-Festival unter dem Deckmantel einer "privaten Geburtstagsfeier" durchführen. Noch am Freitagabend wurde die Veranstaltung von der Polizei unterbunden. Der Veranstalter muss nun mit einem hohen Bußgeld rechnen.

Am vergangenen Wochenende hatte ein Veranstalter in einem Ortsteil von Gutenstetten im Kreis Neustadt an der Aisch das Musikfestival "Bubble-Jam" geplant. Wie die Polizeiinspektion Neustadt an der Aisch am Montag (23. August 2021) in einer Pressemitteilung berichtet, wurde das Festival allerdings direkt am Freitag (20. August 2021) unterbunden. 

Nachdem die Sicherheitsbehörden über das Internet von dem Festival erfahren hatten, wurde die Veranstaltung, die auf öffentlichem Grund geplant war, untersagt, da die Einhaltung des Infektionsschutzes nicht gewährleistet war. Daraufhin verlegte der Veranstalter die Party allerdings auf ein privates Grundstück und deklarierte das Festival als "private Geburtstagsfeier". 

Dreist: Veranstalter führt Festival durch - trotz Verbot

Da er davor jedoch Eintrittskarten über das Netz verkauft hatte, nahmen die Behörden ihm dies nicht ab. Die notwendigen Erlaubnisse, wie beispielsweise das Gaststättengesetz, waren trotz Aufforderung nicht beantragt worden. Der Veranstalter wurde daraufhin auch vom Landratsamt auf die Unzulässigkeit der Veranstaltung hingewiesen.

Als am Freitagabend dennoch das Festival startete, bereits Musikdarbietungen liefen und rund 70 Besucher anwesend waren, trat die Polizei auf den Plan und forderte ultimativ den Abbruch der Veranstaltung. Dieser Anweisung fügte sich der Veranstalter schließlich und schickte seine Gäste gegen 18 Uhr wieder nach Hause. Ein Bußgeldverfahren wurde eingeleitet.

Vorschaubild: © Markus Scholz (dpa)