Rollstuhlfahrer in Kurpark mit Messer attackiert - Haftstrafe für Krankenschwester

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Bad Windsheim: Frau muss wegen Messerattacke auf Rollstuhlfahrer in Haft
Wegen eines Messerangriffs auf einen Rollstuhlfahrer muss eine Krankenschwester eine Haftstrafe von 4 Jahren 9 Monaten verbüßen ...
Symbolbild: Rollstuhlfahrer
stevepb/pixabay.com (Symbolbild)

Eine Krankenschwester hat im Bad Windsheimer Kurpark einen Rollstuhlfahrer mit einem Messer angegriffen. Das Motiv: Spielschulden. Das Landgerichts Nürnberg-Fürth hat nun das Urteil in dem Fall gesprochen.

Wegen eines Angriffs mit einem Messer auf einen Rollstuhlfahrer muss eine Krankenschwester für vier Jahre und neun Monate ins Gefängnis. Zu diesem Urteil ist das Landgericht Nürnberg-Fürth am Dienstag, 17. September 2024, gekommen.

Darüber hinaus ist die 49-Jährige verpflichtet, dem Opfer 20.000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen, wie eine Justizsprecherin laut Deutscher Presse-Agentur (dpa) erklärte. Die Frau war unter anderem wegen Mordversuchs angeklagt, aber das Gericht sah dies nicht als erwiesen an und verurteilte die 49-Jährige wegen gefährlicher Körperverletzung.

Bad Windsheim: Frau (49) muss wegen Messerattacke auf Rollstuhlfahrer in Haft

Die Angeklagte hatte ihrem Bekannten demnach am zweiten Weihnachtsfeiertag 2023 im Kurpark im mittelfränkischen Bad Windsheim mit einem Messer in den Hals gestochen. Das Motiv waren Schulden in Höhe von 2900 Euro, die die Frau bei dem Mann hatte.

Diesen hatte sie laut eigener Aussage vor Gericht "in einer Spielothek kennengelernt." Sie selbst sei damals spielsüchtig gewesen und habe Spielschulden gehabt. 

Die Angeklagte hatte die Messerstiche vor Gericht gestanden und sich für die Tat entschuldigt. 

Mordversuch nicht erwiesen

Nach dem Angriff kam es zwischen der Frau und dem Mann zu einem Gerangel, bei dem dieser ihr das Messer entreißen konnte. Die Frau floh, wählte aber den Notruf. Aus diesem Grund sah das Gericht laut Sprecherin keinen Mordversuch vorliegen. Statt mit dem auf dem Boden liegenden Messer die Tat zu vollenden, habe diese Hilfe für das Opfer gerufen. 

Der Fall hatte rund um Weihnachten des vergangenen Jahres für Aufsehen in Bad Windsheim (Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim) gesorgt. Eine Polizeistreife hatte damals den Rollstuhlfahrer mit schweren Schnitt- und Stichverletzungen an Hals und Händen im Kurpark angetroffen. Der damals 61-Jährige hatte zunächst angegeben, von einem unbekannten Ausländer überfallen worden zu sein. Eine umfangreiche Fahndung war ergebnislos geblieben. Bei parallel laufenden Zeugenvernehmungen hatte sich herausgestellt, dass sich das Opfer am Tattag mit einer Frau treffen wollte. Grund sei Geld gewesen.

Noch am selben Abend wurde die Wohnung einer damals 48-Jährigen durchsucht. Sie hatte eine Schnittwunde an der Hand, in der Wohnung fanden die Beamten mutmaßliche Beweismittel. Der Rollstuhlfahrer gab bei einer erneuten Vernehmung zu, dass er den angeblichen Täter erfunden hatte - in Wahrheit habe ihn seine Bekannte aufgrund finanzieller Verbindlichkeiten in den Kurpark gelockt und mit einem Messer angegriffen. Die Staatsanwaltschaft hatte daraufhin Haftantrag wegen versuchten Mordes gegen die Frau gestellt, der Ermittlungsrichter ordnete Untersuchungshaft an. sl/mit dpa

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