Update vom 26.08.2021, 19 Uhr: Inzidenz drei Tage in Folge über 35 - Verschärfungen kommen
Am Donnerstag, 26. August, wurde der Schwellenwert 35 der 7-Tages-Inzidenz im Landkreis Main-Spessart an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten. Damit greift nach der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) ab Samstag, 28. August, die 3G-Regel („geimpft, getestet, genesen“) in Kraft. Damit gelten im Landkreis Main-Spessart ab Samstag, 28. August neue Regelungen.
Einen detaillierten Überblick über die Regeln findet ihr hier: Neue Corona-Regeln in Bayern - wo brauche ich jetzt einen Test oder Impfnachweis?
Update vom 24.08.2021, 15 Uhr: Inzidenz erstmals über 35 - Verschärfungen drohen in Main-Spessart
Die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner beträgt für den Landkreis Main-Spessart aktuell (Stand 24. August) 35,7 (Quelle: RKI). Damit liegt die Inzidenz erstmals wieder über dem Schwellenwert von 35. Sofern dieser Wert auch morgen und übermorgen über 35 liegen sollte, würden laut der derzeit geltenden 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung nach einem Übergangstag am Freitag, ab dem kommenden Samstag (23. August 2021) neue Regelungen in Kraft treten.
Derzeit sind im Landkreis Main-Spessart 77 Personen mit dem Corona-Virus infiziert. Insgesamt gab es damit seit Beginn der Pandemie 4.888 positiv getestete Personen. Genesen sind davon 4.596 Personen. Die Zahl der an beziehungsweise mit Covid-19 Verstorbenen liegt unverändert bei 215. Im Klinikum Main-Spessart wird derzeit ein Covid-Patient behandelt. Es befinden sich 114 enge Kontaktpersonen (KP 1) in häuslicher Quarantäne.
Insgesamt wurden im Landkreis Main-Spessart 143.850 Impfungen (Stand 23. August) vorgenommen, davon 73.135 Erstimpfungen und 70.715 Zweitimpfungen.
Update vom 01.06.2021, 14.30 Uhr: Weitere Lockerungen ab morgen - das gilt im Landkreis
Nach Angaben des Robert Koch-Insituts liegt die 7-Tage-Inzidenz im Kreis Main-Spessart bei 34. Aufgrund der stabilen Inzidenz folgen ab Mittwoch (02. Juni 2021) weitere Lockerungen. Zudem fällt in vielen Bereichen der Nachweis eines negativen Corona-Tests weg.
Laut Pressemitteilung des Landratsamtes von Dienstag (01. Juni 2021) treten ab Mittwoch folgende Regelungen in Kraft:
- Gastronomie: Die Außengastronomie darf öffnen. Eine vorherige Terminbuchung und ein negativer Testnachweis sind nicht notwendig, allerdings weiterhin eine Erfassung der Kontaktdaten. Eingehalten werden müssen die geltenden Kontaktbeschränkungen (zwei Haushalte mit maximal fünf Personen) sowie das Tragen einer FFP2-Maske (außer am Sitzplatz).
- Sport: Im Innenbereich ist kontaktfreier Sport zugelassen. Die Zahl der gleichzeitig anwesenden Personen ist vom Betreiber in seinem Hygienekonzept so festzulegen, dass die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m zu jeder Zeit gewährleistet ist. Im Freien ist kontaktfreier sowie Kontaktsport in Gruppen von bis zu 25 Personen möglich. Voraussetzung ist jeweils - im Innenbereich wie im Freien - die Dokumentation der Kontaktdaten. Die Testpflicht entfällt. Duschen, Umkleidekabinen und WC-Anlagen dürfen unter Einhaltung des jeweils geltenden Rahmenkonzeptes Sport genutzt werden. Bei Sportveranstaltungen im Freien dürfen bis zu 250 Personen auf festen Sitzplätzen zuschauen.
- Fitnessstudios: Zulässig ist die Sportausübung in Fitnessstudios unter der Voraussetzung vorheriger Terminbuchung und Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung. Ein negativer Test ist nicht erforderlich. Duschen, Umkleidekabinen und WC-Anlagen dürfen unter Einhaltung des jeweils geltenden Rahmenkonzeptes Sport genutzt werden.
- Freibäder: Zulässig ist die Öffnung von Freibädern für Besucherinnen und Besucher nach vorheriger Terminbuchung. Die Testpflicht entfällt.
- Freizeiteinrichtungen/Führungen: Auch für den Betrieb von Seilbahnen, Fluss- und Seenschifffahrt im Ausflugsverkehr, touristische Bahnverkehre, touristische Reisebusverkehre sowie Stadt- und Gästeführungen, Berg-, Kultur- und Naturführungen im Freien sowie die Öffnung von Außenbereichen von medizinischen Thermen ist kein Testnachweis mehr erforderlich.
- Theater, Konzerthäuser und Kinos: Zulässig ist die Öffnung von Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos für Besucherinnen und Besucher mit Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung. Die Testpflicht entfällt.
- Kulturelle Veranstaltungen: Zulässig ist die Durchführung von kulturellen Veranstaltungen unter freiem Himmel mit festen Sitzplätzen für bis zu 250 Besucherinnen und Besucher mit Dokumentation der Kontaktdaten.
- Musik und Kultur: Zulässig sind musikalische oder kulturelle Proben von Laien- und Amateurensembles, bei denen ein Zusammenwirken mehrerer Personen erforderlich ist, mit Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung. Hier ist darüber hinaus weiterhin ein negativer Testnachweis erforderlich.
Hinsichtlich der Impfungen verkündet das Landratsamt in einer Pressemitteilung am Dienstag (01. Juni 2021), dass für die Sonder-Impfaktion mit Astrazeneca am kommenden Freitag (04. Juni 2021) leider keine telefonische Terminvergabe angeboten werden kann: "Diese Möglichkeit wurde uns genommen. Denn mit der Entscheidung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege, keine Erstimpfungen mit AstraZeneca in den Impfzentren mehr durchzuführen, wurde das Programm BayImco dahingehend geändert, dass über das Einladungsmanagement keine Termine mehr gebucht werden können. Wir bitten um Verständnis!", so das Landratsamt.
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Vorschaubild: © MintBlack4u/pixabay.com
Man sieht also eindeutig die Ursachen für diese Anstiege überall. Es sind nicht nur die Mutationen alleine sondern eben auch
a) Grenzpendler aus Tschechien und Polen
b) Patientenverlegungen aus Polen und Tschechien
c) Einschleppungen in Schlachthöfe und andere Einrichtungen wie Kindergärten, Schulen, Pflegeheime.
Denn dazu könnte ich der Redaktion von infranken.de eine extrem lange Liste mit Beispielen aus Pflegeheimen und auch viele Fälle aktuell wieder an Schulen zeigen. Aber das lasse ich sein um hier nicht die Server zu sprengen und weil Linksetzungen hier verboten sind.
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