Andreas Scherer ging wegen der unglücklichen Radwegeführung an der Oberauer Straße in Bad Staffelstein bis vor Gericht. Und setzte sich durch.
438 Euro - diese Summe hat Andreas Scherer als Gebühren auslegen müssen: "Sonst wäre das Gericht gar nicht tätig geworden. Aber ich war mir ja ganz sicher, dass ich im Recht bin."
Andreas Scherer hat sich nicht getäuscht. Seit dem 17. Oktober ist das Urteil rechtskräftig, die Schilder, die die etwa 300 Meter Radweg an der neu gestalteten Straße an der Einfahrt zum Kurgebiet ausgewiesen haben, sind inzwischen verschwunden. Und Andreas Scherer fühlt sich nun auch ein Stück sicherer.
Es gab eigentlich nichts, wodurch ihn der im Zuge der Neugestaltung angelegte Radweg in der Oberauer Straße überzeugen konnte. So stark empfand er den Verkehr nicht, dass man auf diesem kurzen Stück den Radfahrern einen besonderen Schutz gewähren müsste.
Zudem gilt dort Tempo 30, die Straße ist übersichtlich und nicht schmal, außerdem war die Verkehrsführung für Radfahrer nicht unproblematisch: Wer aus Richtung Therme in die Innenstadt wollte, musste auf dem kurzen Stück die Straße mit seinem Zweirad zwei Mal queren, einmal direkt an der Therme, um auf den Radweg auf der linken Seite zu kommen, dann von der Zufahrt zur Schön-Klinik 300 Meter entfernt wieder zurück.
Wer das nicht tut, begeht nämlich eine Ordnungswidrigkeit - wenn er seiner Vernunft folgt und gleich auf der Straße bleibt, anstatt den kurzen Radweg zu benutzen. Denn das Verkehrszeichen, das dort hing, schreibt die Benutzung des Radweges zwingend vor. Zeichen 240, so wird im Fachjargon dieses Schild geführt, das einen gemeinsamen Rad- und Fußweg ausweist - und genau dies war hier montiert worden.
Aber nicht nur das: Wer etwa auf dem Main-Radwanderweg fuhr, konnte sich als Ortsunkundiger leicht verfahren und den Weg Richtung Schönbrunn nicht finden, sagt er. "Solche Stellen gibt es in Deutschland leider an ganz vielen Stellen."
Die letzte Möglichkeit Dass Scherer gegen die Stadt Bad Staffelstein klagte, die für die Ausweisung des Radweges an dieser Stelle zuständig war, stellte für ihn erst den letzten Schritt dar. Im August 2013 begann er einen Schriftwechsel mit der Stadt, in dem er um Aufklärung bat, warum sie den Radweg überhaupt ausgewiesen habe. Die gab auch recht schnell Auskunft, erinnert er sich: Die Strecke sei eine Bedarfsumleitung für die Autobahn, wenn der Abschnitt zwischen den zwei Bad Staffelsteiner Anschlussstellen gesperrt werden müsse, es gäbe viel Lkw-Verkehr, Besucherverkehr durch die Therme und außerdem hohe Bordsteine, bekam er als
Antwort.
Ihn überzeugte das nicht - und so reichte er im November Klage beim Verwaltungsgericht Bayreuth ein. Mitte Juli sahen sich die Richter vor Ort um - und folgten den Argumenten der Stadt nicht. So groß sei der Verkehr nicht, es sei Tempo 30 vorgegeben, das rechtfertige nicht, zwingend den Radweg nutzen zu müssen. Am 12. September fällte das Verwaltungsgericht sein Urteil, die Schilder müssen weg, rechtskräftig wurde der Richterspruch am 17. Oktober.
Günther Kestel vom Bauamt der Stadt kann diesem Urteil positive Aspekte abgewinnen. Man habe den Radweg ja nicht einfach so ausgewiesen und sich im Vorfeld Gedanken gemacht: "Jetzt haben wir eine klare Aussage, worauf wir in ähnlichen Fällen achten müssen. Insofern war es nicht verkehrt, das zu klären." Große Kosten sind auch nicht entstanden.
Die 438 Euro, die Andreas Scherer auslegen musste, waren das Dreifache der Gerichtsgebühren, keine der beiden Seiten trat mit einem Anwalt vor Gericht auf. Andreas Scherer wird sein Geld wiederbekommen, die Stadt zahlt rund 140 Euro Gerichtskosten und hat nun Rechtssicherheit.
Andreas Scherer kennt noch viele vergelichbare Radwegsituationen im Landkreis. Ob er nun noch einmal klagen würde?
Nein, es sei das erste Mal gewesen, dass er so weit ging und - und es soll auch das letzte Mal gewesen sein. "Das Ganze ist eigentlich zu aufwändig, nur um ein paar blaue Schilder wegzubekommen."