Die Entscheidung zum Brexit hat den Außenhandel Bayerns mit dem VK bereits seit mehreren Jahren belastet. Seit 2016 gehen die Exporte Bayerns in das VK kontinuierlich zurück. Insgesamt gingen in den ersten zehn Monaten des vergangenen Jahres 6,1 Prozent der bayerischen Warenexporte in das VK. Damit ist das VK nur noch der sechstgrößte Exportmarkt für die bayerische Wirtschaft hinter den USA (10,3 Prozent), China (9,3 Prozent), Österreich (7,9 Prozent), Frankreich (6,8 Prozent) und Italien (6,3 Prozent). Die Importe entwickelten sich in den vergangenen Jahren weitgehend stabil. 2020 gingen sie dann deutlich zurück, wobei hier die Corona-Pandemie zu berücksichtigen ist. Bei den Importen spielt das VK eine geringere Rolle: in den ersten zehn Monaten 2020 kamen 3,0 Prozent aller Importe Bayerns aus dem VK. Überdurchschnittliche Bedeutung hat das VK als Absatzmarkt insbesondere für die Automobil- und Zulieferindustrie, für den sonstigen Fahrzeugbau (vor allem den Luftfahrzeugbau), für Leder und Lederwaren, EDV und elektronische Geräte. Der Online-Handel trifft beispielsweise auf völlig ungewohnte Probleme, denn plötzlich müssen Zollerklärungen ausgefüllt werden, von denen die Besteller nichts wussten; die britischen Firmen wurden aber auch nicht aufgeklärt. Verderbliche Ware hängt an den Grenzen fest. Der Ärger ist für einige Firmen auf beiden Seiten schon erheblich.
Nach Analyse der IHK für Oberfranken sind bei uns mehr als 200 oberfränkische Unternehmen von dem Austritt des VK betroffen. Die Probleme liegen derzeit vor allem im Bereich des Zolls, neuer Grenz- und Einfuhrbestimmungen und der nicht mehr vorhandenen gegenseitigen Anerkennung von Berufsqualifikationen.
Die neue Zollgrenze impliziert Zollanmeldungen für Ausfuhr und Einfuhr, neuen Zusatzaufwand für die Zollverwaltung und Unternehmen, lange Stehzeiten für die Transportmittel und neuen bürokratischen und finanziellen Aufwand für zum Beispiel die Erstellung von Warenbegleitpapiere oder Zertifikaten. Es wird teurer und umständlicher und wir lernen, dass eine Just-in-time-Lieferung kaum mehr berechenbar ist. Unternehmen, die neu mit dem Export in das VK beginnen, sind besonders belastet, wenn sie sich mit den neuen, unübersichtlichen und oft sich noch täglich ändernden Regularien auseinanderzusetzen haben.
Gibt es gravierende Änderungen bei staatlichen Beihilfen, im Verbraucher- oder Arbeitnehmerschutz sowie Umwelt- und Klimabereich?
Die EU und das VK haben sich verpflichtet, durch Aufrechterhaltung eines hohen Schutzniveaus in Bereichen wie Umweltschutz, Bekämpfung des Klimawandels und Kohlenstoffpreisgestaltung, Sozial- und Arbeitnehmerrechte, Steuertransparenz und staatliche Beihilfen solide und gleiche Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten. Das wird ein spannender Prozess, denn es geht darum, für unsere Unternehmen und für unserer Bürgerinnen und Bürger faire Bedingungen zu gewährleisten und nicht Preis- oder Lohndumping sowie Import billiger und gefährlicher Drittlandware zu riskieren.
Wie die sogenannten verbindlichen Streitbeilegungsmechanismen genau aussehen werden, muss rasch in funktionierende Arbeitsalltag umgesetzt werden, denn unsere Unternehmen können nicht monate- oder gar jahrelang auf eine Streitbeilegung oder faire Wettbewerbsbedingungen warten. Hier habe ich kein allzu großes Vertrauen in die derzeitige Regierung Großbritanniens.
Bringt der Brexit auch Vorteile?
Letztlich nein - oder besser, wir werden sie erst noch identifizieren müssen, wenn es sie gibt. Wir haben jetzt das Chaos abgewendet, aber es ist eine "Lose-lose-Situation", in die die Briten die Europäer gestürzt haben. Nichts ist schlimmer als ein unzuverlässiger Partner, der ständig die Sahne für sich haben will und uns den Abfall lässt. Wir müssen über Freihandelsabkommen mit anderen Dritten dafür sorgen, dass die Briten nicht zu übermütig werden. Jegliche Abhängigkeit von der Insel ist zu vermeiden.
Ein paar positive Dinge sind dann doch zu vermelden: Es wird im Energiebereich ein neues Modell für den Handel und die Verbundfähigkeit mit Garantien für einen offenen und fairen Wettbewerb geben, einschließlich Sicherheitsstandards für Offshore-Anlagen und für die Erzeugung erneuerbarer Energien.
Einige Bürger des Landkreises Lichtenfels wohnen und arbeiten in Großbritannien. Auf was sollten diese Menschen jetzt ganz besonders achten?
Der Brexit hat das Verhältnis zwischen der EU und dem VK auch auf allen Ebenen durchgeschüttelt, denn das VK hat das Erasmus+-Programm verlassen. Deutsche Studierende oder Auszubildende, die ihre Ausbildung vor dem Brexit begonnen haben, dürfen ihre Ausbildung zu den Konditionen beenden, zu denen sie es begonnen haben. Das ändert sich für Studierende aus der EU ab September. Sie werden nun, wie andere internationale Studierende , in der Regel das Doppelte zahlen müssen. Im Europäischen Parlament haben wir die Kommission aufgefordert, hier für eine bessere Regelung Sorge zu tragen. Am Ende wird dies den Briten schaden, denn die besten Studierenden sind nicht unbedingt die, deren Eltern den größten Geldbeutel haben. Vielleicht können wir einige für unsere exzellenten fränkischen Unis gewinnen.
Die Rechte der EU-Bürger sowie die Rechte der Briten, die bis zum 31. Dezember 2020 im VK bzw. der EU wohnten, sind auf Lebenszeit umfassend geschützt. Sie können weiterhin im VK bzw. der EU leben, arbeiten, studieren und soziale Sicherheit genießen. Wer länger als bis zum 30. Juni 2021 im VK leben und arbeiten möchte, muss einen Antrag auf Aufenthalt stellen. Wird dem Antrag stattgegeben, erhalten EU-Bürger entweder eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis oder eine Aufenthaltserlaubnis von bis zu fünf Jahren. Für den Fall, dass EU-Bürger eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis erhalten, haben sie Zugang zum britischen Gesundheitssystem sowie zu Schulen.
Das Gespräch führte Matthias Einwag.