Entwarnung in Bad Staffelstein: Abkochanordnung aufgehoben
Autor: Ralf Welz
Bad Staffelstein, Dienstag, 23. Sept. 2025
Für einige Haushalte im Kreis Lichtenfels hatte seit Tagen ein Abkochgebot bestanden. Die für einen Ortsteil von Bad Staffelstein gültige Anordnung ist nun aufgehoben worden.
In Franken kommt es regelmäßig zu Abkochgeboten, insbesondere bei Verunreinigungen des Trinkwassers oder technischen Schwierigkeiten wie etwa Rohrbrüchen. Diese zeitlich begrenzten Maßnahmen gelten in der Regel, bis die Wasserqualität durch Schritte - wie etwa einer Chlorung - wiederhergestellt ist. Solche Abkochgebote haben vor allem den Zweck, die Bevölkerung vor möglichen bakteriellen Infektionen zu schützen.
Entsprechende behördliche Anordnungen waren zuletzt beispielsweise im Landkreis Hof und im Raum Bayreuth in Kraft. Ab dem 18. September galt auch für manche Haushalte im Kreis Lichenfels ein Abkochgebot für Trinkwasser - dieses ist am Dienstag (23. September 2025) nun jedoch aufgehoben worden.
Update vom 23.09.2025: Aufhebung der Abkochanordnung für Bad Staffelsteiner Ortsteil Horsdorf
Das Trinkwasser im Bad Staffelsteiner Ortsteil Horsdorf kann wieder uneingeschränkt genutzt werden. Darauf weist das Landratsamt Lichtenfels in einer am Dienstag (23. September 2025) Verlautbarung hin.
"Nach sorgfältiger Analyse sind keine Auffälligkeiten und Beeinträchtigungen des Trinkwassers festgestellt worden", teilt die Behörde mit. Das Sachgebiet Gesundheit des Landratsamts habe daher das Trinkwasser zur allgemeinen Nutzung wieder freigegeben.
"Bitte geben Sie diese Information auch an Ihre Familie und Nachbarn in Horsdorf weiter", heißt es in der Mitteilung des Amts.
Erstmeldung vom 18.09.2025: Trinkwasser in Bad Staffelstein verunreinigt: Behörde ordnet Abkochgebot an
Bei einer routinemäßigen Trinkwasseruntersuchung der zentralen Trinkwasserversorgung im Bad Staffelsteiner Ortsteil Horsdorf sind bakteriologische Verunreinigungen festgestellt worden. Die Stadt Bad Staffelstein hat daraufhin umgehend Sofortmaßnahmen eingeleitet. Ab sofort darf das Leitungswasser in Horsdorf nur noch in abgekochtem Zustand verwendet werden.
Laut Angaben des Landratsamts Lichtenfels betrifft dies sowohl das Trinken als auch die Zubereitung von Speisen, das Zähneputzen und die Reinigung offener Wunden. Von Behördenseite wird darauf hingewiesen, dass das Wasser einmalig sprudelnd aufgekocht werden muss und anschließend mindestens zehn Minuten langsam abkühlen sollte. Aus praktischen Gründen wird die Verwendung eines Wasserkochers empfohlen.