Totschlagsurteil: Revision verworfen

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Der Bundesgerichtshof hat das Coburger Urteil in dem Totschlagsprozess vom Februar bestätigt. Foto: Arne Dedert, dpa
Der Bundesgerichtshof hat das Coburger Urteil in dem Totschlagsprozess vom Februar bestätigt. Foto: Arne Dedert, dpa

Das Urteil gegen den Mann, der in Schönbrunn 2013 seine langjährige Partnerin und Mutter seines Kindes mit Messerstichen getötet hatte, ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte die Verurteilung zu achteinhalb Jahren Haft wegen Totschlags.

Das Urteil war im Februar dieses Jahres von der Großen Strafkammer des Landgerichts Coburg gefällt worden. Die Revision - sowohl von Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung angestrebt - wurde verworfen. Die Entscheidung des BGH fiel bereits im September. Wenn keine neue Verhandlung erfolgen muss, ist es aber üblich, dass der Weg der Akten zurück geraume Zeit in Anspruch nimmt.

Der Verurteilte befindet sich bereits seit der Tat im März 2013 in Haft. Mit der Rechtskraft des Urteils begann offiziell die Vollstreckung der Strafe, die Untersuchungshaft endete. Diese Zeit wird auf die zu verbüßende Strafe angerechnet.