Redwitzer Handwerksmeister wählt im Suff die 110: Bewährungsstrafe

1 Min
Den Missbrauch des Notfallrufs verhandelte das Lichtenfelser Amtsgericht. Foto: Archiv
Den Missbrauch des Notfallrufs verhandelte das Lichtenfelser Amtsgericht. Foto: Archiv

Ein Notruf ist für Notfälle da. Solche meldete ein Mann aus Redwitz am 16. April 2015 in aller Dringlichkeit. Nur: Es stimmte nichts daran.

Weil ein Mann erschlagen würde und er selbst auch schon Schläge erhalten habe, wie er sagte. Daran war kein Funken Wahrheit. Was aber daran war, sollte am Dienstag im Verfahren um Missbrauch von Notruf Richter Stefan Hoffmann und Staatsanwalt Christian Pfab interessieren.
"Ich sag' gar nichts dazu - ich will mei Ruh', ließ sich der 35-jährige Angeklagte gleich zu Prozessbeginn etwas sperrig ein. Diese dem Gericht gegenüber ablehnende Haltung sollte der Mann aber bald aufgeben, nachdem Pfab ihm deutlich entgegnete, dass man ihn aber nicht in Ruhe lassen werde. "Ich will einfach mei Ruh' - ich will auch mit keinem anderen zu tun haben", so der Mann ein zweites und letztes Mal. Ab nun sollte der Handwerksmeister zugänglicher sein, auch weil ihm seitens des Gerichts eröffnet wurde, wie lange und somit teuer ein Gerichtsverfahren werden könne, wenn alle Zeugen befragt und gehört werden müssten.
In aller Offenheit ließ der Angeklagte seine Erinnerungen Revue passieren. "Wir haben bei einem Ehepaar gefeiert. Ab 14 Uhr haben wir zusammengesessen und dem Alkohol gefrönt - in nicht unerheblichem Maße. Die Frau hat befürchtet, dass zu viel getrunken würde. Sie hat geschimpft wie ein Rohrspatz."
Um 22.06 Uhr kam es an diesem Abend dann zu einem alkoholbedingten Ausfall, da der Handwerksmeister sein Telefon zückte und der Polizei mitteilte, dass eine Frau gerade im Begriff sei, ihren Mann zu "erschlagen". Auch er selbst habe schon Schläge bezogen und das ließ die Polizei schnell kommen.
Vor der Tür wurde die Streife von besagter Ehefrau abwiegelnd empfangen. Dabei nannte die Frau den Namen des Anrufers, und jetzt ging der Polizei ein Licht auf. Der Mann war diesbezüglich schon einmal auffällig geworden. Eben das ließ die Polizei verstehen, dass die Sache nicht so dramatisch ist.


Einschlägig vorbelastet

Tatsächlich kam im Prozess zur Sprache, dass der 35-Jährige schon einmal ohne Anlass einen Notruf absetzte. Damals wurde diese Angelegenheit durch einen Strafbefehl und Geldzahlung aus der Welt geschafft, ebenso eine Steuerhinterziehung und das Veruntreuen von Arbeitsentgelt. "Das muss ein Ende haben - das geht nur über ein Urteil", forderte Pfab und sprach sich in seinem Plädoyer für eine fünfmonatige Freiheitsstrafe aus. Zur Bewährung und mit Auflage, 1000 Euro zu zahlen.
Dass eine "alleinige Geldstrafe nicht mehr ausreichend" sei, davon zeigte sich auch Richter Hoffmann überzeugt. Auch darum, weil in der Zeit unsinnig abgesetzter Anrufe auch die Meldung wirklicher und dringlicher Notfälle blockiert sind. Zu drei Monaten auf Bewährung verurteilte er den Beschuldigten wegen Notrufmissbrauchs. Drei Jahre wird die Bewährungszeit betragen, in der der Verurteilte laut Hoffmann "zu beweisen habe, dass er sich straffrei führen könne".
Auf 1000 Euro beläuft sich die bei Bewährungsstrafen häufig angesetzte Geldauflage.