Redwitzer feuert mit einer selbstgebastelten Tischkanone auf Gartenzwerg

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Mit dieser selbstgebastelten Tischkanone feuerte der damals 42-Jährige unbewusst auf einen Gartenzwerg. Foto: Maximilian Glas (Archiv)
Mit dieser selbstgebastelten Tischkanone feuerte der damals 42-Jährige unbewusst auf einen Gartenzwerg. Foto: Maximilian Glas (Archiv)

Der 7. Juni 2015 war kein guter Tag für einen Gartenzwerg im Raum Redwitz.

In sein Genick schlug ein Projektil ein. Abgefeuert aus einem Gerät, das sich ein damals 42-Jähriger gebaut hatte. Der 7. Juni 2015 war kein guter Tag für einen Gartenzwerg im Raum Redwitz. Damit hatte er sich des unerlaubten Waffenbesitzes schuldig gemacht. Am Dienstag wurde das verhandelt.
"Es hat zum Glück für alle - außer dem Gartenzwerg - den Gartenzwerg getroffen", sinnierte Richter Stefan Hoffmann. Vorher hielt er die schreckliche mögliche Tragweite des nachmittäglichen Vorfalls in Redwitz fest: "Es hätte genauso gut ein kleines Kind sein können!"
Eine Tischkanone war es, was sich der Beschuldigte gebaut und abgefeuert hatte. Das brachte ihm damals die Polizei ins Haus, die weiterhin eine Schusswaffe und allerlei Munition beschlagnahmte.
"Es war a Dummheit, ich hab's von Anfang an schon bereut", erklärte der Beschuldigte, gegen den wegen des unerlaubten Waffenbesitzes ein Strafbefehl in Höhe von knapp 2000 Euro ergangen war. Weil er dagegen Berufung eingelegt hatte, fand man sich am Amtsgericht wieder.


Mit ordentlich "Wumms"

Staatsanwalt Christian Pfab sprach von einer Tischkanone, und tatsächlich wies die Feuerwaffe absolut die Form einer Kanone aus dem 19. Jahrhundert auf. Woher der Mann, der zwar im mechanischen Dienst tätig ist, die Kompetenz zum Bau solcher metallenen Gebilde hatte, versuchte er mit einem Lehrgang 1997 für Metallbearbeitung zu erklären, einer Art Lehrgangsmaßnahme. Das glaubte ihm Pfab nicht.
Über ein unbebautes Grundstück hinweg flog die Kugel, aber sie tat es wohl nicht gemäß des Willens des Angeklagten. Denn was in das Genick des weiter weg befindlichen nachbarlichen Zwergs einschlug, hatte als Querschläger schon viel Kraft eingebüßt und doch immer noch behalten. Dass er sich selbst in Gefahr gebracht habe, weil er den "Wumms", der dahintersteckte unmöglich habe einordnen und kontrollieren können, suchte Pfab dem Beschuldigten zu erklären. Ansonsten attestierte er ihm: "An Ihnen ist ein Büchsenmacher verloren gegangen." Auch brachte er ihm nahe, dass die knapp 2000 Euro schon ein Entgegenkommen der Staatsanwaltschaft gewesen seien und mit einer Betragsminderung kaum zu rechnen wäre. Die Tischkanone sehe "zwar possierlich aus", sei aber höchst gefährlich. Den Einspruch nahm der Beschuldigte zurück, wies aber auf seine derzeitige prekäre finanzielle Lage hin. Er wird das Geld aufbringen müssen, oder möglicherweise abarbeiten. Aber am Strafbefehl an sich ist nicht zu rütteln.