Marktzeuln: Leitungsbau macht Wasser teurer

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Die Arbeiten an der neuen Wasserleitung nach Zettlitz und Horb laufen auf vollen Touren. Die Staatsstraße ist derzeit halbseitig gesperrt. Foto: Andreas Welz
Die Arbeiten an der neuen Wasserleitung nach Zettlitz und Horb laufen auf vollen Touren. Die Staatsstraße ist derzeit halbseitig gesperrt. Foto: Andreas Welz
Die TSV-Turnhalle war bei der Bürgerversammlung voll besetzt. Foto: Andreas Welz
Die TSV-Turnhalle war bei der Bürgerversammlung voll besetzt. Foto: Andreas Welz
 

Statt 500 000 Euro wird die Umstellung auf die Fernwasserversorgung über eine Million Euro kosten. Das wurde bei der Versammlung deutlich.

Beherrschendes Thema der Bürgerversammlung in Marktzeuln in der TSV-Turnhalle war am vergangenen Montag die Wasserversorgung. Rund 200 Einwohner wollten wissen, warum die Umstellung von der Eigenversorgung zur Fernwasserversorgung statt 500 000 Euro nun über eine Million Euro kosten soll. Erbost war man auch über den, im Gegensatz zu früher, hohen Wasserpreis und die stark angestiegenen Gebühren. Der Wasserpreis steigt von 1,04 Euro auf derzeit 2,31 Euro.


Geänderte Prognosen

Bürgermeister Gregor Friedlein-Zech (FW) hatte Mühe, seinen Mitbürgern die Kostensteigerungen plausibel zu machen. Zunächst rief er in Erinnerung, dass bei einer Bürgerbefragung im Sommer 2014 96 Prozent der Einwohner für die Fernwasserversorgung war. Leider habe sich die Prognose der Baukosten und damit der Wasserpreis deutlich verändert.
Die Kostensteigerung sei mit zusätzlichen Maßnahmen begründet. Die Rodachquerung musste mittels eines Spülbohrverfahren erfolgen, da das Staatliche Bauamt das Anhängen der neuen Leitung an die Rodachbrücke nicht genehmigte. Unerwartete Kostensteigerungen musste man auch im Tiefbau hinnehmen. Mit 330 000 Euro schlage eine neue Verbindungsleitung mit Messeinrichtungen zwischen Zettlitz und Horb zu Buche. Die bestehende Graugussleitung entspreche aus Altersgründen und einem verringerten Querschnitt nicht mehr den zukünftigen Anforderungen.
Im Gegensatz zu früher müsse heute die Wasserversorgung kostendeckend sein. "Wir dürfen Defizite nicht mehr aus dem Haushalt ausgleichen", stellte der Bürgermeister fest. Das unterstrich auch Georg Herold von der Rechtsaufsicht des Landratsamtes: "Laut Gesetz müssen die Kommunen ihre Wasserversorgung kostendeckend kalkulieren". Er habe bei der Überprüfung nichts Überzogenes oder Überdimensionales gefunden. Frank Denscheilmann erinnerte daran, dass Wasser von Horb nach Neuses geliefert wurde. "Warum geht es denn nicht umgekehrt?" fragte er und erinnerte an die räumliche Nähe zu dem Burgkunstadter Stadtteil. Friedlein-Zech gab bekannt, dass er mit der Stadt bereits Verhandlungen geführt habe, allerdings ohne Erfolg.
Der ehemalige Bürgermeister von Marktzeuln Josef Stark erläuterte, dass vor 50 Jahren, als die Leitung von Horb nach Neuses gebaut wurde, beide Gemeinden noch selbstständig waren und einen Verband gründeten. Dieser blieb auch nach der Gemeindereform bestehen - mit der Maßgabe, dass sich dies irgendwann ändern werde. Ein Bürger aus Horb beschwerte sich darüber, dass er schon die Rechnung erhalten habe, aber noch nicht an das Fernwassernetz angeschlossen sei. "Ich zahle nicht für etwas, was ich noch nicht erhalten habe", sagte er. Der Bürgermeister machte deutlich, dass die Kalkulation einer jetzt gemeinsamen Wasserversorgung für alle gelte. Geistlicher Rat Pfarrer Wolfgang Scherbel sah zwar einige Mitbürger in einer schwierigen Situation. Wasser sei lebensnotwendig und die Wasserversorgung sei eine Investition für die Zukunft. "Was kosten andere Dinge, die wir unnötig kaufen?" fragte er.


Messverfahren

Arno Bitterwolf von der gleichnamigen Kommunalberatung erläuterte das Messverfahren, das für die Berechnung der Gebühren zugrunde gelegt werde. Der Beitrag werde nach der Grundstücksfläche und den Geschoßflächen der vorhandenen Gebäude berechnet. "Die Geschoßfläche ist nach den Außenmaßen der Gebäude in allen Geschossen zu ermitteln. Keller werden mit der vollen Fläche herangezogen. Dachgeschosse werden nur herangezogen, soweit sie ausgebaut sind", sagte er. Gebäude oder selbstständige Gebäudeteile, die nach der Art ihrer Nutzung keinen Bedarf nach Anschluss an die Wasserversorgung auslösen oder die an die Wasserversorgung nicht angeschlossen werden dürfen, würden nicht herangezogen; das gelte nicht für Gebäude oder Gebäudeteile, die tatsächlich einen Wasseranschluss haben. Balkon, Loggien und Terrassen bleiben außen vor, wenn und soweit sie über die Gebäudefluchtlinie hinausragen. Garagen seien nur dann beitragspflichtig, wenn sie direkt mit dem Gebäude verbunden sind. Seine Mitarbeiter werden ab sofort mit dem Ausmessen beginnen. Die Arbeiten würden in etwa drei Wochen dauern, gab Bitterwolf bekannt.
"Mit welchen Konsequenzen muss ich rechnen, wenn ich ihre Mitarbeiter nicht reinlasse", fragte Rüdiger Seeliger aus Zettlitz. "Dann gehen wir nach Augenschein vor", antwortet Bitterwolf. Man habe den Grundriss der Gebäude und Geodaten für die Grundstücksflächen. Die Berechnung werde allerdings nicht niedriger ausfallen, als bei einem konkreten Aufmaß. Uwe Ossmann aus Horb informierte sich über nicht bebaute Grundstücke. Bitterwolf machte deutlich, dass der Herstellungsbeitrag für erschlossene und bebaubare Grundstücke erhoben werde. Bei Zweifeln solle man sich an das Landratsamt wenden, empfahl Georg Herold, das werde dann den Einzelfall prüfen.
Manfred Lorenz erinnerte daran, dass bei großer Trockenheit die Ködeltalsperre, die das Fernwasser liefere, leer sein könnte. Friedlein-Zech beruhigte ihn: "Wir sind einem Verbund mit Bayreuth und Kulmbach angeschlossen, die Versorgungssicherheit ist gewährleistet".