Michael Stromer stellte das Konzept des Mehrwegbecher-Pfandsystems vor. Mit fünf Euro ist man dabei.
Coffee-to-go-Becher verschlingen Ressourcen und sind achtlos weggeworfen auch nicht gerade schön für das Stadtbild. Dem will der Landkreis mit der Einführung eines "Mehrwegbecher-Pfandsystems" begegnen.
Einen entsprechenden Antrag hatte die Fraktion "Bündnis 90/Die Grünen" im September gestellt. Rund 320 000 Einwegbecher fallen in Deutschland pro Stunde an. Hochgerechnet sind das über drei Millionen Becher, die täglich in den Müll wandern. Das Konzept des Mehrwegbecher-Pfandsystems stellte Michael Stromer, Leiter der Umweltstation, in der Sitzung des Umweltausschusses vor. Es lehnt sich an einer Schülerinitiative an und wurde bereits im Landkreis Kulmbach eingeführt.
So funktioniert das Pfandsystem
Und so soll das neue Pfandbechersystem funktionieren: Der Kunde erwirbt für fünf Euro eine Pfandmarke, diese wird dann beim nächsten Kaffeekauf gegen einen Pfandbecher eingetauscht. Der leere Becher kann bei jeder mitmachenden Verkaufsstelle wieder zurückgegeben werden. Bei der Abgabe erhält der Kunde wieder eine Pfandmarke oder das Pfandgeld zurück. Die Reinigung der Becher erfolgt in der Verkaufsstelle. Der "Obermain Becher" zeigt eine grafische Aufbereitung der Sehenswürdigkeiten (Vierzehnheiligen, Staffelberg, Kloster Banz") der Region. Ihre Teilnahme am neuen Pfandsystems haben bereits alle größeren Lichtenfelser Filialbäckern zugesagt. Der Landkreis schätzt die Kosten für 1000 Becher auf rund 5000 Euro.
85 Hektar neue Bauflächen
Im nächsten Tagesordnungspunkt informierte der stellvertretende Leiter des Bauamtes, Mario Imhof, über die städtebaulichen Voraussetzungen zur Ausweisung neuer Bauflächen. Auf Flächennutzungsplanebene ist die demografische Entwicklung in einen Zeitraum von rund 15 Jahren zu berücksichtigen. Erkenntnisse daraus bilden die Grundlage für die Erstellung einer Bedarfsprognose. Im Landkreis
Lichtenfels haben sieben von elf Gemeinden in den Jahren 2010 bis 2017 rund 85 Hektar neue Bauflächen ausgewiesen. Davon entfielen 21,26 Hektar für regenerative Energien, 35 Hektar für Gewerbeflächen und 28,74 Hektar für sonstige Bauflächen. Die tatsächliche Bebauung im gleichen Zeitraum umfasst eine Fläche von 60,7 Hektar. Den größten Anteil nahm mit 18,7 Hektar der Bereich regenerative Energien ein, gefolgt von 17 Hektar für Wohn- und Mischbauflächen, 15 Hektar für Gewerbeflächen, zehn Hektar wurden für den Neubau des Klinikums benötigt.
Im Landkreis Lichtenfels kommen 19,04 Einwohner auf einen Hektar Siedlungsfläche. Junge Familien suchen händeringend einen Bauplatz, aber das Angebot an bezahlbaren baureifen Grundstücken ist dünn gesät "Wir haben erhebliche Baulücken", stellte Kreisrat Günter Knorr (CSU) fest. Der Knackpunkt sei, dass niemand seine Bauplätze verkaufen will, sondern sie für die Kinder oder gar für die Enkel aufheben will oder das Grundstück als eine Art Sparkasse sehe. Dabei gehe der Trend in die Städte, wie Landrat Christian Meißner feststellte: "Die jungen Familien wollen in die Stadt."
Statistisch gesehen hatte jeder Bürger im Landkreis im Jahr 2017 ein Restmüllaufkommen von 216 Kilogramm, nur übertroffen von den Bewohnern der Stadt Coburg, die 222 Kilogramm auf die Waage brachten. Deutlich geringer fiel dagegen das Restmüllaufkommen in den Landkreisen Coburg (179) und Kronach (181) aus. Zahlen, die der Leiter des Arbeitsbereiches Abfallwirtschaft am Landratsamt, Wolfgang Schneider zur Entwicklung der Abfallmengen im Gebiet des Zweckverbandes für Abfallwirtschaft nannte. Dem Zweckverband gehören die Stadt Coburg und die Landkreise Coburg, Kronach und Lichtenfels an.
Coburger produzieren Müll
Erhebliche Unterschiede auch beim Sperrmüllaufkommen: Mit 38 Kilogramm pro Einwohner hatte die Stadt Coburg 2015 das höchste Sperrmüllaufkommen, gefolgt von den Landkreisen Lichtenfels (28), Coburg (20) und Kronach (24). Im Landkreis Lichtenfels fielen im letzten Jahr insgesamt 1916 Tonnen an Sperrmüll an. Das Thema wird auch weiterhin auf der Tagesordnung bleiben. Bislang ist noch ungeklärt, ob die Schlacke, die bei der Müllverbrennung anfällt, als gefährlicher Abfall eingestuft wird oder nicht. Dies könnte sich eventuell auf die Gebühren auswirken. Die Satzung stammt aus dem Jahr 1989, "und passt hinten und vorne nicht mehr", wie Meißner erläuterte.