Kinderpornographie: "Ich habe weggeixt wie ein Weltmeister"

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Ein Fall des Besitzes von Kinderpornographie wurde vor dem Lichtenfelser Amtsgericht verhandelt. Foto: Matthias Hoch
Ein Fall des Besitzes von Kinderpornographie wurde vor dem Lichtenfelser Amtsgericht verhandelt. Foto: Matthias Hoch

Demnächst soll das Urteil im Fall eines Lichtenfelsers gesprochen werden, der der Verschaffung und des Besitzes kinderpornografischer Schriften angeklagt ist. 196 Bilddateien wertete die Kripo als illegal aus.

Am ersten Verhandlungstag wurde viel Zeit darauf verwendet, einen technischen Sachverhalt zu verstehen.Weitgehend bedeckt hielt sich der 57-jährige Angeschuldigte, der eines Tages Besuch von der Kripo bekam. Die war auf den Plan getreten, weil der Lichtenfelser am 6. Dezember 2012 und am 8. April 2013 nachweislich auf illegale Fotos stieß. Ein Kriminalbeamter beschrieb Szenen, an denen der Angeklagte eigenen Angaben zufolge selbst keinen Geschmack findet: pornographische Darstellungen mit Kindern. Sogar von einem Säugling war die Rede. Der Angeklagte bestritt, eine solche Seite bewusst angesteuert zu haben. Vielmehr hätten sich beim Besuch einer Porno-Seite unerwünschte Pop-ups geöffnet bzw. Verlinkungen seien aufgetaucht und zudem hätten noch weitere Personen zu seinem Computer Zugang gehabt.
"Ich habe weggeixt wie ein Weltmeister", so der Mann zu den Pop-ups. Zudem bestritt er, derlei Neigungen zu haben.
Vielmehr seien es "nackte Omas", die ihm gefallen. Seine Frau wisse davon und früher habe man sich eben Heftchen geholt, gab der 57-Jährige preis. "Jeder hat einen anderen Tick." Diesen legalen Tick wollte ihm das Gericht nicht abnehmen.
Doch die Position des Angeklagten war auch keine gänzlich auszuschließende: Kann es also sein, dass man von einer legalen Porno-Seite auf eine illegale umgeleitet wird? Was zu dieser Frage folgte, war eine mehr als einstündige Einschätzung zweier Polizisten, die beide einräumten, dass ihnen derlei in ihrer Berufspraxis nie untergekommen sei. Aber dass es gänzlich unmöglich sein solle, könnten sie mit letzter Gewissheit nicht sagen. Bis in die kommende Woche will das Gericht seine Hausaufgaben gemacht haben. Dazu gehören u. a. Nachermittlungen sowie die Verständigung einer weiteren kompetenten Untersuchungsstelle und "das Herbeischaffen" eines Kripo-Beamten des Landeskriminalamts, der demnächst als sachverständiger Zeuge vernommen wird. MH