Ein 19-Jähriger aus dem Raum Burgkunstadt wird noch Jahre für seinen Gewaltausbruch finanziell büßen müssen. Er hatte einen 53-Jährigen ins Gesicht geschlagen. Das Opfer spürt die Folgen noch heute.
Eine Woche Jugendarrest und 100 gemeinnützige Arbeitsstunden ergingen am Montag im Amtsgericht wegen vorsätzlicher Körperverletzung gegen einen 19-Jährigen aus dem Raum Burgkunstadt. Sein Vergehen: Er schlug einem Mann Ende Juli 2018 in Burgkunstadt mit solcher Wucht gegen den Kiefer, dass dieser zweimal brach. Doch die Folgen für den 19-Jährigen werden sich nicht im Urteilsspruch erschöpfen.
Lesen Sie auch: Mann in Unterfranken aus Auto geschleudert Mehrmonatige Arbeitsunfähigkeit des Opfers, kostspielige Zahnbehandlung, operative Eingriffe und Schmerzensgeldforderungen - der Teenager wird für Jahre finanziell mit den Folgen seines Tuns konfrontiert bleiben. Das berücksichtigte auch das Schöffengericht, dem Ulrike Barausch vorsaß. Der junge Mann, der mit Brille und Lederjacke neben seinem Rechtsanwalt Horst-Hermann Hofmann saß, dürfte zu Beginn keinen guten Eindruck beim Gericht hinterlassen haben. Weder folgte er den Aufforderungen seines Rechtsanwalts, sich bei ihm zu melden, noch kam er derlei Aufforderungen der Jugendgerichtshilfe nach. Doch zur Verhandlung war er da, auch wenn er verlauten ließ, sich nicht groß zum Geschehen äußern zu wollen.
53-Jähriger ging mit Hund Gassi
Das Geschehen sollte tatsächlich unterschiedliche Darstellungen erfahren. Staatsanwalt Mario Geyer verlas in seiner Anklage einen Tathergang, der hernach bei der Zeugenvernehmung in einem Punkt von ihm selbst bezweifelt werden würde. Die Rede ist von dem Umstand, wonach ein 53-jähriger Mann in Burgkunstadt des Abends seinen Hund Gassi führte und ohne eigenes provozierendes Zutun unvermittelt einen Schlag des Angeklagten erhielt, nachdem er eine Gruppe Jugendlicher nahe des Bahnhofs aufgefordert habe, ihre Musik leiser zu stellen.
Drei Zeugen, alle der damaligen Gruppe zugehörig, sollten sich während ihren Vernehmungen daran erinnern, dass ein Jugendlicher von dem 53-Jährigen vorab geschubst worden sei. Am Tatbestand selbst änderte das hingegen nichts, denn der Schubs sollte sich nicht als ernsthafte Handgreiflichkeit herausstellen.
Ungefähr 12 Jugendliche sollen als Gruppe Musik gehört haben
Das Opfer erklärte gegenüber Ulrike Barausch, dass die Gruppe Jugendlicher aus rund zwölf Personen bestanden und zwei Asylbewerber angepöbelt habe. Als er selbst dazu trat und darauf gedrängt habe, dass die aus einem Lautsprecher kommende Musik leiser gestellt würde, sei der "Angreifer voll aus der Deckung" gekommen.
"Das konnte man auch gar nicht abwehren", so das Opfer zu dem Faustschlag. Zunächst habe er - wohl durch Schock - gar nicht überrissen, wie verletzt er sei. Doch bei der baldigen Tauffeier seiner Enkelin sei es ihm vor Schmerzen unmöglich gewesen, auch nur ein Stück Torte zu essen. Selbst heute, lange nach der dreimonatigen Krankschreibung nach mehrstündiger OP, bei der ihm Platten eingesetzt wurden, habe er noch Probleme.
Fotos nicht angeschaut
Um diese Zeit, als das Opfer sein Martyrium schilderte, machte Ulrike Barausch Anstalten, dem Angeklagten zu signalisieren, dass eine persönliche Entschuldigung angebracht wäre. Auch forderte sie ihn auf, sich die per Fotografie dokumentierten Auswirkungen seines Tuns zu betrachten.