IG Metall liegt im Clinch mit Batteriehersteller Moll

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Der Bad Staffelsteiner Batterienhersteller Moll will dem Vorsitzenden des Betriebsrates kündigen. Die Gewerkschaft sagt: Man möchte einen Mitarbeiter loswerden, der sich für Kollegen stark einsetze. Das Unternehmen sieht die Situation anders.

17. Oktober und 27. November - dann wird es ernst. Dann treffen sich die beiden Parteien vor dem Arbeitsgericht in Coburg. Es geht darum, dass sich Moll Batterien von seinem Betriebsratsvorsitzenden Ulrich Wenzel trennen will.

Sechs Abmahnungen, Kündigungen, die sich auf drei verschiedene Bereiche beziehen. Es ist eine komplexe Rechtsmaterie, die die IG Metall an diesem Montag in Coburg präsentiert. Die IG Metall sieht keine Gründe, die eine Kündigung rechtfertigen würden. Im Gegenteil: Die Geschäftsführung versuche mit allen Mitteln, einen engagierten Betriebsrat loszuwerden. Und kritisiert auch den allgemeinen Umgang im Betrieb.

Moll führt an, dass man Ulrich Wenzel nicht als Betriebsratsvorsitzenden kündige. Die Zusammenarbeit mit dem Gremium sei ohne Probleme. Es handele sich um Verfehlungen als Arbeitnehmer - und da könne man an Wenzel keine anderen Maßstäbe anlegen als an andere Arbeitnehmer auch.

Komplexe Materie

Was ist passiert? Seit Dezember ist Wenzel im Krankenstand. Fünf Abmahnungen habe er an einem einzigen Tag Anfang des Jahres erhalten, vier mit dem selben Datum, eines sei auf einen Tag später datiert, sagt Wenzel. Alle betreffen einen Sachverhalt: Moll wirft ihm vor, dass er seine Krankmeldungen nicht oder nicht rechtzeitig der Firma habe zukommen lassen. Zusammen mit einer weiteren Abmahnung zum selben Thema baut hier die erste Kündigung auf, die Moll aussprechen will. In der Folgezeit kommen noch weitere Punkte hinzu.

Vereinfacht gesagt sind es noch zwei weitere Bereiche, die Moll anspricht: Unter anderem taucht Wenzel auf einem Bild in der Zeitung bei einer Gewerkschaftsaktion auf. Es bestünden Zweifel daran, dass er wirklich krank sei. Die Gewerkschaft betont, dieser Auftritt stünde seiner Genesung nicht entgegen. Dann scheitert ein so genanntes betriebliches Eingliederung-Management, das nach längerer Krankheit üblich ist, im April nach wenigen Tagen: Es geht im dritten Punkt darum, dass Moll Zweifel hat, ob er aufgrund seiner Krankheit wieder zurückkehren wird. Der Betriebsratsvorsitzende ist noch im Krankenstand. Wenzel sagt offen, er leide an Depressionen und befinde sich auch noch in ärztlicher Behandlung. In einem vierten Punkt legt es Moll auf ein Amtsenthebungsverfahren an, weil Wenzel als Betriebsrat mehrere Fehler in dieser Tätigkeit unterlaufen seien.

"Die Kündigung wird vor Gericht keinen Bestand haben", sagt Katja-Bernadette Günther, Rechtsanwältin in der Kanzlei Kramme, Günther und Kollegen aus Bayreuth. Das ist die Rechtsanwaltskanzlei, in der die Bundestagsabgeordnete Anette Krame (SPD) tätig ist. Günther vertritt seit dem Frühjahr Ulrich Wenzel in Rechtsfragen.
Norbert Jungkunz von der katholischen Betriebsseelsorge betont eine andere Seite: Wieso baue man Druck auf einen kranken Menschen auf? Und warum bringe ein Unternehmen eine Konfliktsituation mit dem Betriebsratsvorsitzenden durch den Gang vor Gericht an die Öffentlichkeit? "Es muss das Ziel sein, von der Konfrontation zur Kooperation zurückzukehren."

Durch Ulrich Wenzel sei eine andere Art der Betriebsratsarbeit ins Unternehmen eingezogen, betont Jürgen Apfel, erster Bevollmächtigter der IG Metall. Einen in ganzer Stelle freigestellten Betriebsrat habe es vorher nicht gegeben, nennt Wenzel ein Beispiel, auch Schulungen von Betriebsratsmitgliedern wie etwa beim Thema Arbeitssicherheit und Fortbildungen habe es so vorher nicht gegeben.

Das Gesamtbild sehen

Moll sieht das anders. Die Fülle der Klagen sei auch deshalb entstanden, damit sich das Gericht ein Gesamtbild der Situation machen könne. Hauptpunkt sei aber tatsächlich der Umgang mit den Krankmeldungen gewesen. "Hier gab es auch noch nach einem halben Jahr Unregelmäßigkeiten", sagt Bernd Schmitt, zuständig für den Bereich Personal bei Moll. Die Rechtmäßigkeit der Abmahnungen wird im ersten Verfahren am 17. Oktober vom Gericht geprüft. In ähnlichen Fällen sei man auch mit Abmahnungen gegen Mitarbeiter vorgegangen, vor drei Jahren habe man sogar einmal eine Kündigung ausgesprochen. Man könne hier einen Mitarbeiter nicht anders behandeln als die restlichen, sagt Geschäftsführerin Gertrud Moll-Möhrstedt. Als einem mit der Materie vertrauten Menschen sollten Wenzel die Regelungen auch bekannt sein. Im Betrieb werde so etwas von anderen Mitarbeitern aufmerksam registriert.

Für Betriebsräte hat der Gesetzgeber einen besonderen Kündigungsschutz vorgesehen: Wird einem Mitglied gekündigt, benötigt der Arbeitgeber die Zustimmung des Gremiums. Die hat der neunköpfige Betriebsrat nicht gegeben. Moll wird also am 27. November diese Zustimmung durch einen Beschluss des Arbeitsgerichtes ersetzen müssen.

"Wir wollen, dass man mit den Interessen der Beschäftigten vernünftig umgeht", betont Apfel. Mit der Behandlung von Wenzel sende man auch ein schlechtes Signal an die Belegschaft. Diesen Umgang kenne er aus anderen Betrieben, mit denen die IG Metall im Landkreis Lichtenfels zusammenarbeite, nicht. Als positive Beispiele für die Zusammenarbeit zwischen Gewerkschaft, Betriebsräten und Firmenleitung nennt er Betriebe wie Lapp und Johnson Matthey in Redwitz oder auch die Maschinenfabrik Fischer in Burgkunstadt, auch mit Fortuna in Bad Staffelstein arbeite man konstruktiv zusammen.

Was im Hintergrund wohl auch ein Thema war: Zwischen 2010 und 2013 gab es bei Moll einen Produktionsleiter, der inzwischen nicht mehr dort arbeitet. Zwischen ihm und dem Betriebsrat scheint es öfters zu Auseinandersetzungen gekommen zu sein, schildert die IG Metall einige Beispiele. Nachdem dort nun ein neuer Mann tätig sei, gäbe es in der Hinsicht keine Probleme mehr, sagt Viktor Kontrajuk, der stellvertretende Betriebsratsvorsitzende.

Öffentliche Verhandlung

Bei Moll hält man sich mit weiteren detaillierten Aussagen zurück, auch um den Terminen vor dem Arbeitsgericht nicht vorzugreifen "Es ist ein laufendes Verfahren", betont Schmitt. Die Verhandlung sei öffentlich, jeder könne sich ein Bild vor Ort machen, wenn der Fall in Coburg verhandelt wird.

Viele Kollegen seien oft im Unklaren darüber gewesen, wann und ob er zurückkehre, was vor allem zu Beginn auch die Betriebsratsarbeit erschwert habe. Man vermisse allgemein das Gespräch mit Wenzel - und sei dafür auch jetzt noch offen.