Enttäuschung für Gemeinde Hochstadt: Gericht weist Klage gegen Trasse an der B 173 ab

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Nahe dem Kieswerk bei Trieb fanden bereits Baugrunduntersuchungen statt; eine Zufahrt wurde gebaut. Foto: Ramona Popp
Nahe dem Kieswerk bei Trieb fanden bereits Baugrunduntersuchungen statt; eine Zufahrt wurde gebaut. Foto: Ramona Popp
Die Gemeinde Hochstadt hat den Prozess vor dem Verwaltungsgerichtshof verloren. Foto: Ronald Rinklef
Die Gemeinde Hochstadt hat den Prozess vor dem Verwaltungsgerichtshof verloren. Foto: Ronald Rinklef
 

Wenig überraschend hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof den Prozess der Gemeinde Hochstadt gegen die Südtrasse der B 173 neu abgewiesen.

Der bayerische Verwaltungsgerichtshof hat am gestrigen Donnerstag die Klage der Gemeinde Hochstadt gegen den Bau der Südtrasse der B 173 neu abgewiesen. Dies teilte Pressesprecherin Claudia Frieser mit. Die Gründe für die Entscheidung werden den Beteiligten in den nächsten Wochen zugestellt. Das Urteil hatte sich bereits in der mündlichen Verhandlung in München am vergangenen Freitag abgezeichnet. Auch das war nicht überraschend. Schon vorher hatten Juristen der Klage nur geringe Chancen eingeräumt.

Dass die Rechtsexperten nicht falsch lagen, zeigt ein weiteres Indiz: Das Gericht hat auch keine Revision des Urteils vor der nächsten Instanz zugelassen, dem Bundesverwaltungsgericht. Die Gemeinde kann aber innerhalb eines Monats nach Zustellung der Entscheidung Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision einlegen. Es zeichnet sich ab, dass dies eher unwahrscheinlich sein wird. Die Klage reichte die Gemeinde erst ein, nachdem sie einen Bürgerentscheid im Oktober 2016 entsprechend ausfiel. 69 Prozent der Hochstadter nahmen an ihm teil, 62 Prozent sprachen sich dafür aus, vor Gericht zu ziehen.

"Der Gemeinderat tendierte in der Vergangenheit dazu, nicht zu klagen", sagt Hochstadts Bürgermeister Thomas Kneipp (CSU). Man habe keine Chance gesehen, so einen Prozess zu gewinnen. Am 8. Januar wird sich nun der Gemeinderat mit dem Ergebnis befassen. "Angesichts des klaren Urteils gehe ich davon aus, dass die Bürgerinitiative Verständnis dafür hat, dass wir wohl keine weiteren Rechtsmittel einlegen." Im wesentlichen hatte die Gemeinde die Klage damit begründet, ihre Planungshoheit werde durch die Trassenführung zu stark eingeschränkt.

Landrat Christian Meißner (CSU) nahm das Urteil positiv auf: "Ich freue mich für den östlichen Landkreis." Er hofft, dass nun bald konkrete Schritte zum Bauen folgen können.

Bernd Priemer, Sprecher der Bürgerinitiative B 173 neu, meinte schon in der vergangenen Woche: "Wir leben in einem Rechtsstaat, mit der Entscheidung muss man dann leben." Jetzt müsse die Politik für einen möglichst guten Lärmschutz sorgen, meinte Priemer jetzt zum Urteil. In der Jahresschlusssitzung des Kreistags hatte Landrat Christian Meißner gesagt, dass man von einer Bauzeit von sechs Jahren ausgehen müsse. Die ersten Fahrzeuge könnten danach 2024 auf der neuen Umgehung fahren.

CSU-Landtagsabgeordneter Jürgen Baumgärtner meinte zum Urteil: "Das ist ein großer Tag für die Region. Wir haben jetzt ein faktisches Baurecht." Letztendlich sei das auch ein Erfolg des Engagements von Monika Hohlmeier (MdEP-CSU), Landrat Christian Meißner, Emmi Zeulner (MdB, CSU) und Hans Michelbach (MdB, CSU) gewesen. Baumgärtner rechnet damit, dass die B 173 bis Kronach in weniger als zehn Jahren komplett ausgebaut sein wird. "Für die Menschen im Frankenwald ist das existentiell wichtig."