Lichtenfelser verletzt: Flugzeugabsturz in der Lausitz hat juristisches Nachspiel

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Die abgestürzte Maschine des Aeroclubs Lichtenfels Archivbild: BFU
Die abgestürzte Maschine des Aeroclubs Lichtenfels  Archivbild: BFU

Der Flugunfall im vergangenen August auf dem deutschlandweit bekannten Segelflugplatz Klix in der Lausitz hatte jetzt ein juristisches Nachspiel.

Der 44-jährige Hobbypilot hatte die einmotorige Maschine des Aeroclubs Lichtenfels geflogen, um ein Segelflugzeug in die Höhe zu ziehen. Dabei war plötzlich der Segler zu hoch gestiegen, das vorausfliegende Flugzeug gekippt und aus etwa 30 Metern Höhe abgestürzt.

Die Staatsanwaltschaft Görlitz (Sachsen) ist bei ihren Ermittlungen zu dem Ergebnis gekommen, dass der 72-jährige Pilot des Segelflugzeuges den Absturz verschuldet hat. Gegen ihn wurde ein Strafbefehl wegen fahrlässiger Körperverletzung erlassen. Der Mann aus dem Raum Kronach muss eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen à 40 Euro, also insgesamt 3200 Euro, zahlen.

Die Verhängung einer Strafe von unter 90 Tagessätzen wird nicht ins Führungszeugnis aufgenommen, damit gilt der Verurteilte nicht als vorbestraft. Dies macht deutlich, dass man die Schuld - vergleichbar mit einem Fahrfehler am Steuer eines Autos - als eher gering einordnete, obwohl der Flugfehler laut Gutachter unvermeidbar zum Absturz des Schleppflugzeuges führte.