Außerdem habe die Vorsitzende Richterin die Verhandlungsführung keinesfalls an ihn und seine Kollegin Rick abgegeben. "Die Vorsitzende führt die Verhandlung souverän, die gesamte Kammer zeigt einen ausgeprägten Willen zur Sachaufklärung."
Richterin spricht von "schwierigem Verfahren"
Die Vorsitzende Richterin Heike Will hatte noch vor der Anklageverlesung am ersten Prozesstag gesagt, es sei Aufgabe des Gerichts, die Vorwürfe aufzuklären – "soweit sie sich aufklären lassen". Es sei "ein schwieriges Verfahren". An eine solche Aufklärung glauben die Eltern nun offenbar nicht mehr. "Ein so geführtes Strafverfahren wird nicht die dringend erforderliche und von meinen Mandanten erwartete Sachaufklärung herbeiführen", heißt es in dem Schreiben ihres Anwalts. "Für die Eltern von Hanna gibt es deshalb keinen Grund mehr, als Beteiligte in einem solchen Verfahren mitzuwirken."
Der Prozess um den Tod der jungen Studentin im Jahr 2022 war erst vor anderthalb Wochen neu aufgerollt worden. Das Landgericht Traunstein verhandelt aus Platzgründen im Amtsgericht Laufen. Vor Gericht steht ein junger Mann, der 2024 nach einem Indizienprozess für den Mord an Hanna verurteilt worden war, inzwischen aber wieder auf freiem Fuß ist.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte das Urteil wegen Befangenheit der Vorsitzenden Richterin aufgehoben und weil es danach dann auch noch Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Hauptbelastungszeugen gab, wurde der Haftbefehl gegen den Angeklagten im Sommer dieses Jahres aufgehoben.
Update vom 8.10.2025, 15.40 Uhr: Mordprozess geht in nächste Runde - Geständnis in der Zelle?
Im Mordprozess um den Tod von Hanna aus dem oberbayerischen Aschau ist der Beschuldigte von einem ehemaligen Mithäftling erneut stark belastet worden. Der Beschuldigte habe ihm gegenüber Ende 2022 gestanden, die Studentin bewusstlos geschlagen und dann in den Fluss geworfen zu haben, sagte der Zeuge vor dem Landgericht Traunstein.
Die beiden Männer hatten sich im Gefängnis kennengelernt, als der Beschuldigte in Untersuchungshaft saß. Bereits in einem ersten Strafverfahren hatte der Mithäftling von diesem Gespräch berichtet und galt damit als Hauptbelastungszeuge. Im März 2024 wurde der Beschuldigte zu einer Jugendstrafe von neun Jahren Haft verurteilt. Im vergangenen Juni kam der heute 23-Jährige jedoch wieder frei.
Das Landgericht erklärte, dass die Aussage des Hauptbelastungszeugen nach vorläufiger Würdigung unglaubwürdig sei. Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil zudem wegen eines Verfahrensfehlers aufgehoben, der neue Prozess begann Ende September. Insgesamt hat das Landgericht Traunstein 26 Tage für die Verhandlung eingeplant. Das Urteil könnte nach aktueller Planung kurz vor Weihnachten, am 19. Dezember, verkündet werden.
2022 hatte der Tod der damals 23 Jahre alten Studentin für Aufsehen gesorgt. In der Nacht zum 3. Oktober hatte sie in der Disco "Eiskeller" in Aschau gefeiert und wollte gegen 2.20 Uhr nach Hause. Dort kam sie jedoch nie an. Stattdessen wurde am Nachmittag ihre Leiche im Fluss entdeckt. In einem aufwendigen Indizienprozess wurde der Beschuldigte 2024 zu einer Jugendstrafe von neun Jahren verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob die Entscheidung jedoch wegen eines Verfahrensfehlers auf.
Dabei ging es um einen Befangenheitsantrag der Verteidigung gegen die damalige Vorsitzende Richterin. Die Staatsanwaltschaft geht in ihrer Anklage weiterhin davon aus, dass der junge Mann die Studentin in der Nacht aus sexuellen Motiven von hinten angegriffen und in den Bach geworfen habe, wo sie ertrank. Die Verteidigung hingegen spricht von einem Unfall.
Update vom 29.09.2025, 11.45 Uhr: Neuer Prozessauftakt zu Stundentin Hanna - Angeklagter schweigt
Im Prozess um den Tod der Studentin Hanna in Aschau bestreitet der Angeklagte nach Angaben seiner Verteidiger die Mord-Vorwürfe gegen ihn. Er wolle sich ansonsten aber "schweigend verteidigen", sagte sein Anwalt Yves Georg nach der Verlesung der Anklage.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem inzwischen 23-Jährigen vor, die Studentin im oberbayerischen Aschau "aus sexuellen Motiven" angegriffen und dann in einen reißenden Bach gestoßen zu haben. Die junge Frau war auf dem Heimweg von einer Party in der Diskothek "Eiskeller".
Der Angeklagte war 2024 vom Landgericht Traunstein wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von neun Jahren verurteilt worden, doch der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Urteil wegen Befangenheit der Vorsitzenden Richterin auf. Sie hatte sich mit der Staatsanwaltschaft ausgetauscht, ohne die Verteidigung darüber zu informieren.
Abrechnung mit der ursprünglichen Richterin im Aschau-Prozess
Die Verteidiger des Angeklagten gehen davon aus, dass es sich um einen tödlichen Unfall handelte und Hanna ohne Fremdeinwirkung in den Bach fiel. Anwalt Georg nutzte ein sogenanntes Opening Statement zu Beginn der Verhandlung, um mit der Vorsitzenden Richterin abzurechnen, warf ihr das "Fehlen der gebotenen richterlichen Distanz" vor, "Unkenntnis, Hybris und Befangenheit" sowie "grotesken Unfug".
Das ging so lange, bis der Anwalt von Hannas Vater, der als Nebenkläger in dem Verfahren auftritt, einen Antrag auf Unterbrechung stellte. Das, was die Verteidigung da vortrage, habe mit einem Opening Statement nichts mehr zu tun.
Die Vorsitzende Richterin Heike Will mahnte vor der Anklageverlesung zur Besonnenheit. Der Tod der jungen Frau sei "eine furchtbare Tragödie" und es sei "nachvollziehbar und auch menschlich, wenn hier ein Bedürfnis besteht, jemanden zur Verantwortung zu ziehen". Aber wenn der Angeklagte unschuldig im Gefängnis gesessen habe, dann habe dies "das Leben dieses jungen Mannes nachhaltig verändert". Es sei nun Aufgabe des Gerichts, die Vorwürfe aufzuklären - "soweit sie sich aufklären lassen".
26 Verhandlungstage hat das Landgericht Traunstein für den Prozess angesetzt, der aus Platzgründen in einem Saal des Amtsgerichts Laufen stattfindet. Das Urteil könnte demnach kurz vor Weihnachten, am 19. Dezember, fallen.
Ursprungsmeldung vom 29.09.2025: Stundentin Hanna nach Disko-Besuch gestorben - Aschau-Prozess startet erneut
War es Mord? Oder ein tragischer Unfall? Der Prozess um den Tod der Studentin Hanna in Aschau in Oberbayern wird neu aufgerollt. Das Landgericht Traunstein verhandelt von diesem Montag (9.30 Uhr) an - aus Platzgründen in den Räumen des Amtsgerichts Laufen - erneut gegen den jungen Mann, der 2024 wegen Mordes an Hanna verurteilt wurde. Inzwischen ist der Verurteilte aber wieder auf freiem Fuß.
Am 3. Oktober 2022 kehrt die 23 Jahre alte Medizinstudentin Hanna nicht von einer Partynacht in der Diskothek "Eiskeller" in ihr 885 Meter entferntes Elternhaus im oberbayerischen Aschau zurück. Ermittlungen ergeben, dass sie in den Bärbach fiel, ihre Leiche wird viele Kilometer weiter im Fluss Prien gefunden. Die Ermittler gehen schnell von einem Tötungsdelikt aus, fahnden nach dem mutmaßlichen Täter - und nehmen schließlich einen damals 20 Jahre alten Mann aus dem Ort fest. Der Beschuldigte war in der Nacht um den Tatort herum joggen.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass er die Medizinstudentin verfolgte, aus sexuellen Motiven von hinten angriff und in den Bach warf, wo sie ertrank. Er soll ihr mindestens fünfmal auf den Kopf geschlagen und sie dann stranguliert haben. Ihm wird Mord aus Heimtücke vorgeworfen.
Wie ging der erste Prozess aus?
Der erste Prozess am Landgericht Traunstein endete 2024 mit einem Schuldspruch. Das Gericht sah die Vorwürfe als erwiesen an. Der Argumentation der Verteidigung, es könne sich um einen Unfall gehandelt haben, folgten die Richter nicht. Der zur Tatzeit 20-Jährige wurde als Heranwachsender zu einer Jugendstrafe von neun Jahren verurteilt. "Es handelte sich nicht um einen Unfall", sagte die Vorsitzende Richterin Jacqueline Aßbichler damals in ihrer Urteilsbegründung.
Der Angeklagte legte Revision ein, und der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Urteil auf. Der Grund ist zunächst einmal ein formaler: Der BGH-Senat begründete seine Entscheidung mit einem Verfahrensfehler, den auch die Verteidigung im Prozess gerügt hatte. Richterin Aßbichler hätte an dem Urteil nicht mehr mitwirken dürfen, entschied der BGH. Die Richterin hatte sich im Laufe des Prozesses - einige Monate vor dem Urteil - in E-Mails mit dem Staatsanwalt über die rechtliche Würdigung von Erkenntnissen aus dem Prozess ausgetauscht, die Verteidigung hierüber aber in Unkenntnis gelassen.
Die Verteidigung stellte - als sie davon erfuhr - im Prozess einen Befangenheitsantrag, der abgelehnt wurde. Dies hielt der Nachprüfung durch den Karlsruher Senat nicht stand. "Mit dem heimlichen Vorgehen konnte beim Angeklagten der Eindruck entstehen, dass die Vorsitzende sich nicht mehr unparteilich ihm gegenüber verhielt", teilte der BGH mit. Nun muss eine andere Jugendkammer des Landgerichts Traunstein den Fall erneut verhandeln.
Vorschaubild: © Felix Hörhager (dpa)