Fluggruppe "Phoenix" bleibt eingeschränkt

2 Min
Ein Flieger der Modellfluggruppe "Phoenix" auf dem Gelände bei Zeublitz Foto: Adam Makota
Ein Flieger der Modellfluggruppe "Phoenix" auf dem Gelände bei Zeublitz  Foto: Adam Makota

Die negative Entscheidung über die Petition der Modellfluggruppe "Phoenix" ist für deren Vorsitzenden keine Überraschung. Ohne Einvernehmen der Gemeinde zum gewünschten Bau eines Schutzzaunes müssen bestimmte Flieger am Boden bleiben.

Der Frühling kommt, auch die Modellflieger zieht es wieder nach draußen. Aber für die Gruppe "Phoenix" bleibt die Ausübung ihres Hobbys auf dem Vereinsgelände in Zeublitz (Gemeinde Altenkunstadt) mit einer Einschränkung belegt. Flugmodelle über fünf Kilo Gewicht dürfen dort nicht starten. Dazu bedürfte es nämlich eines Schutzzaunes. Den zu errichten aber erlaubt die Gemeinde Altenkunstadt dem Verein nicht. Zunächst war ja auch noch die Zufahrt umstritten gewesen, doch hier hatte das Urteil des Verwaltungsgerichtshofes München den Hobbyfliegern zu ihrem Recht verholfen.

Wegen der nicht erteilten Baugenehmigung hatten sie sich im Zuge einer Petition an den Bayerischen Landtag gewandt. Am Mittwoch fiel die Entscheidung in München, das Ansinnen der Modellfluggruppe wurde abgewiesen. Ausschlaggebend war die CSU-Mehrheit im Petitionsausschuss. Freie Wähler und Grüne enthielten sich der Stimme.



Ist es ein privilegiertes Vorhaben?

Zu den SPD-Vertretern, die für eine Berücksichtigung der Petition gestimmt hatten, zählt auch die heimische Abgeordnete Susann Biedefeld. Sie hegt sogar Zweifel daran, ob es überhaupt einer Baugenehmigung für einen solchen Schutzzaun bedarf. Immerhin gehe es um einen gemeinnützigen Verein. Da könnte man zu der Auffassung kommen, dass es sich um ein sogenanntes privilegiertes Vorhaben im Außenbereich handelt. Besonders schade findet es Biedefeld, dass der Vorschlag des Lichtenfelser Landrats Christian Meißner (CSU) nicht zum Tragen kommt. Der habe einen einjährigen Probebetrieb angeregt - mit Zaun und schwereren Fliegern. Nach einer Auswertung sollte entschieden werden. "Ein idealer Vorschlag, um die Angelegenheit zu befrieden", wie Biedefeld findet.

Jürgen Christ, Vorsitzender der Modellfluggruppe, wird nicht müde zu betonen, dass der Flugbetrieb mit Modellen über fünf Kilo auf keinen Fall mehr Lärm bedeute. Im Gegenteil. Größere Flieger seien oft leiser, außerdem werde jetzt bereits zu 95 Prozent elektrisch geflogen, und das werde sich auch mit dem Schutzzaun nicht ändern.
"Es gelten für alle Modelle die gleichen Schallpegelgrenzen, unabhängig vom Gewicht", sagt er. Durch eine Erlaubnis für Flieger mit höherem Gewicht ergäben sich keine zusätzlichen Gefährdungen oder Belästigungen. "Es gelten die gleichen Zeiten und der gleiche Flugraum", unterstreicht der Vorsitzende. Die Zahl der Flüge könnte eher geringer werden, wenn größere Flieger im Einsatz sind, weil dann weniger gleichzeitig starten könnten.


Verein will Gleichbehandlung


Jürgen Christ will vor allem Gleichbehandlung und verweist auf die anderen Modellfluggelände im Landkreis. In Michelau-Lettenreuth gebe es Schutzzaun und Hütte sowie eine Zulassung für Flugmodelle bis 25 Kilo. Gleiches gelte für Burgkunstadt-Kaltenreuth. In Nedensdorf dürfen bis 20 Kilo schwere Flieger abheben.
Man könne sich auch auf eine Gewichts-Obergrenze unterhalb von 25 Kilo mit der Gemeinde einigen und dies in der Flugordnung regeln, merkt Christ an. Die meisten größeren Modellflieger wiegen seiner Auskunft zufolge bis zehn Kilo. Der Verein fühlt sich unzulässig beschnitten. Durch die Einschränkung könne man Mitglieder an andere Modellfluggruppen verlieren.

Im Zusammenhang mit der Petition war auch ermittelt worden, wie es um die Einhaltung der Auflagen durch den Verein steht. Nach Auskunft des Landratsamtes seien in dem knapp fünf Jahre bestehenden Flugbetrieb weder beim Landratsamt noch bei der Gemeinde Beschwerden eingegangen. Ein Vertreter der Polizei habe beim Ortstermin im September von vereinzelten Beschwerden gesprochen, deren Berechtigung nach Überprüfung vor Ort jedoch nicht mehr habe geklärt werden können. Bei einer Kontrolle der pflichtgemäßen Aufzeichnungen über den Flugbetrieb durch das Luftamt ergaben sich keine Hinweise auf Verstöße gegen die festgelegten Bestimmungen.

Vorsitzender Jürgen Christ räumt ein, dass er mit der abschlägigen Entscheidung über die Petition gerechnet habe und merkt etwas resigniert an, dass man ja schon das Wegerecht juristisch habe klären müssen. Es sei schädlich für den Verein, wenn einem immer wieder Steine in den Weg gelegt würden. "Weil wir nicht wissen, wie es weitergeht." Nun stehe erst einmal eine interne Beratung an.