Eigene Schludrigkeit kommt Neustadter jetzt teuer zu stehen

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Das Amtsgericht Lichtenfels befasste sich mit dem Fehlverhalten eines Neustadters. Foto: Symbolbild
Das Amtsgericht Lichtenfels befasste sich mit dem Fehlverhalten eines Neustadters. Foto: Symbolbild

"Es ist nicht schicklich, so vor Gericht aufzutreten", so ein mahnender Richter Stefan Hoffmann zum Angeklagten. Der zeigte sich echauffiert ob der Vorhaltungen, die er zu seinen Schludrigkeiten einstecken durfte. Und eigentlich war der Angeklagte gar keiner mehr, denn er hätte das Verfahren um Betrug schon längst hinter sich lassen können. Mit ihm hatten Hoffmann und Staatsanwalt Christian Pfab einen ungewöhnlich unnötig säumigen jungen Mann vor sich sitzen.

Seinen eigenen Gerichtstermin ließ er verstreichen. Mal wieder. An dieser Stelle keimte bei Hoffmann und Pfab die Frage auf, ob man den in Neustadt bei Coburg wohnhaften Endzwanziger nicht vorführen lassen sollte. Wirklich kriminelle Energie schien der Neustadter nicht zu besitzen, aber ein ausgeprägtes Talent zum Verschleppen, Verzögern und Aussitzen.


Zahlungen einfach eingestellt

Rückblende: Vor Jahren war er in einen Mietbetrugsfall sowie Leistungserschleichung verwickelt. Nicht als treibende Kraft, denn die war eine ihm damals nahestehende Person gewesen. Aber er deckte dessen falsche Angaben und kam wegen Tatbeteiligung mit einer Geldauflage davon: 480 Euro. Nach Ableistung von nur 240 Euro stellte der Mann aber weitere Zahlung ein und so blieb ein Restbetrag offen.
Um den ging es und an ihm entzündete sich die Überlegung, ob er hoch genug wäre, einen weiteren dritten Prozessaufwand zu rechtfertigen.
Als der 28-Jährige im Amtsgericht eintraf, tat er das unter Geleit der Polizei. Zu seiner Entschuldigung hatte er zu sagen, dass er nie Post vom Gericht bekommen habe. Ein Einwand, der in den Ohren Hoffmanns und Pfabs nicht sehr glaubwürdig klang, schon darum nicht, weil Postzustellungsurkunden existieren.
Warum er sich nicht bei Gericht gemeldet habe, um die Gründe für das Ausbleiben der Zahlung darzulegen, wollte Pfab wissen. Darob erwähnte der junge Mann den Löschwasserschaden in der eigenen Wohnung, der entsprechende Dokumente wohl unleserlich machte. Durch das Ereignis und seine Folgen habe er seine Verpflichtung aus dem Blick verloren. "Ich glaube, Sie wollen uns verarschen", äußerte Pfab seinen Verdacht.


Ein Anruf hätte genügt

Den Staatsanwalt störte besonders, dass der vor ihm Sitzende keine Einsicht zeigte, dem Gericht Ungelegenheiten bereitet zu haben. Zu einem anderem Zeitpunkt, als die Rede darauf kam, dass er hätte eine aufklärende, laut Pfab nur "dreizeilige Notiz", einreichen können, entschuldigte der Gefragte sein Fehlverhalten mit "Umzugsstress" zu dieser Zeit. "Ich glaube, Sie nehmen die Verhandlung nicht ernst", so Pfab konternd, ihm verdeutlichend, dass es nur eines Anrufs bedurft hätte, um seine Geldstrafe in Arbeitsauflage umwandeln zu können. Eine Lösung, an der dem Neustadter hätte gelegen sein müssen, verwies er doch beständig auf seine finanziell klamme Lage.
Richter Stefan Hoffmann schlug einlenkend vor, es nach Zahlung der verbleibenden Raten zu vier 50- und einer 40-Euro-Tranche auf sich beruhen zu lassen. "Wenn ich dem zustimmen soll, will ich aber noch sechs Raten", so Pfab beharrend. Somit wird den Neustadter durch eigene Schludrigkeit die lange zurückliegende und eigentlich fast erledigte Sache teurer zu stehen kommen, als ursprünglich bestimmt.