Dem Freund in der Kneipe "eine geknallt"

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Foto: Arne Dedert dpa
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"Er hat 'ne richtige Blutspur hinterlassen." Eine 23-jährige Studentin erinnerte sich vor Gericht noch genau an die Folgen einer Auseinandersetzung am 1. November 2014 in Burgkunstadt.

Das Blut gehörte einem jungen Burgkunstadter, der in einer Kneipe die Wut seiner Mitbewohnerin und Freundin zu spüren bekam. Die junge Frau hatte ihm mit einem Gegenstand ins Gesicht geschlagen und musste sich jetzt wegen gefährlicher Körperverletzung vor Gericht verantworten.


Angeklagte hatte zu tief ins Glas geschaut


Wenn man der 23-jährigen Angeklagten so zuhörte, mochte man nicht auf die Idee kommen, dass sie so in Rage geraten kann. Mit milder Stimme und sehr bedachtsam schilderte sie die Vorgänge jenes Abends. Dass sie damals nicht nur ihren Freund, sondern auch noch zwei weitere Gäste rabiat anging, daran konnte oder mochte sie sich nicht mehr erinnern.

"Ich hatte anderes im Kopf, als mich mit weiteren Personen zu befassen." Dass sie hingegen betrunken war, das steht nachweislich fest.


Zurückgesetzt fühlte sich damals die 23-Jährige, die von ihrem Freund vor der unerwarteten Begegnung in der Kneipe zu hören bekam, er habe keine Zeit für sie und müsse wegen eines wichtigen Spiels am Folgetag früh ins Bett gehen. Und das, obwohl sie Geburtstag hatte.


"Aus dem Affekt heraus"


"Aus dem Affekt heraus" habe sie ihm "eine geknallt", erzählte die Frau. Dass sie dabei ein Glas in Händen hielt, habe sie nicht realisiert.

Die Staatsanwaltschaft, vertreten durch Stefan Jäger, vermutete statt eines Glases sogar einen massiven Krug, ließ diese Vermutung aber fallen. Die junge Frau, derzeit arbeitssuchend, machte ein verwundertes Gesicht, als sich drei weitere Frauen in den Zeugenstand begaben. Die eine war damals Gast, die andere hatte bedient. "Sie hat ausgeholt und mir ins Gesicht geschlagen, so schnell konnte ich gar nicht schauen. Und sie hat noch andere Mädchen gegen den Tresen geschubst", lautete eine Aussage. Einen Bluterguss trug eine Studentin davon, sie war es auch, die der Frau zwar verzieh, aber dennoch eine Ahndung durch das Gericht für sinnvoll erachtete.


Kein Disco-Rambo


Die anderen Zeuginnen zeigten sich noch heute erstaunt, dass die Angeklagte damals so von Sinnen war. Sie nahmen die Entschuldigungen der 23-Jährigen an. Da die Verletzung des Freundes komplikationsfrei verheilte, er keine Strafverfolgungsabsicht hegt, das Paar noch zusammen, die Täterin nicht vorbestraft ist und eine ähnliche Tat kaum zu befürchten ist, schlug Richterin Anja Wolf-Albrecht vor, das Verfahren gegen 120 Stunden gemeinnütziger Arbeit einzustellen. "Weil Sie nicht diejenige zu sein scheinen, die in der Disco Rambo spielt", so die Richterin.