Die Regierung von Oberfranken teilt die Rechtsauffassung des Bayerischen Innenministers, der vergangene Woche ein klares Signal für eine geplante Asylbewerberunterkunft gegeben hat. Das Landratsamt Lichtenfels soll die Angelegenheit nun erneut prüfen.
Es gibt eine erste Konsequenz des Minister-Briefs von vergangener Woche. "Mit Schreiben vom Montag wurde das Landratsamt Lichtenfels gebeten, die Angelegenheit nochmals - unter Einbeziehung der Rechtsauffassung der Obersten Baubehörde und der Regierung von Oberfranken - zu überprüfen." Oliver Hempfling, Pressesprecher der Regierung von Oberfranken, Bayreuth, gibt sachlich-knapp, aber unmissverständlich Auskunft. Die Regierung und die Oberste Baubehörde (die das Bayerische Innenministerium darstellt) seien der gleichen Rechtsauffassung.
Es gebe weder hinreichend konkrete Planungen der Stadt Bad Staffelstein noch sonstige Interessen, die dem Projekt und einer unverzüglichen Genehmigung entgegenstehen, lautet das Fazit von Horst Müller. Er ist Martin Schramms Rechtsanwalt. Bau- und Planungsrecht gehört zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten. Überdies ist er mit den Verwaltungswegen bestens vertraut: Horst Müller war von 1991 bis 2003 Regierungsvizepräsident von Oberfranken.
Seiner Rechtsauffassung nach müsste die Baugenehmigung erteilt werden. "Ich bin guter Dinge, dass man sich noch an die Rechtmäßigkeit halten wird", sagt der Anwalt. Für ihn sei klar, dass der von Martin Schramm geplante Bau eines Asylbewerberheimes auf dessen Grundstück an der Oberauer Straße genehmigungsfähig ist. "Das Vorhaben entspricht voll der Gesetzeslage", betont er. Nur: "Die Stadt will es halt nicht."
Die Schaffung von ausreichend Unterkünften für Flüchtlinge ist dem Gesetzgeber so wichtig, dass er Erleichterungen im Bauplanungsrecht eingeführt hat, wonach solche Heime auch in Gewerbegebieten durch Befreiung zugelassen werden können. Die Möglichkeit einer solchen Befreiung hatte der Innenminister dargelegt.
Nun ist also das Landratsamt gefordert. Horst Müller erwartet von ihm eine abschließende Entscheidung bis zum Freitag dieser Woche. Das hat er der Behörde in seinem Schreiben mitgeteilt.
Was bisher geschah:
Nov. 2014 Bauunternehmer Martin Schramm beantragt, auf seinem Gelände, einer Industriebrache an der Oberauer Straße, zwischen Tennisanlage, Reithalle und Riedsee, eine Flüchtlingsunterkunft für 80 Personen zu bauen. Die Stadt Bad Staffelstein lehnt das aus lärmschutzrechtlichen Gründen im Dezember 2014 ab.
5. Nov. 2015 Innenminister Joachim Herrmann gibt als Chef der Obersten Bayerischen Baubehörde ein klares Signal und stärkt in seinem Schreiben Martin Schramm den Rücken. Er sieht keine hinreichend konkreten Planungsabsichten der Stadt Bad Staffelstein für das betreffende Gelände, die dem Vorhaben entgegenstehen. Die Regierung von Oberfranken wird von ihm gebeten, das Landratsamt Lichtenfels zu einer erneuten Prüfung anzuhalten.
11. Nov. 2015 Martin Schramms Anwalt wendet sich an das Landratsamt Lichtenfels und verlangt eine Entscheidung bis zum 20. November.
16. Nov. 2015 Die Regierung von Oberfranken bittet das Landratsamt schriftlich, die Angelegenheit nochmals - unter Einbeziehung der Rechtsauffassung der Obersten Baubehörde und der Regierung von Oberfranken - zu überprüfen.