Jochen Leikeim darf auf seiner Biogasanlage bei Prügel nur dann eine weitere Halle erreichten, wenn er vorher einen Grünordnungsplan vorlegt - und umsetzt.
Jochen Leikeim möchte auf dem Gelände seiner Biogasanlage zwischen Prügel und Baiersdorf eine weitere landwirtschaftliche Mehrzweckhalle errichten. Der Bauausschuss Altenkunstadt hatte im März das Vorhaben mit fünf zu vier Stimmen abgelehnt. Begründung: Durch die dazu notwendigen Aufschüttungen würde das Gebäude zu dominant in der Landschaft stehen.
Der Antragsteller ließ sich davon nicht beeindrucken. Er startete einen zweiten Anlauf. Die Mitglieder des Bauausschusses Gremium standen in der jüngsten Sitzung vor der alles entscheidenden Frage: Soll man einem Bauherrn, der das in ihm gesetzte Vertrauen missbraucht hat, eine weitere Chance geben?
Antrag zurückgestellt
Die Antwort gestaltete sich nicht leicht. Erschwerend kam hinzu, dass es derzeit keine rechtliche Handhabe gegen das Vorhaben gibt, wie Otto Betz vom Bauamt des Landratsamtes erläuterte. Er war es schließlich, der mit einem Kompromiss den berühmten gordischen Knoten löste. Der Antrag wurde zurückgestellt und der Landwirt aufgefordert, einen neuen Grünordnungsplan einzureichen.
Doch der Reihe nach. Zunächst machte sich der Ausschuss unter Vorsitz von Bürgermeister Robert Hümmer (CSU) zusammen mit Otto Betz vor Ort ein Bild von der Lage. Auch der Antragssteller und dessen Architekt Marc Fleischmann sowie einige Bürger nahmen an dem Ortstermin teil. Im Rathaus kam es dann zu einer regen Diskussion. Für Jan Riedel von den Freien Bürgern der Ortsteile war die Sache klar: "Es handelt sich um einen Wiederholungsantrag. Nur weil die zweite Halle jetzt zwei Meter näher an die erste rückt, sollen wir jetzt die Aufschüttungen genehmigen?"
Versetzung an die Kreisstraße denkbar
Bürgermeister Robert Hümmer machte auf eine Alternative aufmerksam: "Der Antragsteller kann sich auch eine Versetzung der Halle parallel zur Kreisstraße Lif 18 vorstellen. Für den Landwirt käme eine Genehmigung als privilegiertes Vorhaben infrage.
Martina Mätzke (JWU) sprach vielen aus der Seele, als sie feststellte: "Wir haben ein Problem mit dem Bauherrn, der die Vorgaben nicht erfüllt. Er hat zum Beispiel eine Auffahrrampe gebaut, die nicht genehmigt ist. Das Vertrauen in ihn ist weg." Ludwig Winkler (FBO) kritisierte, dass der Landwirt seiner Verpflichtung nicht nachgekommen sei, einen Grünstreifen anzupflanzen. Selbstkritisch stellte er aber auch fest: "Wir haben es versäumt, diesbezüglich Höhen festzulegen."
Thema Sichtschutz
Ein Punkt, bei dem Otto Betz einhakte: "Mit dem bestehenden Grünordnungsplan, der eine Begrünung am Fuße der Böschung vorsieht, erreichen Sie nicht die ursprüngliche Intention, einen Sichtschutz zu schaffen." Sein Vorschlag: Es sollten zwei bis drei Terrassen zum Anpflanzen von Bäume und Sträucher angelegt werden. Nur so könne man die Halle komplett mit einer grünen Wand verdecken. Damit der Landwirt auch einen grünen Sichtschutz baut, empfahl der Experte dem Gremium, in der Baugenehmigung eine Frist zur Umsetzung des neuen Grünordnungsplanes als Auflage mit einzubauen. "Sollte er der Auflage nicht nachkommen, können wir vom Landratsamt ein Zwangsgeld androhen. Das ist eine gängige Praxis, mit der wir gut gefahren sind."
Die Ausführungen des Fachmanns veranlassten das Gremium, den Antrag zurückzustellen. Architekt Marc Fleischmann erhielt die Hausaufgabe, einen neuen Grünordnungsplan, wie von Betz vorgeschlagen, zu entwerfen.
Viele Hecken viel zu hoch
Das Thema Grünordnung und die Anwesenheit von Otto Betz nahm Ludwig Winkler zum Anlass, um auf eine Diskrepanz hinzuweisen: In Altenkunstadt sehen viele Bebauungspläne eine Heckenhöhe von einem Meter vor. Doch die Realität sieht anders aus: Viele Grundstücksbesitzer lassen ihre Büsche auf das Doppelte und Dreifache anwachsen. "Wer ist für die Einhaltung der Vorgaben und deren Kontrolle zuständig?", fragte das Ausschussmitglied. "Aufsichtsbehörde ist das Landratsamt, das nach einem Anstoß seitens der Gemeinde tätig wird. Zunächst werden wir an die Vernunft der Eigenheimbesitzer appellieren, ihre Büsche zu stutzen. Fruchtet das nicht, können wir im Unterschied zu einer Kommune Verwaltungszwang anwenden, denn nur wir haben die rechtlichen Befugnisse dazu", klärte Betz auf.
Zudem hob er hervor, dass die Verhältnismäßigkeit gewahrt sein müsse. Die hohe Hecke müsse das Ortsbild stark beeinträchtigen oder die Sicht für die Autofahrer einschränken. Bürgermeister Robert Hümmer erklärte, dass man bereits mehrfach Besitzer mit einer überhöhten Bepflanzung angeschrieben habe. "Immer wieder haben wir zur Antwort bekommen: Wenn es die anderen machen, machen wir es auch." Ein konkreter Beschluss, Missetäter dem Landratsamt zu melden, wurde nicht gefasst.