Agrarförderung: Frist für Landwirte

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Artenreiche Wiese mit Margerite, Salbei, Pippau und Rotklee, fotografiert im Raum Burgkunstadt Foto: Landesanstalt für Landwirtschaft Freising
Artenreiche Wiese mit Margerite, Salbei, Pippau und Rotklee, fotografiert im Raum Burgkunstadt Foto: Landesanstalt für Landwirtschaft Freising

Die Antragsfrist für Maßnahmen nach dem Kulturlandschafts- oder dem Vertragsnaturschutzprogramm endet am Freitag, 27. Februar. Nur Landwirte, die sich an die Vorgaben halten, können von den Programmen profitieren. Der Beratungsbedarf ist hoch.

Die Antragstellung im Landwirtschaftsamt läuft derzeit auf Hochtouren, die Frist für die Teilnahme an einem Kulturlandschafts- und Vertragsnaturschutzprogramm endet nächste Woche. Siegmund Kolb und seine Kollegen haben entsprechend viel zu tun und weisen Landwirte darauf hin, dass sie sich bei Interesse noch einen Termin geben lassen müssen. "Die Beratung ist wichtiger denn je, ohne geht es nicht", sagt Kolb.

Wer von Fördermitteln profitieren will, muss zunächst erkunden, was für ihn überhaupt sinnvoll ist. Die Maßnahmen basieren zwar auf Freiwilligkeit, wer sich aber für eine entscheidet, der geht einen Vertrag ein, an den er sich halten muss. Wenn also vereinbart wurde, dass die Wiese nicht vor dem 1. Juni gemäht werden darf, dann darf sie auch nicht vorher gemäht werden - selbst wenn der Wetterbericht einem das plötzlich für vernünftiger erscheinen lässt. Weil eine spätere Mahd nicht so hochwertiges, für Milchvieh weniger geeignetes Futter bringt, gibt es für den Bauern eine Ausgleichszahlung. Das können - wie in diesem Beispiel - 230 Euro pro Hektar sein. Und wenn vereinbart wird, dass erst nach dem 15. Juni gemäht wird, ist es wieder ein anderer Betrag.


Den Überblick behalten

Hans Rebelein, der Kreisgeschäftsführer des Bayerischen Bauernverbandes, kann nicht alle diese Summen im Kopf haben. Aber er hat den Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten. Aktuell sieht auch er einen erhöhten Beratungsbedarf. Vor allem telefonisch wenden sich viele Landwirte an die Geschäftsstelle in Lichtenfels, die sich nicht sicher in der Wahl eines Programmes sind. Neuerungen in Sachen Kultur- und Landschaftsprogramm (Kulap) wurden, wie Siegmund Kolb erwähnt, erst im Dezember bekannt. Da haben aber viele Landwirte schon fürs neue Jahr geplant. Wenn Rebelein nun warnt, sie müssten sehr gut aufpassen, dass es nicht zu Überschneidungen von Kulap- und Greening-Flächen kommt, kann Kolb das nur unterstreichen.

Es gibt viele unterschiedliche Anforderungen, die genau eingehalten werden müssen. Wer da den Überblick verliert, ob etwa ein Pufferstreifen zwischen Wald und Gewässer befahren werden darf oder nicht, der riskiert nicht nur den Verlust der erhofften Förderung. "Der gesamte Betrieb wird sanktioniert", sagt Rebelein, es drohe ein Bußgeld. "Gut gedacht, aber zu kompliziert, zu viele Fallstricke", lautet deshalb seine Einschätzung der Programme, die das Landwirtschaftsministerium mit der EU ausgehandelt hat. Manchen Interessenten wird er deshalb eher abraten oder einfacher einzuhaltende Varianten empfehlen.


Heuer wohl weniger Anträge

Am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) geht man davon aus, dass heuer deutlich weniger Anträge als im Vorjahr gestellt werden, vielleicht 550 insgesamt. Bis jetzt liegen laut Kolb rund 400 vor. "Ein Teil der vor allem kleineren landwirtschaftlichen Betriebe wird nicht mehr am Kulap teilnehmen können, da die bisherige Maßnahme ‚extensive Fruchtfolge‘ in der neuen Programmplanung nicht mehr vorgesehen ist", erklärt er.

Von den an die 920 landwirtschaftlichen Betrieben im Landkreis Lichtenfels haben bis 2014 zirka 650 Betriebe an mindestens einer Maßnahme nach dem Bayerischen Kulturlandschaftsprogramm oder dem Baye rischen Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) teilgenommen. Die Kulap-Maßnahmen werden ausschließlich durch das Landwirtschaftsamt abgewickelt, beim VNP ist die untere Naturschutzbehörde am Landratsamt Lichtenfels fachlich zuständig. Die aus naturschutzfachlicher Sicht wertvollen Flächen werden erfasst und mit den Landwirten entsprechende Bewirtschaftungsauflagen besprochen. Die Antragstellung erfolgt aber auch hier am Amt für Landwirtschaft.

So klar die Ziele der verschiedenen Maßnahmen sind - der Klimaschutz, der Boden- und Wasserschutz sowie die Erhaltung der Artenvielfalt und der Kulturlandschaft - so schwierig ist es, sich in der Vielfalt der Vorgaben zurechtzufinden. Für Hans Rebelein, der schon seit Jahrzehnten Landwirte berät, stehen deshalb jedes Jahr fünf bis zehn Schulungen an, um auf dem Laufenden zu bleiben. Für ihn ist dann die heimische (Nebenerwerbs-) Landwirtschaft sein Ausgleich zum Büroalltag. Und ja - auch er nutzt hier bestimmte Förderprogramme, die er passend zu seinem Betrieb auswählt.