51-jähriger Staffelsteiner stößt Rentner die Treppe hinunter: Haftstrafe

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Das Verhalten des Angeklagten wurden vom Gericht kritisch unter die Lupe genommen. Foto: privat
Das Verhalten des Angeklagten wurden vom Gericht kritisch unter die Lupe genommen. Foto: privat

Ein höchst seltenes Verhalten legte am Dienstag ein Angeklagter im Amtsgericht an den Tag. Ein höchst seltenes Urteil erhielt er auch: Es kommt nicht oft vor, dass ein Erststraftäter einrücken muss. Der 51-jährige Mann aus Bad Staffelstein hat sich das selbst zuzuschreiben.

In Fußfesseln und Badelatschen wurde der wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagte Mann zu seinem eigenen Prozess geführt. Eben darum, weil er es zuvor vermied, zu seinem schon einmal anberaumten Prozess zu kommen. Den alten Mann, der ein Stockwerk unter ihm in Bad Staffelstein wohnt, hatte er am 11. März des vergangenen Jahres im Streit die Treppe heruntergestoßen. Dabei kam es beim Opfer zu Prellungen und Brüchen, und es hätte noch schlimmer kommen können.
Doch statt einer Einsicht, äußerte der Angeschuldigte gegenüber Richter Stefan Hoffmann, Staatsanwalt Matthias Schmolke und dem Nebenklagevertreter Jörg Breidenreiter eine Ansicht. "So im Nachhinein glaub' ich, dass er sich hat fallenlassen - so kriegt er mich raus aus dem Haus, dann hat er Ruhe vor mir." Sätze wie diese verfehlten eine Wirkung nicht: einen schlechten Eindruck vor Gericht.

Der wurde noch verschlimmert, als Staatsanwalt Schmolke den Angeklagten darauf ansprach, ob er daran gedacht habe, dem durch ihn verletzten Mann Erste Hilfe zu leisten. "Ich wollte ihm noch die Nase eintreten, aber ich bin dann in mein Zimmer rein."


Eine schwierige Nachbarschaft

Doch was hat die Wut des Angeklagten auf den 81-jährigen unter ihm lebenden Rentner so befeuert? Sowohl Angeklagter als auch Opfer sprachen aus ihrer Sicht über die schwierige Nachbarschaft. Beide Seiten berichteten von Vorfällen, die nach ihren Darstellungen Ungerechtigkeiten bedeuten. So soll der Angeklagte beispielsweise Blumen geknickt und für Verschmutzung gesorgt haben, das unter ihm lebende Seniorenmieterpaar hingegen soll sich wie der Vermieter benommen haben. Auch von abgeschraubten Fenstergriffen war die Rede.
Schon lange ist das Verhältnis der im selben Haus Wohnenden belastet und während der Angeklagte nicht von Beleidigungen gegen ihn selbst sprechen konnte, tat dies dafür der 81-Jährige. "Blöde Stasi-Sau, ich hau' dir auf die Fresse", habe er schon zu hören bekommen.
Nun hätte es am Angeklagten gelegen, Punkte zu sammeln und sich freundlicher zu zeigen. Aber dummerweise sagte er verfängliche Dinge. So kam ihm zu dem Geschehen über die Lippen, dass eine "Schlägerei manchmal sinnvoll" sei und man von ihr "Gebrauch machen" sollte. Und auf die Frage, ob er sich mal zu entschuldigen gedachte, antwortete der Mann: "Nö, warum auch?"
"Das lässt einen fassungslos zurück", so Schmolke in seinem Plädoyer. Er forderte gegen den bislang völlig unbescholtenen Mann, einen Paragraphen in Betracht zu ziehen, bei dem auch ein Erststraftäter in derlei Dingen zu Haft ohne Bewährung verurteilt werden könne. Neun Monate sollte diese nach Schmolke dauern.


Sieben Monate Gefängnis

Diese Einschätzung teilte auch Richter Hoffmann, wenngleich er für die lebensbedrohliche Behandlung des Seniors auf sieben Monate erkannte. Auch jetzt noch verzichtete der Angeklagte auf ein Entschuldig und nahm sein Urteil an.