Über eine Woche lang waren 19 oberfränkische Orte dazu aufgefordert, ihr Trinkwasser aufgrund bakterieller Verunreinigungen abzukochen. Jetzt geben die Behörden Entwarnung.
Das Lichtenfelser Landratsamt hat am Mittwoch, 17. Juli 2024, die Aufhebung der seit 8. Juli geltenden Abkochanordnung für die Trinkwasserversorgung für zahlreiche Gemeinden bekannt gegeben. Das geht es einer Pressemitteilung vom Mittwochnachmittag hervor, die in ähnlicher Form auch von Coburger Landratsamt veröffentlicht wurde, da drei der insgesamt 19 betroffeneren Orte auf Coburger Gebiet liegen.
Demnach könne das Trinkwasser in den Gemeinden Weingarten, Stetten, Tiefenroth, Gnellenroth, Hausen, Unnersdorf, Nedensdorf, Stadel, Altenbanz, Püchitz, Neubanz, Draisdorf, Freiberg, Neuhof, Zilgendorf, Kloster Banz, Lahm, Pülsdorf und Herreth "wieder uneingeschränkt genutzt werden", heißt es.
Update vom 17.7.2024: Nach über einer Woche - Leitungswasser in Lichtenfelser und Coburger Gemeinden wieder sauber
"Nach sorgfältigen Analysen und unter Aufrechterhaltung der Trinkwasseraufbereitung und Ersatzwasserversorgung durch die Stadtwerke Lichtenfels", seien keine Auffälligkeiten und Beeinträchtigungen des Trinkwassers festgestellt worden, erklären die Ämter. Das Gesundheitsamt des Landkreises Lichtenfels sowie der Fachbereich Gesundheitswesen am Landratsamt Coburg haben daher das Trinkwasser zur allgemeinen Nutzung wieder freigegeben.
Von dem zehntägigen Abkochgebot waren 19 Ortschaften betroffen, die durch den Zweckverband der Banzer Gruppe versorgt werden,
Beide Landratsämter bitten darum, die Information über der Aufhebung der Abkochanordnung an Haushaltsmitglieder und Nachbarn weiterzugeben.
Erstmeldung vom 8.7.2024: Abkochanordnung in Landkreisen Lichtenfels und Coburg - Trinkwasser "verunreinigt"
In zahlreichen Orten in Oberfranken gilt ab sofort eine Abkochanordnung für Trinkwasser. Letzteres sei "bakteriologisch verunreinigt". Bei der letzten Untersuchung des Trinkwassers im Raum Lichtenfels und Coburg wurden "bakteriologische Verunreinigungen" festgestellt. Wie das Landratsamt Lichtenfels mitteilt, gilt daher fortan in zahlreichen Orten eine Abkochanordnung für das Leitungswasser. Der Bereich wird von der Banzer Gruppe versorgt, die nun die mangelhaften Ergebnisse verkündete.
Das Leitungswasser dürfe aufgrund der bakteriologischen Verunreinigungen ab sofort nur noch in abgekochtem Zustand verwendet werden. In der Mitteilung erklärt das Landratsamt, was es zu beachten gibt und für welche Zwecke das Trinkwasser aktuell dennoch benutzt werden kann. Trinkbar sei das Leitungswasser ausschließlich in abgekochtem Zustand. Auch für die Zubereitung von Speisen soll ausschließlich abgekochtes Wasser verwendet werden. Dasselbe gilt für das Zähneputzen und für die Reinigung offener Wunden.