In der Weltrichstraße sollen 23 Eigentumswohnungen entstehen. Dafür muss das Haus weichen, in dem bis 2015 Ursula Wolf gelebt hat.
Auf dem Grundstück an der Ecke Weltrichstraße/Luitpoldstraße in Kulmbach gehen die Arbeiten zügig voran: Der Dachstuhl ist schon abgebaut, der Wintergarten abgerissen. Bald wird nichts mehr zu sehen sein von dem villenähnlichen, gut 100 Jahre alten Gebäude.
1912 hat der Brauereidirektor Georg Walter das Haus in der Weltrichstraße 5 errichten lassen - als Wohnhaus für seine Familie. Von 1907 bis zu seinem Tod 1941 war Walter Mitglied im Vorstand der Kulmbacher Rizzi-Bräu AG; zuvor gehörte er seit 1901 dem Vorstand der Ersten Kulmbacher Actien-Exportbierbrauerei an.
Im Besitz der Ireks
In der Nachkriegszeit ging das Haus in den Besitz der Firma Ireks über. Ab 1959 wohnte dort Ursula Wolf, gebürtige Hannoveranerin, deren Mann als Mitglied der Geschäftsleitung der Ireks nach Kulmbach gekommen war. Ursula Wolf entwickelte sich im Laufe der Zeit zu einer der bekanntesten und profiliertesten Künstlerinnen in der Region. Sie ist unter anderem die Schöpferin des Waaf'n-Brunnens in der Fritz-Hornschuch-Straße und des Johann-Eck-Reliefs im Oberhacken.
Im Haus Weltrichstraße 5 hat Ursula Wolf bis zu ihrem Tod im Jahr 2015 gelebt und gearbeitet. Als sie nach einem Sturz nicht mehr so mobil war, hat sie den großzügigen Wintergarten im Erdgeschoss des Hauses zum Altelier umfunktioniert. Noch bis vor wenigen Wochen lagerten in dem Haus zahllose Werke aus dem Nachlass.
Nun wird die Villa dem Erdboden gleichgemacht. Die Firma GÖP GmbH - Öffentlich-Private Partnerschaften will dort, so steht es auf einer großen Bautafel, einen Gebäudekomplex mit 23 Eigentumswohnungen und einer Tiefgarage bauen.
Eine offizielle Bauvoranfrage liegt der Stadt bereits vor, wie Pressesprecherin Ulrike Braun auf Anfrage der Bayerischen Rundschau mitteilte. Die werde nun geprüft und dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt.
Der Abbruch des Hauses sei der Stadt angezeigt worden. "Da es sich um ein freistehendes Privathaus handelt und keine öffentlich-rechtlichen Belange dagegen standen, war der Abbruch nicht genehmigungspflichtig."