Windkraft am Lanzendorfer Berg: Viel Wind um nichts?

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Rudolf Dippold und seine Tochter Melanie aus Michelsreuth blicken sorgenvoll zum Horizont: Dort hinten soll der Lanzendorfer Windpark gebaut werden. Foto: Dieter Hübner
Rudolf Dippold und seine Tochter Melanie aus Michelsreuth blicken sorgenvoll zum Horizont: Dort hinten soll der Lanzendorfer Windpark gebaut werden.  Foto: Dieter Hübner
 
Hans-Dieter Vießmann: Das Vorhaben ist planungsrechtlich nach der aktuellen Rechtslage nicht zulässig. Foto: privat
Hans-Dieter Vießmann: Das Vorhaben ist planungsrechtlich nach der aktuellen Rechtslage nicht zulässig. Foto: privat
 

Wenn zwei sich streiten: Dürfen in Himmelkron vier Windräder gebaut werden, was man in Trebgast partout verhindern will? Dazu ein klares Wort vom Experten des Landratsamts Kulmbach, Hans-Dieter Vießmann.

Bei den Gemeinden Trebgast und Himmelkron ist der nachbarschaftliche Frieden gestört. Der Haussegen hängt schief, seit Himmelkron darüber nachdenkt, am Lanzendorfer Berg vier Windkraftanlagen zu bauen. Offenbar ist die Green City Energie AG, München, an die Gemeinde herangetreten und hat entsprechende Pläne vorgelegt.

Seitdem kochen auf Trebgaster Seite die Emotionen hoch. Besonders im Ortsteil Michelsreuth sind die Leute sauer, dass ihnen vier Windräder vor die Nase gebaut werden sollen. Bei der Bürgerversammlung haben die Gegner ihrem Ärger Luft gemacht. Rudolf Dippold: "Das ist eine absolute Einschränkung unserer Lebensqualität."

Auch in Harsdorf fragt man sich, warum Himmelkron vorprescht und sich nicht an die Vorgaben des Regionalplans hält. Der Harsdorfer Ortsteil Oberlaitsch läge ebenfalls dicht dran am Windpark.
Viel Wirbel um ein Projekt, von dem keiner was Genaues weiß. Deswegen haben wir nachgefragt - beim Experten des Landratsamts Kulmbach, Umweltingenieur Hans-Dieter Vießmann, der für Windkraft-Anträge zuständig ist: Was ist dran an der ganzen Geschichte?

Lohnt es sich, dass sich die Trebgaster, insbesondere die Michelsreuther Bürger aufregen?
Hans-Dieter Vießmann: Das lohnt sich derzeit nicht, weil derartige Anlagen aus planungsrechtlicher Sicht aufgrund der gültigen Rechtslage nicht genehmigungsfähig wären.

Was hat der Investor, der sich angeblich bereits die Flächen gesichert hat, in Himmelkron vor? Ist man schon beim Landratsamt vorstellig geworden?
Nein, beim Landratsamt hat sich vom Investor keiner gemeldet - und auch sonst niemand. Nach meiner Kenntnis sollen vier Windkraftanlagen errichtet werden. Die vorgesehenen Standorte liegen außerhalb der im Regionalplan ausgewiesenen Vorrangflächen und befinden sich am Lanzendorfer Berg, zwischen Michelsreuth, Oberlaitsch und Lanzendorf.

Warum ist das Areal am Lanzendorfer Berg keine Vorrangfläche?
Es würden zwar die früher geltenden Abstände zur Wohnbebauung - 800 Meter - und zu Mischgebieten - 700 Meter - eingehalten, und auch die Windhöffigkeit ist wohl gegeben. Aber aus Gründen des Landschaftsbildes und des Naturschutzes - dort sind wertvolle Heckenstrukturen - stand der Lanzendorfer Berg nie zur Debatte. Es war nicht einmal im ersten Entwurf des Regionalplans daran gedacht, hier etwas zu machen. Diese Flächen sind von vornherein rausgefallen.

Hat der Investor aus Ihrer Sicht eine Chance, seine Pläne zu verwirklichen?
Nein, nach dem derzeit gültigen Regionalplan, der erst am 26. September 2014 in Kraft getreten ist, nicht. Man bewegt sich hier außerhalb der Vorrang flächen. Deshalb ist das Vorhaben planungsrechtlich nicht zulässig. Im Regionalplan heißt es, dass die Errichtung raumbedeutsamer Windkraftanlagen - damit sind Windräder mit einer Gesamthöhe von 200 Metern gemeint - außerhalb der Vorrangflächen ausgeschlossen ist.

Kann man solche Pläne ändern?
Ja, grundsätzlich kann man das tun. Aber das ist nicht einfach. Dazu braucht man ein Zielabweichungsverfahren, das die Regierung von Oberfranken durchführen müsste.

Was kann die Gemeinde im Rahmen ihrer Planungshoheit machen?
Grundsätzlich gilt seit dem 21. November 2014 in Bayern die 10H-Regelung, auch innerhalb von Vorrangflächen. Eine Verkürzung des Abstands zu Wohngebäuden kann nur erfolgen, wenn die Gemeinde einen Flächennutzungs- oder Bebauungsplan ausweist. Wenn dies von der Gemeinde beabsichtigt ist, müsste sie das bereits erwähnte Zielabweichungsverfahren bei der Regierung von Oberfranken beantragen. Nach Rücksprache mit der Regierung sind die Chancen allerdings sehr gering.

Wenn die Rechtslage so ist: Rechnen Sie damit, dass trotzdem ein Genehmigungsantrag für diese vier Windräder kommt?
Das haben nicht wir zu entscheiden, und das kann ich auch nicht vorhersehen. Das Landratsamt Kulmbach als Genehmigungsbehörde kommt erst ins Spiel, wenn die planungsmäßige Zulässigkeit durch die Regierung geklärt worden ist. Grundsätzlich kann jeder einen Antrag stellen, der nach den fachlichen Vorgaben geprüft wird. So ein Antrag hat nach derzeit geltender Rechtslage allerdings wenig Aussicht auf Erfolg.