Eine Familie muss aus ihrer alten Wohnung ausziehen. Eine neue ist in Kulmbach aber nicht zu finden.
Ab 1. Januar ist Sabine obdachlos. Die junge Frau, die aus Rücksicht auf ihre vier Kinder ihren Namen nicht in der Zeitung lesen möchte, muss aus ihrer alten Wohnung ausziehen. Eine neue findet sie nicht: "Wenn Vermieter hören, dass ich von Hartz IV lebe und vier Kinder habe, melden sie sich meistens gar nicht mehr."
"Vermieter mit Herz gesucht!". So stand es in einem Aufruf, der über das Netzwerk Facebook vor wenigen Tagen auch die Bayerische Rundschau erreichte. Eine Verwandte, die in Unterfranken lebt, hatte sich des Falls angenommen und möchte helfen. Sie vermittelt auch den Kontakt. Am Telefon schildert Sabine dann ihre bedrückende Situation. Gemeinsam mit ihren vier Kindern, die in den Kindergarten und in die Schule gehen, wohnt sie zur Zeit in einem Altbau. Eine Sanierung ist dort wohl überfällig - die Heizkosten sind immens.
Alleine kann Sabine die Heizkosten nicht tragen. Ihr ehemaliger Lebensgefährte, der offiziell noch in der Wohnung gemeldet ist, auch wenn er sich dort nur noch selten aufhält, hat zwar eine Arbeitsstelle und ein Einkommen, unterstützt sie aber nicht. Weil die beiden noch als "Bedarfsgemeinschaft" gelten, solange der Mann sich nicht umgemeldet hat, hat Sabine auch wenig Ansprüche auf staatliche Hilfe.
Vielleicht war es ein wenig blauäugig von ihr, den Mietvertrag vor wenigen Wochen zu kündigen - so, wie es ihr von dem Jobcenter mit Verweis auf die hohen Heizkosten nahe gelegt worden ist. Vielleicht hat sie wirklich geglaubt, jemanden zu finden, der ihr eine bezahlbare Wohnung vermietet. "Für einen Vermieter ist es doch eine sichere Sache, wenn jemand Hartz IV bekommt", meint sie. "Die Miete geht ja dann direkt an ihn."
Ein Trugschluss, wie sich mittlerweile herausgestellt hat. Sabine berichtet, dass sie sich auf Zeitungsanzeigen beworben hat, bei der Baugenossenschaft und bei der Städtebau nach einer Wohnung gefragt hat. Bislang ohne Erfolg. Manche Vermieter hätten sich gar nicht mehr gemeldet. Andere hätten sie auf einen späteren Rückruf vertröstet oder mit dem Argument abgewunken, dass ihre Wohnung wohl nicht so geschnitten sei, dass sie sich für Kinder eigne.
"Dabei brauche ich nur vier Zimmer - egal wie", sagt Sabine. Drei Zimmer würden auch reichen - obwohl die älteren Kinder von der Aussicht, sich ein Zimmer mit den kleinen Geschwistern teilen zu müssen, nicht begeistert seien. Im Kulmbacher Oberland hat man Sabine Wohnungen angeboten. "Aber das nützt mir nichts. Ich habe kein Auto und keinen Führerschein - und die Kinder sollen doch in ihrer gewohnten Umgebung im Kindergarten und in der Schule bleiben."
Aus der alten Wohnung muss die Familie ausziehen. Die Nachmieter warten schon drauf. Bei Sabine schwindet die Hoffnung, dass sie in den nächsten beiden Wochen noch eine Wohnung im Stadtgebiet findet. Und dann? "Dann sitzen wir auf der Straße".
Dafür, dass jemand, der obdachlos geworden ist, dennoch ein Dach über dem Kopf hat - zumal im Winter und wenn Kinder im Spiel sind - sorgt der Gesetzgeber. "Würde dieser Fall eintreten, müssten wir der Familie eine Unterkunft zur Verfügung stellen", sagt Simon Ries, Pressesprecher der Stadt Kulmbach. Die Stadt hält für solche Fälle eine begrenzte Zahl von so genannten Behelfsunterkünften vor. Sehr, sehr einfache Unterkünfte sind das - und eigentlich nicht als Wohnung auf Dauer gedacht.
Wegen des schlechten Zustands der Gebäude und den dort bereits untergebrachten Bewohnern sind diese Unterkünfte kein guter Ort für Kinder. Das weiß auch Simon Ries. "Wir würden schon darauf schauen, dass wir eine Wohnung finden, in der die Kinder gut aufwachsen können."
In der Facebook-Nachricht aus Unterfranken steht ein dickes Herz. Auf einen "Vermieter mit Herz" hofft die Schreiberin. Und sie ist sich sicher: "Für Sabine und ihre Kinder wäre das das schönste Weihnachtsgeschenk."
Energiekosten Steigende Energiepreise machen es vor allem für Menschen mit geringem Einkommen immer schwieriger, die Heizkosten zu finanzieren. In Notlagen hilft auf Antrag das Jobcenter.
Heizkostenspiegel Wie viel Geld zur Verfügung gestellt wird, ist abhängig von der Zahl der Menschen, die in einer Wohnung leben und von der Heizart. Aufgelistet ist das in einem bundesweiten "Heizkostenspiegel" aufgelistet, an dem sich auch die Kommunen orientieren. (
www.heizspiegel.de)
Neuanträge und Kostensenkung Wer beim Jobcenter einen Zuschuss beantragt, bekommt bekommt, wenn die Voraussetzungen vorliegen, längstens ein halbes Jahr lang die tatsächlichen Kosten ersetzt. Danach orientiert sich das Jobcenter am Heizkostenspiegel. Der Antragsteller bekommt eine so genannte Kostensenkungs-Aufforderung. Nach Auskunft des Jobcenter Kulmbach kann der Antragsteller dann auf eigenen Faust versuchen, die Kosten durch bauliche Maßnahmen oder verändertes Heizverhalten zu senken. Das Jobcenter kann auch empfehlen, eine neue Wohnung zu suchen.
Vermieter gesucht Wer der Familie eine Wohnung zur Verfügung stellen kann, wird gebeten, sich bei der Bayerischen Rundschau unter der Nummer 09221/949-387 oder per Mail unter
k.geyer@infranken.de zu melden.
So leid es mir tut, aber wer in der heutigen Zeit auch nur irgendeinem Amt glaubt ist selbst Schuld. Das Amt kann bezüglich Heizkosten nahelegen was es will. Solang sie keine Neue Wohnung hat kann sie doch net einfach kündigen. Ich habe 3 Jahre gesucht und habe keine Kinder, denn ich soll die Wohnung auch bezahlen können. Da muss ich wirklich sagen "dumm". Zudem das mit dem Lebensgefährten kommt mir seltsm vor. Ich schreibe das wirklich nichts so daher, meine Erfahrungen mit Hartz 4 waren unter aller Sau und drum kann ich nur sagen nix glauben. Ich hatte den Vorteil das ich nie meine Rechtschutzversicherung gekündigt hatte (was vom Amt sehr gerne als Einsparung angesprochen wird) ich habe geklagt nur leider kann das nicht jeder. Gut mit dieser Rechtskostenbeihilfe kenne ich mich nicht aus. Trotz allem wünsche ich der Frau Alles Gute und hoffe das sie den Sprung noch schafft. Keiner weiß es velleicht, aber solche Fälle gibt es viele nur kümmert es beim Amt sicher keinen.
kenne ich nun in etwa. Was ist mit dem "ehemaligen" Lebensgefährten, der noch dort wohnt? Ummelden wär ja einfach. Da brauchts aber auch eine extra Wohnung für den Ex, mit extra Kosten. Oder bekommt er nur den Status "Ehemaliger" um an die Töpfe zu kommen ?
Bei klaren Verhältnissen gibt es jede Menge Hilfe in Hülle und Fülle, welche knapp an der Grenze dahinschrammende Familien nicht in Anspruch nehmen können.
Bestehen aber Zweifel, liegt es an den Betroffenen selbst, diese auszuräumen. So schwer dürfte das nicht sein.
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Aber wenn ihr vom Jobcenter Kulmbach die Wohnungs-Kündigung wirklich „nahe gelegt worden ist“ (- hoffentlich schriftlich -), dann müsste dieses Amt aufgrund dessen Auskunfts- und Beratungspflicht Sabine bei der Wohnungssuche auch AKTIV unterstützen!
Andernfalls liegt hier eindeutig ein Amts-Vergehen vor, wogegen beim Soziagericht Bayreuth unbedingt seitens Sabine Klage beim Sozialgericht Bayreuth geboten ist – gegebenenfalls auf Rücknahme der Wohnungs-Kündigung.
Ich empfehle Sabine, schnellstmöglich professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen:
• Rechtsberatungsschein (kostet 10 €) und Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe (kostet nix) beim Amtsgericht Kulmbach (Herr Teubner, Kohlenbachstraße 10, 95326 Kulmbach, Tel. 09221 / 9210-0) zu einem Rechtsanwalt für Sozialrecht;
• Beratung und personelle / seelische Zuflucht in der „Ökumenischen Beratungsstelle für Arbeitslose“, Kronacher Straße 9. 95326 Kulmbach, Telefon 09221 / 43 77;
• „VdK“-Kreisverband Kulmbach, 95326 Kulmbach, Klostergasse 2,
Telefon: 09221 / 69 03 73–0;
• „Caritasverband für den Landkreis Kulmbach e.V.“, Bauergasse 3 + 5,
95326 Kulmbach, Tel.: 09221/957420.
Wichtig in jedem Fall:
Dranbleiben: Nicht auf halbem Weg stehen bleiben und aufgeben!
Klaren Kopf behallten und was man als richtig erkannt hat: bis zum Schluss durchhalten!
Viel Glück und alles Gute … und dennoch:
FROHE WEIHNACHTEN !