Corona im Pflegeheim: Frau W. schreibt kritische Mail an Kulmbacher Landratsamt
Autor: Redaktion, Nadine Wüste
Kulmbach, Donnerstag, 14. Januar 2021
In dieser Woche erreichte das Landratsamt Kulmbach eine E-Mail einer besorgten und verzweifelten Frau. Ihre 94-jährige Mutter liegt in einem Pflegeheim in Kulmbach. Die Corona-Pandemie erschwert Besuche. In der E-Mail heißt es gar, diese seien nur unter "erniedrigenden Gefängnisbesuchsverhältnissen" möglich. Das Landratsamt hat nun reagiert.
- Frau W. aus Nürnberg richtet sich ans Landratsamt Kulmbach
- Ihre 94-jährige Mutter lebt dort in einem Pflegeheim
- Frau W. hat viele Fragen zu den Hygienekonzepten in Pflegeheimen
- Das Landratsamt Kulmbach hat nun geantwortet
Das Landratsamt Kulmbach hat in dieser Woche eine E-Mail einer besorgten Frau W. aus Nürnberg erhalten. Frau W.s Mutter - eine 94-jährige Kulmbacherin - lebe in einem Pflegeheim in Kulmbach. Der Besuch bei ihrer Mutter habe für Frau W. "erniedrigende Gefängnisbesuchsverhältnisse", schreibt sie in der E-Mail an das Landratsamt Kulmbach und verschiedene Medien. Zudem hat sie viele Fragen hinsichtlich der Hygienekonzepte von Pflegeheimen.
Sorge um Mutter: "Warum keine täglichen Testung des Personals?"
"Warum wird immer noch nicht die tägliche Testung für das Personal umgesetzt?", lautet eine ihrer Fragen. Das Landratsamt Kulmbach antwortete daraufhin, dass in der 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung festgelegt ist, dass "sich das Personal regelmäßig, mindestens an zwei verschiedenen Tagen pro Woche, in der der Beschäftigte zum Dienst eingeteilt ist, einer Testung in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 zu unterziehen" hat. Dabei obliege es den Einrichtungen selbst, die Testungen zu organisieren, heißt es weiter.
Außerdem gebe es für Einrichtungen, die nicht vom Coronavirus betroffen sind, keine darüber hinausgehende Testpflicht. "In den betroffenen Einrichtungen dagegen werden regelmäßig Reihentestungen in Form von PCR-Tests durch das Gesundheitsamt durchgeführt. Zudem werden dort alle Beschäftigten täglich mittels Schnelltests getestet", erläutert das Landratsamt.
Frau W. schreibt, dass sie es nicht verstehe, warum bei Besuchen im Pflegeheim die Maßnahmen so hart durchgesetzt würden. Sie dürfe, laut eigener Aussage, ihre 94-jährige Mutter nur einmal die Woche für 30 Minuten besuchen und das nicht mal in deren Zimmer, sondern in einem großen Saal "wo 4 BesucherInnen mit Ihren Angehörigen gleichzeitig sind". Diese Maßnahme vergleicht sie mit "erniedrigenden Gefängnisbesuchsverhältnissen". Ihrer Meinung nach habe das keinen Sinn, da die Regelung nicht hygienisch sei. "Wissen Sie überhaupt, was Sie ihr (gemeint ist die Mutter der Frau, Anm. d. Red.) und anderen BewohnerInnen mit solchen, in meinen Augen, sinnlosen erniedrigenden Verfügungen antun? Die Bettlägrigen dürfen auf dem Zimmer bleiben ... die im Rollstuhlsitzenden, die Rollatorfahrenden nicht ...", schreibt Frau W. in ihrer Mail ans Landratsamt.
Besuche für Frau W. haben "erniedrigende Gefängnisbesuchsverhältnisse"
Das Landratsamt Kulmbach antwortet daraufhin, dass es bei Besuchen in Altenheimen in Zeiten der Pandemie viele Aspekte zu berücksichtigen gebe, die "untereinander in einem Spannungsverhältnis" stehen. Einerseits ließe sich das Recht der Bewohner auf Unversehrtheit von Leben und Gesundheit nur durch Kontaktbeschränkungen realisieren. Andererseits bestehe dadurch die Gefahr von Vereinsamung. Ein weiterer Aspekt sei, dass Besuche immer mit Personalaufwand verbunden seien. "Die Heime sprechen von einer zeitlichen Bindung von 30 Minuten eines Mitarbeiters je Besucher. Personal, das dann an anderer Stelle fehlt", heißt es.
Unter Berücksichtigung aller Gesichtspunkte habe sich das Landratsamt Kulmbach gemeinsam mit den Trägern der Pflege- und Seniorenheime bislang nie für ein generelles Besuchsverbot ausgesprochen. Dies wurde nun allerdings für Heime geändert, in denen es einen Ausbruch des Coronavirus gegeben hat. "Soweit eine Einrichtung ein hiervon abweichendes Besucherkonzept vorlegt, das eine entsprechende Sicherheit gewährleistet, wird dies ebenfalls akzeptiert", fügt das Landratsamt an.