Vater sitzt in Kulmbach auf der Anklagebank

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Auf der Anklagebank sitzt der Vater. Schuld an dem ganzen Schlamassel, in dem er steckt, ist er aber nicht allein. Auch der Sohn hat seinen Anteil. Der scheint ein rechtes Früchtchen zu sein:

Bei der Polizei und bei Gericht kennt man ihn gut. Ein einigen dieser Begegnungen mit dem Gericht und der Polizei ist es auch zu den Vorfällen gekommen, die dem Vater nun ein Strafverfahren eingebracht haben. Vorwurf Nummer 1: Nach einer Gerichtsverhandlung, in der der Sohn Angeklagter ist, erstattet der Vater Anzeige. Ein Zeuge haben auf dem Gerichtsflur seinem Sohn gedroht, er werde ihn "abstechen". Nicht weniger als vier Polizisten hätten dies gehört - und keiner habe etwas unternommen.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt. Die Vorwürfe erweisen sich als haltlos, das Verfahren wird eingestellt. Stattdessen wird der Vater angeklagt: Wegen falscher Verdächtigung.
Vorwurf Nummer zwei: Der Sohn kommt, wieder einmal, mit dem Gesetz in Konflikt, fährt trotz eines Fahrverbots Roller. Die Polizei stellt den Roller sicher. Das empört den Vater derart, dass er im Vorraum der Polizeiinspektion in der Hardenbergstraße ausfallend wird.
Unter anderem fällt das Wort "Bullenschweine". Einer der anwesenden Polizisten zeigt den Mann wegen Beleidigung an.

Vorwurf Nummer drei: Erneut ist der Sohn ins Visier der Justiz geraten. Die Polizei rückt zur Hausdurchsuchung an, will Computer und Handys sicherstellen. Während der Aktion hält sich eine Polizistin immer in der Nähe des Vaters auf, um zu verhindern, dass der Beweismittel auf die Seite schafft. Der Mann will eilig noch ein Dokument von der Festplatte des Computers ausdrucken. Aber, so sagt er, er könne nicht arbeiten, "wenn mir so ein Wackeldackel hinterher läuft". Auch die Polizistin zeigt den Mann wegen Beleidigung an.

Alles gelogen, sagt der 45-Jährige vor Gericht. Oder zumindest von den Betroffenen falsch verstanden. Für ihn ist klar: Er ist nicht Täter, sondern Opfer - chancenlos den Aussagen von Polizeibeamten gegenüber.
Sein Angebot an Richterin Sieglinde Tettmann klingt generös: "Ich sag' zu allem Ja und Amen, wenn ich hier nur schnell wieder raus komme. Dann können alle Zeugen zuhause bleiben."

Die Richterin lässt sich nicht darauf ein, will die Zeugen hören. Was insgesamt fünf Polizisten schildern, lässt darauf schließen, dass Tumulte vorprogrammiert sind, wenn sich Vater und Sohn der Staatsgewalt gegenüber sehen.
Für Staatsanwältin Sibylle Zwanzger gibt es keinen Zweifel: Der Angeklagte ist schuldig. Richterin Tettmann sieht das ebenso und verurteilt den arbeitslosen Mann zu einer Geldstrafe: 120 Tagessätze zu neun Euro.
Mangelnde Selbstbeherrschung bescheinigt sie ihm, hält ihm andererseits zugute, dass er wohl immer dann so emotional reagiere, wenn sein Sohn wieder einmal in Schwierigkeiten steckt.

Was sie ihm ebenfalls hoch anrechnet: Er hat sich auf den Vorschlag des Gerichts eingelassen, den als Zeuge geladenen Sohn wieder nachhause zu schicken. Nicht etwa, weil der auf dem Gerichtsflur schon wieder einen Tumult anzettelt, so dass ein Gerichtswachtmeister abgestellt werden muss, um für Ruhe zu sorgen. Die Richterin geht vielmehr davon aus, dass der Sohn wohl in keinem Fall gegen seinen Vater aussagen würde - und ihm danach womöglich ein Verfahren wegen Falschaussage droht. Dieses neuerliche Verfahren hat sie dem streitbaren Duo erspart.

Und dem Gericht ein weiteres wegen Beleidigung dazu, indem sie großmütig darüber hinweghört, dass sich der Sohn von seinem Vater mit einem liebevollen Kuss und den Worten verabschiedet: "Sei lieb zu den Bullen!"