Das Leitungsnetz ist marode, was hohe Wasserverluste zur Folge hat. Eine Sanierung, die nach heutigem Stand rund 1,9 Millionen Euro kosten wird, ist unumgänglich - unabhängig davon, woher das Wasser künftig kommt. Aber: Wird der eigene Brunnen erhalten, muss ein neuer Hochbehälter mit einem Fassungsvermögen von mindestens 700 Kubikmetern gebaut werden, um die Löschwasserversorgung zu gewährleisten. Wäre die Fernwasser-Lösung zum Tragen gekommen, könnte man sich diese Investition sparen.
5. Für den Pressecklein-Brunnen besteht ein Wasserrecht bis 2042. Was bedeutet das, und was passiert danach? Der Pressecklein-Brunnen wurde im Jahr 1962 gebaut und hat eine Tiefe von 87 Metern. 3,8 Liter pro Sekunde dürfen entnommen werden, das entspricht einer Gesamtmenge von 116 800 Kubikmetern pro Jahr. Die wasserrechtliche Genehmigung dafür ist bis zum Jahr 2042 erteilt. "Danach muss man die Situation neu betrachten", so Andrea Künzl, Abteilungsleiterin für den Landkreis Kulmbach beim Wasserwirtschaftsamt Hof. Das bedeute keineswegs, dass die Entnahmeerlaubnis danach erlischt. "Es werden die Grundlagen überprüft: ob das Schutzgebiet passt, die Wasserqualität und die Entnahmemenge in Ordnung sind, wie hoch der Bedarf der Kommune ist..." Wenn alles stimmt, gebe es einen neuen Genehmigungsbescheid.
Konkrete Sorgen, dass der eigene Brunnen einmal kein Wasser mehr liefert, hat Bürgermeister Schmiechen nicht. "Aber natürlich stellt sich die Frage: Was machen wir, wenn die Qualität nicht mehr stimmt oder nicht genug Wasser fließt? Dieses Risiko hätten wir mit der FWO ausschließen können. Die Krux für uns ist, dass die teurere Variante, die Erhaltung des eigenen Brunnens, bislang als nicht förderfähig angesehen wurde, der Vollanschluss an die FWO dagegen schon." 6. Warum sind nicht beide Varianten förderfähig? Beim Einsatz staatlicher Mittel gelte in der Regel der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit, sagt Gabriele Merz, Leiterin des Wasserwirtschaftsamts Hof. Das sei im vorliegenden Fall die FWO-Lösung. Und wenn diese nicht mehr zu Wahl steht? In diesem Fall sei es sinnvoll, dass sich die Gemeinde mit ihrem Anliegen noch einmal an die Behörde wende. 7.
Gibt es neben der Fernwasserversorgung Oberfranken Alternativen für den Wasserbezug? Kämen beispielsweise die Kulmbacher Stadtwerke als Zulieferer in Frage? Grundsätzlich sei man da aufgeschlossen und gesprächsbereit, so Stadtwerke-Chef Stephan Pröschold auf Nachfrage der Bayerischen Rundschau. Sollte dieser Wunsch seitens der Untersteinacher bestehen, müsse man die technischen Möglichkeiten und die Kosten sorgfältig prüfen. "Für uns war eine solche Lösung bislang kein Thema", sagt der Untersteinacher Verwaltungsleiter Martin Betz. Er bezweifelt, dass diese Variante im Vergleich zur Fernwasserversorgung mit vorhandenem Anschluss in Hummendorf wirtschaftlich sinnvoll wäre.
Gesetz lässt Spielraum
Die Trinkwasserversorgung ist eine existenzielle Frage für jede Kommune. Die Städte und Gemeinden entscheiden in eigener Zuständigkeit über die nötigen Maßnahmen.
Darf die Gemeinde das?
Die Pressecklein-Freunde sowie die Interessengemeinschaft Kommunale Trinkwasserversorgung in Bayern (IKT) haben mehrfach kritisiert, dass die Vollversorgung Untersteinachs durch die Fernwasserversorgung nicht im Einklang mit dem Wasserhaushaltsgesetz steht. Die Gemeinde sieht das anders.
Wie sieht die Rechtslage tatsächlich aus? Wir haben bei der Leiterin des Wasserwirtschaftsamts Hof, Gabriele Merz, nachgefragt. "Die gemeindliche Planungshoheit wird durch § 50 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) gesetzlich einschränkt, in dem dieser grundsätzlich den Vorrang einer Trinkwasserversorgung aus ortsnahen Wasservorkommen feststellt", bestätigt die Behördenleiterin.
Fernwasser nicht ausgeschlossen
Aber: "Eine Fernwasserversorgung wird durch diesen Grundsatz nicht ausgeschlossen." Es müsse geprüft werden, ob überwiegende Gründe des Allgemeinwohls ein Abweichen vom Grundsatz der ortsnahen Trinkwasserversorgung erfordern. Solche liegen insbesondere vor, wenn eine Versorgung aus ortsnahen Wasservorkommen nicht in ausreichender Menge oder Güte oder nicht mit vertretbarem Aufwand möglich ist.
Was ist "vertretbarer Aufwand"?
"Bei der Beurteilung des vertretbaren Aufwands können ökonomische und wasserwirtschaftlich-ökologische Aspekte eine Rolle spielen", macht Merz deutlich. "Den kommunalen Trägern ist dabei ein gewisser Ermessensspielraum einzuräumen. So können auch Faktoren wie die finanzielle Leistungsfähigkeit der Kommune oder kommunale Prioritätensetzungen eine Rolle spielen."
EINES Mannes Rede ist keines Mannes Rede,
man muß sie billig hören BEEDE
Leider ist auch dieser Artikel nicht objektiv, sondern extrem einseitig verfasst: Es kommen nur die amtlichen Obrigkeiten und Behörden zu Wort, als ob es zu diesem schwerwiegenden Problemthema nicht auch Stimmen „aus dem Volk“ gäbe, die sich kundiger gemacht haben als mancher der „offiziellen Abnicker und Händchenheber“ im Untersteinacher Gemeinderat!
Offensichtlich schon an die notorische Wahrheitsschwäche des Untersteinacher Meisterbürgers gewöhnt, fällt es der Reporterin gar nicht (mehr) auf, dass Herr 1.Bgm. Volker Schmiechen (SPD) auf ihre Frage nach dem Grund für die „Planung einer Vollversorgungsvariante durch die FWO“ in keiner Weise eingegangen ist: Die wahrheitsgemäße ehrliche Antwort hätte nämlich lauten müssen:
„Weil unsere Wasserleitung löchrig wie ein Schweizer Käse ist, die Gemeinde aber jahrzehntelang keine finanziellen Rücklagen für eine solche Notsituation gebildet hat, wie wir sie jetzt haben! Und außer den ständigen Rohrbrüchen geht unserem Bauhof auch die tägliche Hin-und-her-Fahrerei mit dem ’Wasserwart’-Auto und die Auf-und-zu-Dreherei der Hochbehälter-Wasserhähne dermaßen auf den Senkel, … wo sie doch meine Freunde sind!“
Das Märchen vom mangelnden Löschwasservorrat darf natürlich NICHT fehlen! Dabei zitiert die ’BAURCONSULT-Wasserstudie’ doch selbst die „Richtlinie W405“, worin es wörtlich heißt:
„Wenn das Trinkwasserrohrnetz zur Deckung des vollen Löschwasserbedarfes nicht ausreichend ist und keine unerschöpflichen Wasserquellen (z. B. aus offenen Gewässern wie Steinach, Schorgast und Peunt) zur Verfügung stehen, ergeben sich für die zuständige Gemeinde u. a. folgende Deckungsmöglichkeiten:
- Entnahme aus Löschwasserteichen oder -brunnen
- Entnahme aus Löschwasserbehältern
- Entnahme aus Zierteichen oder Schwimmbecken
- Erweiterung der Wasserversorgungsanlagen (z. B. Brauchwasser)
- Bereitstellung von Löschwasser durch Tanklösch- oder Behälterfahrzeuge“.
usw.
Was das Wasser kostet bei der Brunnenvariante und was es bei der Fernwasservariante gekostet hätte, hat die Gemeinde den Bürgern ja in einem 4-seitigen Brief mitgeteilt.
In diesem ist ersichtlich, dass die Brunnenvariante die deutliche günstigere ist.
Vielleicht hätte die Presse mal den Bernhard Herrmann oder den Bergmann anrufen oder fragen sollen, die haben die Zahlen die alles belegen.
Bei denen ist übrigens auch nichts geheim, da kann jeder Unterlagen einsehen.
Der Bergmann ( WGU) und Sprecher von Pressecklein hat sogar an verschiedene Gemeinderäte seine in der Gemeinde abgeschriebenen Unterlagen des Erläuterungsberichtes weitergegeben.
Hat die Gemeinde vielleicht schon wieder neue Zahlen.
Der Pressebericht der IKT Interessengemeinschaft Kommunales Trinkwasser Bayern wurde leider von der Presse nicht abgedruckt.
Warum auch immer ist fraglich. Die Berichterstatterin hätte diesen lesen sollen.
Ist der Presse inzwischen bekannt, ob die von der Verwaltung ausgerufene Terrorgefahr zwischenzeitlich aufgehoben ist?
Es wäre für die Untersteinacher Bürger wichtig, wenn das der Fall ist.
Man kann den Schmarrn schon bald nicht mehr lesen.
Das mit dem Hochbehälter könnte sich in Luft auflösen.
Nachdem der Gemeinderat beschlossen hat die Löschwasserbevorratung im Industriegebiet kurzfristig zu lösen, dürfte es nicht mehr notwendig sein, einen 700 cbm Behälter neu zu bauen.
Die Löschwasserbevorratung kann kostengünstig gemacht werden, so jedenfalls sagen es die Presseckleinfreunde.
Die haben sogar schon einen Kostenvoranschlag wie ich erfahren haben.
In der Gemeinde wird alles im Schneckentempo gemacht, seit 1 1/2 Jahren läuft weiterhin kostbares Wasser aus den maroden Leitungen,
Warum schaffen die es einfach nicht damit anzufangen, da dies doch bei beiden Variante gemacht werden musste.
Euer Bürgermeister ist ein wahrer Märchenerzähler wenn er sagt,dass er der Bevölkerung die Möglichkeiten aufzeigen wollte.
Die Fernwasserlösung ist seit Anfang an seine Variante, die er mit "allen Mitteln durchboxen wollte". Egal was im Erläuterungsbericht stand und was fehlte. Augen zu und durch meine Bürger werden es schon nicht merken, die werden das sowieso nicht nachrechnen.
Die rechte Hand des Bürgermeisters hat auch in einer Gemeinderatssitzung erklärt, dass es nicht sicher sei , dass man eine Förderung für die wirtschaftlichste Lösung bekommt.
Die wirtschaftslichste sollte aber langfristig auch die billigere sein und das wäre die Brunnenvariante.
Die Freunde des Brunnens haben soviel ich weiss, schon Briefe an die Bevölkerung drucken lassen, bei der die Aussagen die in diesem Bericht gemacht wurden, widerlegt werden.
Was steckt hinter der ganzen Sache, dass fragen sich inzwischen viele Untersteinacher , egal ob mit schwarzem , rotem oder sonstigem Parteibuch.
Es wäre auch von Vorteil, wenn die Presse das WHG in vollständiger Form abdrucken würde.
Dort heisst es übrigens: Ein schlichtes Überschreiten der Kosten der Eigenwasserversorgung gegenüber den Kosten des Fernwasserbezugs rechtfertigt keine Abweichung vom Grundsatz der ortsnahen Wasserversorgung.