Gerichtsverhandlung in Kulmbach: Streit wegen 50 Cent eskalierte zu Schlägerei

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Ein Wortgefecht eskalierte in Burgkunstadt zur Schlägerei. Symbolfoto: Christopher Schulz
Ein Wortgefecht eskalierte in Burgkunstadt zur Schlägerei. Symbolfoto: Christopher Schulz

Ein 18- und ein 19-Jähriger standen am Mittwoch in Kulmbach vor Gericht. Anlass war eine Auseinandersetzung, die einen äußerst banalen Grund hatte.

Zwei Kulmbacher (18 und 19 Jahre alt) standen am Mittwoch wegen Körperverletzung vor Gericht. Nach einem Discobesuch war es im März des vergangenen Jahres in einem Fastfood-Restaurant in Burgkunstadt zu einer Schlägerei zwischen ihnen und zwei weiteren Personen gekommen.

Die Ursache dafür klingt so kurios wie sinnlos: Einem anderen Gast des Restaurants, der dort mit Freunden essen war, fehlten 50 Cent, um eine Bestellung bezahlen zu können. Er fragte in einem - wie er später selbst einräumte - eher unfreundlichen Ton einen der Kulmbacher, ob er ihm das Geld geben könne.


Stark provoziert

Dieser fühlte sich von der Bitte des Fremden anscheinend so stark provoziert, dass er sie mit einem abschätzigen Kommentar verneinte. Daraufhin schaukelten sich die Beleidigungen zwischen den beiden hoch, bis es zu einer Schubserei, später auch zu Faustschlägen und Tritten in den Brust und Gesichtsbereich gekommen sein soll. Dabei trug der Fragende eine gebrochene Nase und weitere Verletzungen im Gesichtsbereich davon.

Die Freundin des anderen Kulmbachers versuchte, die Streithähne zu trennen, wurde dabei jedoch ebenfalls zu Boden gestoßen. Daraufhin mischte sich auch ihr Freund mit in die Prügelei ein. Nachdem sich die Situation beruhigt hatte, kam es wenige Minuten später im Eingangsbereich des Restaurants erneut zu Schlägen. Kurz darauf traf die Polizei ein und trennte die vier Heranwachsenden.


Alkohol im Spiel

In der Verhandlung konnte nicht festgestellt werden, wer als erster zugeschlagen hatte, weil die vier Halbstarken jeweils unterschiedliche Angaben machten. Auch der Hauptgeschädigte konnte sich nicht genau erinnern.
Bei der Rekonstruktion klafften bei allen Beteiligten Erinnerungslücken - die vier jungen Männer hatten zuvor ausgiebig gefeiert und standen während des Vorfalls unter Alkoholeinfluss.

Zwar handelt es sich bei der Schlägerei laut Richter Christoph Berner um eine schwer überschaubare Situation, dennoch sprächen die Verletzungen des Opfers eine klar Sprache. "Man kann sich eigentlich keinen nichtigeren Grund für eine Auseinandersetzung vorstellen."

Auch die beiden Kulmbacher, die im Zusammenhang mit Gewalttaten zuvor nicht auffällig geworden sind, sahen ein, dass die Schlägerei unnötig war.

Eine Auflage von 2000 Euro Bußgeld und 30 Arbeitsstunden für den 18-Jährigen sowie 1000 Euro Geldstrafe und 40 Stunden Sozialarbeit für den 19-Jährigen seien laut Berner ein angemessenes Strafmaß, um aus der "Jugendverfehlung" zu lernen.