Das Thema Wasser hat in Untersteinach in der jüngsten Gemeinderatssitzung wieder einmal für Ärger gesorgt. Die UBG beantragte ein Ratsreferendum.
Wieder einmal schlugen die Wogen im Untersteinacher Rathaus bei der Sitzung des Gemeinderates hoch. Stein des Anstoßes war erneut die Wasserversorgung der Gemeinde. Allerdings ging es nicht darum, endgültig festzulegen, für welche Variante sich die Bürger entscheiden sollten, trotzdem kochte auch diesmal der Kessel über. Und zwar gehörig. Wieder einmal standen die Untersteinacher Bürger Gemeinschaft (UBG) und die Wählergemeinschaft (WGU) im Zentrum des Taifuns.
Die UBG hatte ein Ratsreferendum über die zukünftige Wasserversorgung beantragt. Die WGU mit Helmut Bergmann an der Spitze hakte ebenfalls bei diesem Thema ein und forderte erneut ein zweites Gutachten, das nicht vom Ingenieurbüro BaurConsult gefertigt werden sollte. Gemeinderat Markus Weigel hatte diesen Antrag unterschrieben, so dass er zur Aprilsitzung auch zugelassen wurde. Doch zum Auftakt der Sitzung stellte Weigel den förmlichen Antrag zur Geschäftsordnung, genau diesen Antrag abzusetzen und zu vertagen. "Ich sehe mich persönlichen Angriffe ausgesetzt. Ich lasse den Sachverhalt juristisch prüfen. Und wenn dieser Antrag beraten wird, kündige ich an, dass ich die Sitzung verlassen werde", sagte Weigel.
Bei der Abstimmung votierten alle Räte dafür, den WGU-Antrag, da er nun schon einmal gestellt worden war, nicht abzusetzen, sondern zu behandeln. Und zwar ausführlich mit allen Details, Falschinformationen und Beschuldigungen, die im Ort immer wieder für Verunsicherung sorgen.
Als es dann im Verlauf der Sitzung um die Wasserversorgung ging, machte Weigel seine "Androhung" wahr und verließ die Gemeinderatssitzung. Zuvor stimmte er noch mit darüber ab, dass das von der UBG geforderte Ratsreferendum bis nach der Bürgerinformationsveranstaltung zurückgestellt werden sollte. Bei der Bürgerversammlung sollen Zahlen, auch die tatsächlichen Kosten, auf den Tisch kommen.
Der Untersteinacher Verwaltungsleiter Martin Betz präsentierte ein ausführliches, äußerst diffiziles Zahlenwerk im Schnelldurchlauf. Erstellt worden ist es von der Kommunalberatung Heinrich Schulte. Allerdings sollten mit der Schnellpräsentation nicht konkrete Zahlen in den Raum gestellt werden, sondern Verwaltungsleiter Martin Betz wollte sich die Zahlen, die den Bürgern die Kosten offenlegen sollen, vom Gremium absegnen zu lasen. Das Zahlenwerk enthält unzählige Finanzierungsmöglichkeiten. So viele Varianten, dass diese unübersichtlich und kaum verständlich sind.
Einstimmig machten sich die Räte dafür stark, dass den Bürgern die Varianten vier und fünf, also die Varianten, bei denen es um den Anschluss an die Fernwasserversorgung Oberfranken und um den Erhalt der eigenen Wasserversorgung geht, gegenübergestellt werden sollten. Zur besseren Übersichtlichkeit solle der Verwaltungsleiter die Gesamtkosten ohne eine Minderung über eine Erhöhung der Gebühren präsentieren. Die Unterschiede wären immens.
Denn so würden sich bei einem Anschluss an die FWO Kosten pro Quadratmeter Grundstücksfläche in Höhe von etwa 0,15 Euro ergeben, beim Erhalt des eigenen Brunnens Kosten in Höhe von 61 Cent. Hinzu kämen äußerst unterschiedliche Geschossflächenpreise. Beim Anschluss an die FWO würden sich die Preise auf 1,09 Euro belaufen, beim Erhalt des Brunnens auf 4,53 Euro pro Quadratmeter Geschossfläche. Zu diesen Preisen käme noch eine Investitionssumme für die Sanierung der Leitungen hinzu. Dazu müssen 1,9 Millionen Euro auf die Nutzer umgelegt werden. Dies solle über die Gebühren erfolgen. Und auch im Abwasserbereich seien große Investitionen in Untersteinach nötig.
Viel Zeit hatte sich die Untersteinacher Verwaltung für die Behandlung des WGU-Antrages genommen. Kern des Antrages war wieder einmal die Forderung, eine zweite Studie bezüglich der Wasserversorgung einzuholen. Doch dies war in nicht-öffentlicher Sitzung bereits abgelehnt worden. Das Landratsamt hat zwischenzeitlich eine damit in Zusammenhang stehende Dienstaufsichtsbeschwerde zurückgewiesen. "Gemeinderatsmitglied Markus Weigel ist (seit 19.12.2017, Anm. d. Red.) bekannt gewesen, dass die Beratung und Abstimmung über diesen Tagesordnungspunkt in nicht-öffentlicher Sitzung erfolgen wird", wurde in der Sitzungsvorlage klargestellt. Die Verwaltung verwahrte sich dagegen, dass das Ingenieurbüro Baurconsult "interessensabhängig" sei und stellte in der Sitzungsvorlage klar, dass ein Vollanschluss an die FWO "keinesfalls rechtswidrig" sei, wie oft in der Öffentlichkeit behauptet. Die Räte entschieden einstimmig, dass ein "Wunschgutachten", wie es von der WGU gefordert wurde, abgelehnt werden sollte. Auch auf viele andere, immer wiederkehrende "Behauptungen" der WGU ging die Verwaltung ein und stellte die Fakten sachlich klar.
Weniger kontrovers wurde bei der Sitzung der Räte die geplante Errichtung eines Regenrückhalteteiches im Gewerbegebiet diskutiert. Matthias Kraft von BaurConsult bezifferte die Kosten für den Regenrückhalteteich auf brutto 102 340 Euro. Die Räte stimmten den Planungen zu. Außerdem solle der Kanal im Industriegebiet den aktuellen Gegebenheiten und Anforderungen angepasst werden, die Straße solle verlängert werden und ein Teil der Wasserleitung müsse neu gebaut werden. Diese Maßnahmen können aber noch auf das nächste Jahr verschoben werden, so Bürgermeister Schmiechen.
RatsreferendumBei einem Ratsreferendum handelt es sich um einen Bürgerentscheid. In diesem Fall hat die Untersteinacher Bürger Gemeinschaft UBG ein Ratsreferendum bezüglich der zukünftigen Wasserversorgung in Untersteinach beantragt. Bei einem Ratsreferendum müssen im Vorfeld keine Unterschriften gesammelt werden, sondern eine einfache Mehrheit im Gemeinderat kann darüber entscheiden, ob solch ein Referendum zugelassen wird.
Erdogan zittert
wenn das Dorfgerücht stimmt, hat der Türkische Herrscher mit dem Sultan von Untersteinach einen neuen Konkurenten bekommen.
Keine Widersprüche von den Gemeinderäten und die Presse schreibt nur das ,was sie soll.
Hätte die Presse im Vorfeld den Antrag der FW-WGU gelesen , hätte man festgestellt, dass es ein Fachgutachten war das beantragt wurde und kein Wunschgutachten.
Vermutlich hat Euer Bürgermeister dies mit seiner Wunschvariante verwechselt.
Keine einzige Zeile aus dem Antrag zum Fachgutachten, das man wahrscheinlich fürchtet.
Nirgends waren Beschuldigungen im Antrag, der übrigens von Fachleuten erstellt wurde.
In Sachen Geheimhaltung kann Euer Bürgermeister auch nicht unterscheiden, wenn es um persönliche Beschuldigungen geht, diese in den nichtöffentlichen Teil verlegt werden müßten.
Daher ist die Vorgehensweise des GR Weigel vollkommen legitim, wenn er die Sitzung verlässt.
Dafür tut dies der Bürgermeister selbst mit belanglosen , eigentlich öffentliche zu behandelnde Themen.
Niemand von der FW-WGU hat im Antrag hat behauptet ,dass Baurconsult interessenabhängig ist, sondern sein könnte.
Da gibt’s einen gewaltigen Unterschied mit diesen Begriffen.
Begriffen haben die Gemeinderäte nichts, was auch dem Zahlenfeuerwerk des Verwaltungsleiters
geschuldet war.
Tausende vom Fragezeichen, ratlose Gesichter und rauchende Köpfe soll es gegeben haben.
Am Ende einigte man sich darauf den Bürgern ,mit dem 100% Umlagebeitrag die teuersten
QM Kosten gegenüberzustellen, damit die sich für die FWO -Lösung entscheiden.
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Leider hat der Verwaltungsleiter dem Bürgermeister, den Gemeinderäten und der Presse nicht gesagt, dass bei dieser Lösung noch eine riesige Summe an Kosten für den Wasserbezug dazukommt.
Die Sofortumlage der Kosten, wirft die Frage auf.“Ist der Gemeindesäckel leer, oder bekommt man keine Kredite mehr, wie andere Gemeinden?“
Zur Zeit sind doch die Zinsen für Darlehen so gering, ist ja nichtsoschlimm.
FWO-Vollanschluss rechtswidrig: JA oder NEIN ?
Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz)
§ 50 „Öffentliche Wasserversorgung“:
(1) Die der Allgemeinheit dienende Wasserversorgung (öffentliche Wasserversorgung) ist eine Aufgabe der Daseinsvorsorge.
(2) Der Wasserbedarf der öffentlichen Wasserversorgung ist vorrangig aus ortsnahen Wasservorkommen zu decken, soweit überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit dem nicht entgegenstehen.
Der Bedarf darf insbesondere dann mit Wasser aus ortsfernen Wasservorkommen gedeckt werden, wenn eine Versorgung aus ortsnahen Wasservorkommen nicht in ausreichender Menge oder Güte oder nicht mit vertretbarem Aufwand sichergestellt werden kann.
(Alles klar?)