In Bayern kommt das Flächenmodell zur Anwendung. Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer sind danach ausschließlich die Flächen der Grundstücke und Gebäude und die Art der Nutzung. Wert und Lage des Grundstücks sowie Alter und Zustand des Gebäudes spielen keine Rolle.
4. Was müssen Grundeigentümer jetzt tun, und welche Auskünfte werden verlangt?
Die Grundsteuererklärung kann ab dem 1. Juli und muss spätestens bis 31. Oktober abgegeben werden. Dazu verpflichtet ist jeder, der zum Stichtag 1. Januar 2022 Eigentümer war. Die Abgabe funktioniert online über das Elster-Portal oder in Papierform. Die grünen Papier-Formulare zum handschriftlichen Ausfüllen gibt es ab sofort im Kulmbacher Finanzamt und in den Rathäusern. Abgefragt werden das Aktenzeichen, Lage und Flurstücknummer des Grundstücks, die man dem aktuellen Infoschreiben entnehmen kann. Angegeben werden müssen zudem Infos zum Eigentümer, zur Größe der Flächen des Grundstücks und der Gebäude sowie deren Nutzung.
5. Wo bekommt man diese Daten her?
Die nötigen Angaben findet man meist im Grundbuchauszug, im Kaufvertrag, im Bauantrag, Mietvertrag oder in Versicherungsunterlagen. Finanzamtschef Lutter weist außerdem darauf hin, dass vom 1. Juli bis zum 31. Dezember die Möglichkeit besteht, die benötigten Daten über den Bayern-Atlas der Bayerischen Vermessungsverwaltung kostenlos online abzurufen. Der Link dazu steht auf www.elster.de. zur Verfügung. Dort finden sich auch die Flurstücknummer, die amtlichen Flächen sowie die tatsächliche Nutzung mit den zugehörigen Flächenanteilen.
Liegen bei Gebäuden keine Quadratmeterangaben vor, müssen die Flächen neu ausgemessen werden. Haus- und Wohnungsbesitzer können das auch selbst machen, wenn die Angaben nicht vorliegen. Bei reinen Wohngebäuden ist die Wohnfläche maßgeblich, bei rein gewerblich genutzten Gebäuden die Nutzfläche.
6. Wird es für Grundbesitzer künftig teurer?
Ziel der Grundsteuerreform war, dass die Belastung mit Grundsteuern insgesamt
gleich bleibt und der Verteilungsmaßstab einfach und transparent ist, erläutert Christian Rose, stellvertretender Leiter des Finanzamts Kulmbach und Sachgebietsleiter der Bewertungsstelle. Die Höhe der Belastung des Einzelnen wird aber maßgeblich vom Hebesatz der jeweiligen Gemeinde bestimmt. Denn wie bisher bestimmen die Kommunen über den Hebesatz die Höhe der Grundsteuer. In Kulmbach liegt der Satz derzeit bei 320 Prozent. Neu festlegen werden die Stadt- und Gemeinderäte die Sätze im Jahr 2024. Erst aus dem neuen Grundsteuerbescheid wird dann klar, wie hoch die Steuer ab 2025 tatsächlich ausfällt. Bis einschließlich 2024 gelten noch die bisherigen Steuersätze.
Antworten auf alle Fragen
Infoveranstaltung Das Finanzamt Kulmbach lädt alle Grundeigentümer, die Fragen zur neuen Grundsteuer haben, für 21. Juni um 18 Uhr zu einer Informationsveranstaltung in die Dr.-Stammberger-Halle ein. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Es können auch Fragen gestellt werden.
Programm Christian Rose, stellvertretender Leiter des Finanzamts Kulmbach und Sachgebietsleiter der Bewertungsstelle, gibt praktische Hinweise zur Erstellung der Grundsteuererklärung. Der Leiter des Vermessungsamts, Detlef Arnold, zeigt die Bedienung des Internetportals BayernAtlas, mit dessen Hilfe man Daten aus dem Liegenschaftskataster abrufen kann.