Die Staatsanwaltschaft Bayreuth hat auf Nachfrage bestätigt: Es gibt einen Anfangsverdacht gegen Untersteinachs Bürgermeister Volker Schmiechen (SPD) wegen Untreue.
Bisher waren es, wie es im Juristendeutsch heißt, Vorermittlungen gewesen, die die Staatsanwaltschaft Bayreuth gegen Untersteinachs Bürgermeister Volker Schmiechen (SPD) führte. Gestern bestätigte eine Sprecherin, es seien Ermittlungen eingeleitet worden. Man gehe einem Anfangsverdacht nach. Der Verdacht lautet auf Untreue, strafbar nach Paragraf 266 Strafgesetzbuch. Die Ermittlungen würden, so heißt es seitens der Justizbehörde, in diesem Jahr aber nicht mehr abgeschlossen.
Volker Schmiechen war unter Verdacht geraten, weil im Sommer Bauhof-Mitarbeiter Material für einen Pool auf dem Privatgrundstück des Rathauschefs anlieferten. Dabei war wohl auch ein Gemeindefahrzeug zum Einsatz gekommen. Wie es hieß, seien die Arbeiten nach Dienstschluss ausgeführt worden. Eine Untersteinacherin hatte daraufhin von der Verwaltung wissen wollen, wie solch ein Einsatz versicherungstechnisch geregelt respektive abgerechnet werde. Gemeinderat Markus Weigel (Wählergemeinschaft Untersteinach), Gegenkandidat Schmiechens bei der Kommunalwahl, hatte mehrere Fragen an Schmiechen gestellt; unter anderem wollte er wissen, ob jedermann diesen "Service" der Gemeindearbeiter in Anspruch nehmen könne.
Der Bürgermeister hatte von sich aus beim Landratsamt Kulmbach beantragt, disziplinarrechtliche Ermittlungen gegen ihn einzuleiten. Die Landkreisbehörde hatte keinen Verstoß feststellen können. Die Staatsanwaltschaft wiederum war unabhängig davon in ein Vorprüfungsverfahren gegen Schmiechen eingetreten.
Der Betroffene möchte sich zu den laufenden Ermittlungen nicht äußern.
Paragraf 266 "Untreue"
"Wer die ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, missbraucht oder die ihm kraft Gesetzes, behördlichen Auftrags, Rechtsgeschäfts oder eines Treueverhältnisses obliegende Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen, verletzt und dadurch dem, dessen Vermögensinteressen er zu betreuen hat, Nachteil zufügt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
Quelle: Strafgesetzbuch
Jetzt ist es Zeit die Kurve zu kriege, jetzt ist es noch Zeit den Hut zu nehmen, jetzt ist es zu spät um Schaden von der Gemeinde ab zu wenden.
...Dunkelziffer weitaus höher ist. Nun, was meine ich mit der Dunkelziffer? Ganz einfach: Herr Schmiechen wird womöglich nicht der erste und einzige Bürgermeister sein, der solche "Dienste" hat ausführen lassen. Pech halt nur, daß es ihn womöglich erwischt hat. Sollte er aber wirklich darin verstrikt sein, so sollte auch die volle Strafe nach Paragraf 266 verhängt werden.Aber ich vermute mal, daß es genau anders kommen wird.
… da magste Recht haben!
In der Untersteinacher Bürgerschaft wird kolportiert, dass Mitarbeiter des gemeindlichen Bauhofs auch für Herrn Schmiechens Vorgänger im Untersteinacher Bürgermeisteramt regelmäßig private Dienstleistungen verrichtet haben, z. B. für dessen Bienenstand.
Hier nur EINE Episode aus der kursierenden ’mündlichen Ortschronik’:
Mitarbeiter des Untersteinacher Bauhofs hätten vor einigen Jahren für ihren damaligen „Chef“ in der früheren Werkstatt des Untersteinacher Schulhauses ein geräumiges Teil für sein Bienenhaus angefertigt: Die Konstruktion erwies sich jedoch nach ihrer Fertigstellung als zu groß, als dass sie durch die vorhandene Türe gepasst hätte, um das Werkstück nach draußen befördern zu können.
Also musste die Türe (einige sagen: „samt Türstock“) ausgebaut werden, damit der Nutznießer in den Genuss dieser Dienstleistung seiner Subalternen gelangen konnte.
Somit erhebt sich die Frage, ob der jetzige Bürgermeister, seine Verwaltung und Mitglieder des Untersteinacher Gemeinderats sowie der Untersteinacher Bauhof die Hintergründe für diese Geschichte und auch die Story selbst mitsamt allen hier erwähnten Details wirklich in das Reich der Sagen und Legenden verbannen können?
… und ob überhaupt insgesamt und definitiv ausgeschlossen werden kann, dass Mitarbeiter des Untersteinacher Bauhofs ebenso schon früher jemals „freundschaftliche („Freizeit“-) Arbeiten bzw. vergleichbare Dienstleistungen verrichtet haben?
Haben die Bauhofarbeiter nicht auch Abmahnungen bekommen? Hmm, ich will mich jetzt nicht naiv stellen und kenn mich da wenig aus, was in U-SAN hinter den Kulissen wirklich abgeht. Nur, wenn ich als Bauhofarbeiter unschuldig bin, dann würde ich schon gegen die Abmahnung klagen. Oder hat man Angst, daß man entlassen wird und hält lieber seinen Mund? Wäre ein schlechtes Zeichen, oder? Fakt ist aber,daß es sicher auch woanders die sogenannten Schwarze gibt. Man sich aber nix zu sagen traut